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  3. Reine Spekulation!

Reine Spekulation!

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taxwealthnotwor
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  • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

    Reine Spekulation! Aber ich sage dennoch voraus: wir werden in den kommenden Wochen ein Urteil aus Karlsruhe bekommen, dass die Erbschaftssteuer verfassungswidrig ist. Ich vermute die Begründung wird (auch) sein, dass sie von Reichen so leicht weggestaltet werden kann, nicht aber von den Nicht-ganz- so-reichen (Art. 3GG).

    Was denkt ihr, wird danach passieren? #taxwealthnotwork

    ➡️ Die Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig, also werden wir…

    panda@pandas.socialP This user is from outside of this forum
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    #15

    @AwetTesfaiesus CDU & SPD haben bestimmt schon etwas in der Schublade liegen, das einen nicht besonders griffigen Namen trägt und kontextbefreit das bullshit bingo der nächsten Monate künstlich beatmet

    awettesfaiesus@mastodon.socialA 1 Reply Last reply
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    • panda@pandas.socialP panda@pandas.social

      @AwetTesfaiesus CDU & SPD haben bestimmt schon etwas in der Schublade liegen, das einen nicht besonders griffigen Namen trägt und kontextbefreit das bullshit bingo der nächsten Monate künstlich beatmet

      awettesfaiesus@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
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      #16

      @panda hat bearbeitete Mittelschicht

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      • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

        Reine Spekulation! Aber ich sage dennoch voraus: wir werden in den kommenden Wochen ein Urteil aus Karlsruhe bekommen, dass die Erbschaftssteuer verfassungswidrig ist. Ich vermute die Begründung wird (auch) sein, dass sie von Reichen so leicht weggestaltet werden kann, nicht aber von den Nicht-ganz- so-reichen (Art. 3GG).

        Was denkt ihr, wird danach passieren? #taxwealthnotwork

        ➡️ Die Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig, also werden wir…

        cm@chaos.socialC This user is from outside of this forum
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        cm@chaos.social
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        #17

        @AwetTesfaiesus ich sag "abschaffen", schau einfach nach österreich, da lief das so.

        awettesfaiesus@mastodon.socialA 1 Reply Last reply
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        • quantium40@sueden.socialQ quantium40@sueden.social

          @AwetTesfaiesus Option 3: Irgendwie daran rumbasteln, so dass angeblich alles besser wird aber die Kritikpunkte aus Karlsruhe gar nicht gelöst wurden. Dann weitere 5 Jahre abwarten, bis die nächste Klage durch ist - So wie gerade bei Klimaschutzplänen.

          These: Die Erbschaftsteuer der Mittelschicht ist zu wertvoll, um darauf zu verzichten. Eher klammert man pauschal Reiche oder Betriebsvermögen aus und lässt den Rest schön weiter zahlen.

          mort@procial.tchncs.deM This user is from outside of this forum
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          #18

          @Quantium40@sueden.social @AwetTesfaiesus@mastodon.social
          Das aber auch erst nach vielen Jahren Nichtstun, so wie bei der Wahlreform. Vom Urteil zum Klimawandel ganz zu schweigen. Wen juckt schon so 'ne nervige Gewaltenteilung?

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          • cm@chaos.socialC cm@chaos.social

            @AwetTesfaiesus ich sag "abschaffen", schau einfach nach österreich, da lief das so.

            awettesfaiesus@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
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            awettesfaiesus@mastodon.social
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            #19

            @cm das traut man sich nicht. Lieber unangewendet lassen geht doch auch

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            • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

              @Quantium40 my bad! Diese offensichtliche Option habe ich ergänzt

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              unknowable@troet.cafe
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              #20

              @AwetTesfaiesus @Quantium40 👍

              Wenn man die Zahlen nicht kannte, und die das erste Mal liest, setzt man sich besser.

              >>fast so viel wie ein kompletter Bundeshaushalt oder etwa ein Fünftel des gesamten Börsenwerts aller DAX-Unternehmen. <<

              Geschätzte 400 Milliarden, wobei die strukturelle Macht der Eigentümer großer Vermögen mMn das eigentliche Problem ist, da deren Lobbyisten ganz erheblichen Einfluss a.d. politischen Reform-Prozess nehmen.

              1 Reply Last reply
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              • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

                Reine Spekulation! Aber ich sage dennoch voraus: wir werden in den kommenden Wochen ein Urteil aus Karlsruhe bekommen, dass die Erbschaftssteuer verfassungswidrig ist. Ich vermute die Begründung wird (auch) sein, dass sie von Reichen so leicht weggestaltet werden kann, nicht aber von den Nicht-ganz- so-reichen (Art. 3GG).

