Reine Spekulation!
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Reine Spekulation! Aber ich sage dennoch voraus: wir werden in den kommenden Wochen ein Urteil aus Karlsruhe bekommen, dass die Erbschaftssteuer verfassungswidrig ist. Ich vermute die Begründung wird (auch) sein, dass sie von Reichen so leicht weggestaltet werden kann, nicht aber von den Nicht-ganz- so-reichen (Art. 3GG).
Was denkt ihr, wird danach passieren? #taxwealthnotwork
️ Die Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig, also werden wir…@AwetTesfaiesus CDU & SPD haben bestimmt schon etwas in der Schublade liegen, das einen nicht besonders griffigen Namen trägt und kontextbefreit das bullshit bingo der nächsten Monate künstlich beatmet
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@AwetTesfaiesus CDU & SPD haben bestimmt schon etwas in der Schublade liegen, das einen nicht besonders griffigen Namen trägt und kontextbefreit das bullshit bingo der nächsten Monate künstlich beatmet
@panda hat bearbeitete Mittelschicht
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Reine Spekulation! Aber ich sage dennoch voraus: wir werden in den kommenden Wochen ein Urteil aus Karlsruhe bekommen, dass die Erbschaftssteuer verfassungswidrig ist. Ich vermute die Begründung wird (auch) sein, dass sie von Reichen so leicht weggestaltet werden kann, nicht aber von den Nicht-ganz- so-reichen (Art. 3GG).
Was denkt ihr, wird danach passieren? #taxwealthnotwork
️ Die Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig, also werden wir…@AwetTesfaiesus ich sag "abschaffen", schau einfach nach österreich, da lief das so.
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@AwetTesfaiesus Option 3: Irgendwie daran rumbasteln, so dass angeblich alles besser wird aber die Kritikpunkte aus Karlsruhe gar nicht gelöst wurden. Dann weitere 5 Jahre abwarten, bis die nächste Klage durch ist - So wie gerade bei Klimaschutzplänen.
These: Die Erbschaftsteuer der Mittelschicht ist zu wertvoll, um darauf zu verzichten. Eher klammert man pauschal Reiche oder Betriebsvermögen aus und lässt den Rest schön weiter zahlen.
@Quantium40@sueden.social @AwetTesfaiesus@mastodon.social
Das aber auch erst nach vielen Jahren Nichtstun, so wie bei der Wahlreform. Vom Urteil zum Klimawandel ganz zu schweigen. Wen juckt schon so 'ne nervige Gewaltenteilung? -
@AwetTesfaiesus ich sag "abschaffen", schau einfach nach österreich, da lief das so.
@cm das traut man sich nicht. Lieber unangewendet lassen geht doch auch
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@Quantium40 my bad! Diese offensichtliche Option habe ich ergänzt
Wenn man die Zahlen nicht kannte, und die das erste Mal liest, setzt man sich besser.
>>fast so viel wie ein kompletter Bundeshaushalt oder etwa ein Fünftel des gesamten Börsenwerts aller DAX-Unternehmen. <<
Geschätzte 400 Milliarden, wobei die strukturelle Macht der Eigentümer großer Vermögen mMn das eigentliche Problem ist, da deren Lobbyisten ganz erheblichen Einfluss a.d. politischen Reform-Prozess nehmen.
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Reine Spekulation! Aber ich sage dennoch voraus: wir werden in den kommenden Wochen ein Urteil aus Karlsruhe bekommen, dass die Erbschaftssteuer verfassungswidrig ist. Ich vermute die Begründung wird (auch) sein, dass sie von Reichen so leicht weggestaltet werden kann, nicht aber von den Nicht-ganz- so-reichen (Art. 3GG).
Was denkt ihr, wird danach passieren? #taxwealthnotwork
️ Die Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig, also werden wir…@AwetTesfaiesus Frage am Rande: wie sieht denn die klage aus, wenn GG3 im Urteil erwartet wird?
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@AwetTesfaiesus Frage am Rande: wie sieht denn die klage aus, wenn GG3 im Urteil erwartet wird?
@lobingera wie meinst du?
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@lobingera wie meinst du?
