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  3. Reine Spekulation!

Reine Spekulation!

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taxwealthnotwor
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  • lobingera@chaos.socialL lobingera@chaos.social

    @AwetTesfaiesus Frage am Rande: wie sieht denn die klage aus, wenn GG3 im Urteil erwartet wird?

    awettesfaiesus@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
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    awettesfaiesus@mastodon.social
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    #22

    @lobingera wie meinst du?

    lobingera@chaos.socialL 1 Reply Last reply
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    • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

      @lobingera wie meinst du?

      lobingera@chaos.socialL This user is from outside of this forum
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      lobingera@chaos.social
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      #23

      @AwetTesfaiesus mich interessiert, wo die Ungleichbehandlung hier auftaucht - ich kenne Verwandtschaftsverhältnis und die teilung in privat und Betriebsvermögen

      awettesfaiesus@mastodon.socialA 1 Reply Last reply
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      • heptasean@social.tchncs.deH heptasean@social.tchncs.de

        @truls46 Ja, hatte ich schon offen. Wollte nur meiner Verwunderung Ausdruck verleihen. Ich hätte „Riesenvermögen“ jetzt wirklich nicht in einem jura-deutschen Gesetzestext erwartet.

        echopapa@social.tchncs.deE This user is from outside of this forum
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        #24

        @HeptaSean

        @truls46

        Nur glücklicherweise sticht Bundesrecht Länderrecht und deswegen muß man als Söder gar nicht unnett zu seinen Quandts und einer ganzen Reihe anderer Kriegsgewinner und Großkapitalisten sein.

        1 Reply Last reply
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        • lobingera@chaos.socialL lobingera@chaos.social

          @AwetTesfaiesus mich interessiert, wo die Ungleichbehandlung hier auftaucht - ich kenne Verwandtschaftsverhältnis und die teilung in privat und Betriebsvermögen

          awettesfaiesus@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
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          awettesfaiesus@mastodon.social
          wrote last edited by
          #25

          @lobingera also, das weiß ich natürlich noch nicht, aber wenn du mich fragst, ist es zu einfach, mit entsprechend viel Basisvermögen das zu vererbende Vermögen so zu strukturieren, dass Erbschaftssteuer einfach gar nichts anfällt.

          Hier im Fediverse wollen das alle immer nicht glauben, aber es ist wirklich juristisch nicht wahnsinnig komplex.

          Das geht aber nicht, wenn das Einzelkind ungeplant ein Haus in Stuttgart erbt, dessen Wert knapp über der Freigrenze liegt.

          lobingera@chaos.socialL 1 Reply Last reply
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          • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

            Übrigens - jetzt spricht mal die Anwältin - ist der "richtige" Weg, bei einer Scheinlösung (immer, immer, immer!) Widerspruch gegen die Heranziehung zur Erbschaftssteuer einzulegen.

            Darauf müssen Steuerberater und Anwälte mindestens "klar und sehr deutlich" hinweisen (manche würden sagen: "dazu müssen sie die Mandanten quasi drängen").

            Und das ist übrigens dann auch der rechtsstaatlich und ethisch korrektere Weg.

            Es gilt wie immer: Scheinlösungen sind Schei*lösungen.

            🤯

            njoerdr@mastodon.socialN This user is from outside of this forum
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            njoerdr@mastodon.social
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            #26

            @AwetTesfaiesus Gilt die Empfehlung auch für die aktuelle Rechtslage? Was ist das Ziel dabei? Ist das nicht eher eine symbolische Handlung auf Kosten der, ohnehin schon überlasteten, Justizmitarbeitenden?
            (Ups, viele Fragen. Das kannst du schon als quasi Rechtsberatung abrechnen 😉)

            awettesfaiesus@mastodon.socialA 1 Reply Last reply
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            • heptasean@social.tchncs.deH heptasean@social.tchncs.de

              @truls46 Ja, hatte ich schon offen. Wollte nur meiner Verwunderung Ausdruck verleihen. Ich hätte „Riesenvermögen“ jetzt wirklich nicht in einem jura-deutschen Gesetzestext erwartet.

              otzberg@gruene.socialO This user is from outside of this forum
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              #27

              @HeptaSean @truls46

              Das ist doch ein schönes Wort, da muss ja erstmal juristisch klar definiert werden was ein Riesenvermögen ist

              awettesfaiesus@mastodon.socialA 1 Reply Last reply
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              • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

                @HeptaSean @truls46

                Ich sag's Euch Bayern zwischen 1918 und 1950 war gar kein rechtes Höllenloch sondern Christlich-Sozialistisch (ok, und zwischendurch schon sehr nazi).

                Dann kam irgendwann FJS.

                lothar@social.tchncs.deL This user is from outside of this forum
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                lothar@social.tchncs.de
                wrote last edited by
                #28

                @AwetTesfaiesus @HeptaSean @truls46
                Die beiden anderen Paragrafen in Art. 123 sind ja auch nicht schlecht:

                > (1) Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen.
                (2) Verbrauchssteuern und Besitzsteuern müssen zueinander in einem angemessenen Verhältnis stehen.