                Was denkt ihr, wird danach passieren? #taxwealthnotwork

                ➡️ Die Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig, also werden wir…

                lobingera@chaos.socialL This user is from outside of this forum
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                lobingera@chaos.social
                wrote last edited by
                #21

                @AwetTesfaiesus Frage am Rande: wie sieht denn die klage aus, wenn GG3 im Urteil erwartet wird?

                awettesfaiesus@mastodon.socialA 1 Reply Last reply
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                • lobingera@chaos.socialL lobingera@chaos.social

                  @AwetTesfaiesus Frage am Rande: wie sieht denn die klage aus, wenn GG3 im Urteil erwartet wird?

                  awettesfaiesus@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
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                  awettesfaiesus@mastodon.social
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                  #22

                  @lobingera wie meinst du?

                  lobingera@chaos.socialL 1 Reply Last reply
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                  • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

                    @lobingera wie meinst du?

                    lobingera@chaos.socialL This user is from outside of this forum
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                    wrote last edited by
                    #23

                    @AwetTesfaiesus mich interessiert, wo die Ungleichbehandlung hier auftaucht - ich kenne Verwandtschaftsverhältnis und die teilung in privat und Betriebsvermögen

                    awettesfaiesus@mastodon.socialA 1 Reply Last reply
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                    • heptasean@social.tchncs.deH heptasean@social.tchncs.de

                      @truls46 Ja, hatte ich schon offen. Wollte nur meiner Verwunderung Ausdruck verleihen. Ich hätte „Riesenvermögen“ jetzt wirklich nicht in einem jura-deutschen Gesetzestext erwartet.

                      echopapa@social.tchncs.deE This user is from outside of this forum
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                      #24

                      @HeptaSean

                      @truls46

                      Nur glücklicherweise sticht Bundesrecht Länderrecht und deswegen muß man als Söder gar nicht unnett zu seinen Quandts und einer ganzen Reihe anderer Kriegsgewinner und Großkapitalisten sein.

                      1 Reply Last reply
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                      • lobingera@chaos.socialL lobingera@chaos.social

                        @AwetTesfaiesus mich interessiert, wo die Ungleichbehandlung hier auftaucht - ich kenne Verwandtschaftsverhältnis und die teilung in privat und Betriebsvermögen

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                        #25

                        @lobingera also, das weiß ich natürlich noch nicht, aber wenn du mich fragst, ist es zu einfach, mit entsprechend viel Basisvermögen das zu vererbende Vermögen so zu strukturieren, dass Erbschaftssteuer einfach gar nichts anfällt.

                        Hier im Fediverse wollen das alle immer nicht glauben, aber es ist wirklich juristisch nicht wahnsinnig komplex.

                        Das geht aber nicht, wenn das Einzelkind ungeplant ein Haus in Stuttgart erbt, dessen Wert knapp über der Freigrenze liegt.

                        lobingera@chaos.socialL 1 Reply Last reply
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                        • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

                          Übrigens - jetzt spricht mal die Anwältin - ist der "richtige" Weg, bei einer Scheinlösung (immer, immer, immer!) Widerspruch gegen die Heranziehung zur Erbschaftssteuer einzulegen.

                          Darauf müssen Steuerberater und Anwälte mindestens "klar und sehr deutlich" hinweisen (manche würden sagen: "dazu müssen sie die Mandanten quasi drängen").

                          Und das ist übrigens dann auch der rechtsstaatlich und ethisch korrektere Weg.

                          Es gilt wie immer: Scheinlösungen sind Schei*lösungen.

                          🤯

                          njoerdr@mastodon.socialN This user is from outside of this forum
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                          njoerdr@mastodon.social
                          wrote last edited by
                          #26

                          @AwetTesfaiesus Gilt die Empfehlung auch für die aktuelle Rechtslage? Was ist das Ziel dabei? Ist das nicht eher eine symbolische Handlung auf Kosten der, ohnehin schon überlasteten, Justizmitarbeitenden?
                          (Ups, viele Fragen. Das kannst du schon als quasi Rechtsberatung abrechnen 😉)

                          awettesfaiesus@mastodon.socialA 1 Reply Last reply
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                          • heptasean@social.tchncs.deH heptasean@social.tchncs.de

                            @truls46 Ja, hatte ich schon offen. Wollte nur meiner Verwunderung Ausdruck verleihen. Ich hätte „Riesenvermögen“ jetzt wirklich nicht in einem jura-deutschen Gesetzestext erwartet.

                            otzberg@gruene.socialO This user is from outside of this forum
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                            wrote last edited by
                            #27

                            @HeptaSean @truls46

                            Das ist doch ein schönes Wort, da muss ja erstmal juristisch klar definiert werden was ein Riesenvermögen ist

                            awettesfaiesus@mastodon.socialA 1 Reply Last reply
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                            • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

                              @HeptaSean @truls46

                              Ich sag's Euch Bayern zwischen 1918 und 1950 war gar kein rechtes Höllenloch sondern Christlich-Sozialistisch (ok, und zwischendurch schon sehr nazi).

                              Dann kam irgendwann FJS.

                              lothar@social.tchncs.deL This user is from outside of this forum
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                              wrote last edited by
                              #28

                              @AwetTesfaiesus @HeptaSean @truls46
                              Die beiden anderen Paragrafen in Art. 123 sind ja auch nicht schlecht:

                              > (1) Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen.
                              (2) Verbrauchssteuern und Besitzsteuern müssen zueinander in einem angemessenen Verhältnis stehen.

                              Und zu einem anderen Thema:
                              > Art. 119 Rassen- und Völkerhaß zu entfachen ist verboten und strafbar.

                              Die Bayern hatten schon immer eine Neigung zum Anarchismus, leider irgendwann mit dem Wunsch nach einem starken Anarchen an der Spitze. [alter Spruch, sinngemäß zitiert]

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                              • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

                                @lobingera also, das weiß ich natürlich noch nicht, aber wenn du mich fragst, ist es zu einfach, mit entsprechend viel Basisvermögen das zu vererbende Vermögen so zu strukturieren, dass Erbschaftssteuer einfach gar nichts anfällt.

                                Hier im Fediverse wollen das alle immer nicht glauben, aber es ist wirklich juristisch nicht wahnsinnig komplex.

                                Das geht aber nicht, wenn das Einzelkind ungeplant ein Haus in Stuttgart erbt, dessen Wert knapp über der Freigrenze liegt.

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                                #29

                                @AwetTesfaiesus merci. Wir werden sehen.

                                (Einen Fall von Kind erbt Haus und Finanzierung der Steuer schwierig, weil kind noch in Ausbildung, haben wir zz im Bekanntenkreis)

                                oneiros@ruhr.socialO echopapa@social.tchncs.deE 2 Replies Last reply
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                                  @AwetTesfaiesus merci. Wir werden sehen.

                                  (Einen Fall von Kind erbt Haus und Finanzierung der Steuer schwierig, weil kind noch in Ausbildung, haben wir zz im Bekanntenkreis)

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                                  @lobingera
                                  Ich dachte, die Steuer kann auf Antrag bis zu zehn Jahre gestundet werden?
                                  @AwetTesfaiesus

                                  awettesfaiesus@mastodon.socialA 1 Reply Last reply
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                                  • lobingera@chaos.socialL lobingera@chaos.social

                                    @AwetTesfaiesus merci. Wir werden sehen.

                                    (Einen Fall von Kind erbt Haus und Finanzierung der Steuer schwierig, weil kind noch in Ausbildung, haben wir zz im Bekanntenkreis)

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                                    #31

                                    @lobingera

                                    @AwetTesfaiesus

                                    wenn's jetzt halt ne ganze Firma wäre, sagt man, man sei bedürftig (Verschonungsbedarfsprüfung“ bei der Erbschaftsteuer (§ 28a ErbStG)) weil man die Erbschaftssteuer nicht zahlen kann und kriegt sie dann erlassen. Aber da gibt's noch was mit 26 Millionen.

                                    awettesfaiesus@mastodon.socialA 1 Reply Last reply
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                                    • njoerdr@mastodon.socialN njoerdr@mastodon.social

                                      @AwetTesfaiesus Gilt die Empfehlung auch für die aktuelle Rechtslage? Was ist das Ziel dabei? Ist das nicht eher eine symbolische Handlung auf Kosten der, ohnehin schon überlasteten, Justizmitarbeitenden?
                                      (Ups, viele Fragen. Das kannst du schon als quasi Rechtsberatung abrechnen 😉)

                                      awettesfaiesus@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
                                      awettesfaiesus@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
                                      awettesfaiesus@mastodon.social
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                                      #32

                                      @Njoerdr verstehe nicht. Je nachdem, wie man die Rechtslage (bereits jetzt und nach dem Urteil) einschätzt, sollte man Rechtsmittel gegen den Bescheid über die Festsetzung der Erbschaftssteuer einlegen (oder eben nicht).

                                      auch hier gilt übrigens: je vermögender die Steuerpflichtige bereits jetzt ist, desto leichter wird ihr das Rechtsmittel fallen. Die Kosten sind relativ gering und man vergibt sich damit ja nichts.

                                      njoerdr@mastodon.socialN 1 Reply Last reply
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                                      • oneiros@ruhr.socialO oneiros@ruhr.social

                                        @lobingera
                                        Ich dachte, die Steuer kann auf Antrag bis zu zehn Jahre gestundet werden?
                                        @AwetTesfaiesus

                                        awettesfaiesus@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
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                                        #33

                                        @oneiros @lobingera Vorsicht Zinsen

                                        1 Reply Last reply
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                                        • echopapa@social.tchncs.deE echopapa@social.tchncs.de

                                          @lobingera

                                          @AwetTesfaiesus

                                          wenn's jetzt halt ne ganze Firma wäre, sagt man, man sei bedürftig (Verschonungsbedarfsprüfung“ bei der Erbschaftsteuer (§ 28a ErbStG)) weil man die Erbschaftssteuer nicht zahlen kann und kriegt sie dann erlassen. Aber da gibt's noch was mit 26 Millionen.

                                          awettesfaiesus@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
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                                          #34

                                          @echopapa @lobingera das ist eigentlich gerade der Punkt: ob es nur ein NaturalVermögen ist oder Betriebsvermögen ist ja gerade eine Frage der Gestaltung.

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