                Und zu einem anderen Thema:
                > Art. 119 Rassen- und Völkerhaß zu entfachen ist verboten und strafbar.

                Die Bayern hatten schon immer eine Neigung zum Anarchismus, leider irgendwann mit dem Wunsch nach einem starken Anarchen an der Spitze. [alter Spruch, sinngemäß zitiert]

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                • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

                  @lobingera also, das weiß ich natürlich noch nicht, aber wenn du mich fragst, ist es zu einfach, mit entsprechend viel Basisvermögen das zu vererbende Vermögen so zu strukturieren, dass Erbschaftssteuer einfach gar nichts anfällt.

                  Hier im Fediverse wollen das alle immer nicht glauben, aber es ist wirklich juristisch nicht wahnsinnig komplex.

                  Das geht aber nicht, wenn das Einzelkind ungeplant ein Haus in Stuttgart erbt, dessen Wert knapp über der Freigrenze liegt.

                  lobingera@chaos.socialL This user is from outside of this forum
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                  wrote last edited by
                  #29

                  @AwetTesfaiesus merci. Wir werden sehen.

                  (Einen Fall von Kind erbt Haus und Finanzierung der Steuer schwierig, weil kind noch in Ausbildung, haben wir zz im Bekanntenkreis)

                  oneiros@ruhr.socialO echopapa@social.tchncs.deE 2 Replies Last reply
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                  • lobingera@chaos.socialL lobingera@chaos.social

                    @AwetTesfaiesus merci. Wir werden sehen.

                    (Einen Fall von Kind erbt Haus und Finanzierung der Steuer schwierig, weil kind noch in Ausbildung, haben wir zz im Bekanntenkreis)

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                    #30

                    @lobingera
                    Ich dachte, die Steuer kann auf Antrag bis zu zehn Jahre gestundet werden?
                    @AwetTesfaiesus

                    awettesfaiesus@mastodon.socialA 1 Reply Last reply
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                    • lobingera@chaos.socialL lobingera@chaos.social

                      @AwetTesfaiesus merci. Wir werden sehen.

                      (Einen Fall von Kind erbt Haus und Finanzierung der Steuer schwierig, weil kind noch in Ausbildung, haben wir zz im Bekanntenkreis)

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                      #31

                      @lobingera

                      @AwetTesfaiesus

                      wenn's jetzt halt ne ganze Firma wäre, sagt man, man sei bedürftig (Verschonungsbedarfsprüfung“ bei der Erbschaftsteuer (§ 28a ErbStG)) weil man die Erbschaftssteuer nicht zahlen kann und kriegt sie dann erlassen. Aber da gibt's noch was mit 26 Millionen.

                      awettesfaiesus@mastodon.socialA 1 Reply Last reply
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                      • njoerdr@mastodon.socialN njoerdr@mastodon.social

                        @AwetTesfaiesus Gilt die Empfehlung auch für die aktuelle Rechtslage? Was ist das Ziel dabei? Ist das nicht eher eine symbolische Handlung auf Kosten der, ohnehin schon überlasteten, Justizmitarbeitenden?
                        (Ups, viele Fragen. Das kannst du schon als quasi Rechtsberatung abrechnen 😉)

                        awettesfaiesus@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
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                        #32

                        @Njoerdr verstehe nicht. Je nachdem, wie man die Rechtslage (bereits jetzt und nach dem Urteil) einschätzt, sollte man Rechtsmittel gegen den Bescheid über die Festsetzung der Erbschaftssteuer einlegen (oder eben nicht).

                        auch hier gilt übrigens: je vermögender die Steuerpflichtige bereits jetzt ist, desto leichter wird ihr das Rechtsmittel fallen. Die Kosten sind relativ gering und man vergibt sich damit ja nichts.

                        njoerdr@mastodon.socialN 1 Reply Last reply
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                        • oneiros@ruhr.socialO oneiros@ruhr.social

                          @lobingera
                          Ich dachte, die Steuer kann auf Antrag bis zu zehn Jahre gestundet werden?
                          @AwetTesfaiesus

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                          wrote last edited by
                          #33

                          @oneiros @lobingera Vorsicht Zinsen

                          1 Reply Last reply
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                          • echopapa@social.tchncs.deE echopapa@social.tchncs.de

                            @lobingera

                            @AwetTesfaiesus

                            wenn's jetzt halt ne ganze Firma wäre, sagt man, man sei bedürftig (Verschonungsbedarfsprüfung“ bei der Erbschaftsteuer (§ 28a ErbStG)) weil man die Erbschaftssteuer nicht zahlen kann und kriegt sie dann erlassen. Aber da gibt's noch was mit 26 Millionen.

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                            wrote last edited by
                            #34

                            @echopapa @lobingera das ist eigentlich gerade der Punkt: ob es nur ein NaturalVermögen ist oder Betriebsvermögen ist ja gerade eine Frage der Gestaltung.

                            1 Reply Last reply
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                            • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

                              @Njoerdr verstehe nicht. Je nachdem, wie man die Rechtslage (bereits jetzt und nach dem Urteil) einschätzt, sollte man Rechtsmittel gegen den Bescheid über die Festsetzung der Erbschaftssteuer einlegen (oder eben nicht).

                              auch hier gilt übrigens: je vermögender die Steuerpflichtige bereits jetzt ist, desto leichter wird ihr das Rechtsmittel fallen. Die Kosten sind relativ gering und man vergibt sich damit ja nichts.

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                              #35

                              @AwetTesfaiesus Also um konkret Geld zu sparen, ich dachte als politische Handlung.

                              awettesfaiesus@mastodon.socialA 2 Replies Last reply
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                              • njoerdr@mastodon.socialN njoerdr@mastodon.social

                                @AwetTesfaiesus Also um konkret Geld zu sparen, ich dachte als politische Handlung.

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                                #36

                                @Njoerdr Wir brauchen eine breite Koalition für Vermögenssteuern, statt Irrlichterei zur Einkommensteuer. #taxwealthnotwork

                                1 Reply Last reply
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                                • njoerdr@mastodon.socialN njoerdr@mastodon.social

                                  @AwetTesfaiesus Also um konkret Geld zu sparen, ich dachte als politische Handlung.

                                  awettesfaiesus@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
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                                  #37

                                  @Njoerdr Ich persönlich bin nicht gegen eine Erbschaftssteuer, aber im Vergleich zu einer Vermögenssteuer ist sie die deutlich (!) schlechtere Variante.

                                  Ich denke auch, dass diese Aussage vermutlich in jeder Ausgestaltung so Gültigkeit hat.

                                  Und wir müssen dringend aufhören, unterschiedliche Einkommensarten unterschiedlich zu besteuern.

                                  1 Reply Last reply
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                                  • otzberg@gruene.socialO otzberg@gruene.social

                                    @HeptaSean @truls46

                                    Das ist doch ein schönes Wort, da muss ja erstmal juristisch klar definiert werden was ein Riesenvermögen ist

                                    awettesfaiesus@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
                                    awettesfaiesus@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
                                    awettesfaiesus@mastodon.social
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                                    #38

                                    @Otzberg @HeptaSean @truls46 offene Rechtsbegriffe auszulegen ist der Job von Gerichtspersonen

                                    1 Reply Last reply
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                                    • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

                                      Reine Spekulation! Aber ich sage dennoch voraus: wir werden in den kommenden Wochen ein Urteil aus Karlsruhe bekommen, dass die Erbschaftssteuer verfassungswidrig ist. Ich vermute die Begründung wird (auch) sein, dass sie von Reichen so leicht weggestaltet werden kann, nicht aber von den Nicht-ganz- so-reichen (Art. 3GG).

                                      Was denkt ihr, wird danach passieren? #taxwealthnotwork

                                      ➡️ Die Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig, also werden wir…

                                      nadaka@mastodon.socialN This user is from outside of this forum
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                                      #39

                                      @AwetTesfaiesus ich schätze Option 3. Und unabhängig davon wird Friedrich Merz Ausländern die Schuld dafür geben.

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                                      • heptasean@social.tchncs.deH heptasean@social.tchncs.de

                                        @truls46 @AwetTesfaiesus WTF? Die haben tatsächlich wörtlich „Riesenvermögen“ in ihre Verfassung geschrieben?!? Ich hätte das für „linke“ Umgangssprache gehalten.

                                        Eigentlich verstößt es gegen die bayrische Verfassung, dass der Freistaat die Macht- und Kapital-Akkumulation in den Familien Quandt und Co. zulässt? Das ist ja spannend.

                                        erikml@troet.cafeE This user is from outside of this forum
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                                        #40

                                        @HeptaSean @truls46 @AwetTesfaiesus

                                        Die Bayrische Verfassung wurde hauptsächlich von dem Sozialdemokraten (die damals diesen Namen auch noch verdienten) Wilhelm Hoegner geschrieben...

                                        Ceterum censeo afdem esse damnandum

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                                        • truls46@mastodon.socialT truls46@mastodon.social

                                          @AwetTesfaiesus @HeptaSean Die bayrische Verfassung enthält einen Satz in der Richtung

                                          Art 123 (3)

                                          "Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern."

                                          Ich frage mich ob Söder oder irgendein anderer CSU Politiker das jemals gelesen haben.

                                          allgeier@sueden.socialA This user is from outside of this forum
                                          allgeier@sueden.socialA This user is from outside of this forum
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                                          #41

                                          @truls46
                                          Selbstverständlich. Das ist ihr Antrieb.
                                          @AwetTesfaiesus @HeptaSean

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