@AwetTesfaiesus mich interessiert, wo die Ungleichbehandlung hier auftaucht - ich kenne Verwandtschaftsverhältnis und die teilung in privat und Betriebsvermögen
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@truls46 Ja, hatte ich schon offen. Wollte nur meiner Verwunderung Ausdruck verleihen. Ich hätte „Riesenvermögen“ jetzt wirklich nicht in einem jura-deutschen Gesetzestext erwartet.
Nur glücklicherweise sticht Bundesrecht Länderrecht und deswegen muß man als Söder gar nicht unnett zu seinen Quandts und einer ganzen Reihe anderer Kriegsgewinner und Großkapitalisten sein.
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@AwetTesfaiesus mich interessiert, wo die Ungleichbehandlung hier auftaucht - ich kenne Verwandtschaftsverhältnis und die teilung in privat und Betriebsvermögen
@lobingera also, das weiß ich natürlich noch nicht, aber wenn du mich fragst, ist es zu einfach, mit entsprechend viel Basisvermögen das zu vererbende Vermögen so zu strukturieren, dass Erbschaftssteuer einfach gar nichts anfällt.
Hier im Fediverse wollen das alle immer nicht glauben, aber es ist wirklich juristisch nicht wahnsinnig komplex.
Das geht aber nicht, wenn das Einzelkind ungeplant ein Haus in Stuttgart erbt, dessen Wert knapp über der Freigrenze liegt.
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Übrigens - jetzt spricht mal die Anwältin - ist der "richtige" Weg, bei einer Scheinlösung (immer, immer, immer!) Widerspruch gegen die Heranziehung zur Erbschaftssteuer einzulegen.
Darauf müssen Steuerberater und Anwälte mindestens "klar und sehr deutlich" hinweisen (manche würden sagen: "dazu müssen sie die Mandanten quasi drängen").
Und das ist übrigens dann auch der rechtsstaatlich und ethisch korrektere Weg.
Es gilt wie immer: Scheinlösungen sind Schei*lösungen.
🤯
@AwetTesfaiesus Gilt die Empfehlung auch für die aktuelle Rechtslage? Was ist das Ziel dabei? Ist das nicht eher eine symbolische Handlung auf Kosten der, ohnehin schon überlasteten, Justizmitarbeitenden?
(Ups, viele Fragen. Das kannst du schon als quasi Rechtsberatung abrechnen
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@truls46 Ja, hatte ich schon offen. Wollte nur meiner Verwunderung Ausdruck verleihen. Ich hätte „Riesenvermögen“ jetzt wirklich nicht in einem jura-deutschen Gesetzestext erwartet.
Das ist doch ein schönes Wort, da muss ja erstmal juristisch klar definiert werden was ein Riesenvermögen ist
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Ich sag's Euch Bayern zwischen 1918 und 1950 war gar kein rechtes Höllenloch sondern Christlich-Sozialistisch (ok, und zwischendurch schon sehr nazi).
Dann kam irgendwann FJS.
@AwetTesfaiesus @HeptaSean @truls46
Die beiden anderen Paragrafen in Art. 123 sind ja auch nicht schlecht:> (1) Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen.
(2) Verbrauchssteuern und Besitzsteuern müssen zueinander in einem angemessenen Verhältnis stehen.Und zu einem anderen Thema:
> Art. 119 Rassen- und Völkerhaß zu entfachen ist verboten und strafbar.Die Bayern hatten schon immer eine Neigung zum Anarchismus, leider irgendwann mit dem Wunsch nach einem starken Anarchen an der Spitze. [alter Spruch, sinngemäß zitiert]
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@lobingera also, das weiß ich natürlich noch nicht, aber wenn du mich fragst, ist es zu einfach, mit entsprechend viel Basisvermögen das zu vererbende Vermögen so zu strukturieren, dass Erbschaftssteuer einfach gar nichts anfällt.
Hier im Fediverse wollen das alle immer nicht glauben, aber es ist wirklich juristisch nicht wahnsinnig komplex.
Das geht aber nicht, wenn das Einzelkind ungeplant ein Haus in Stuttgart erbt, dessen Wert knapp über der Freigrenze liegt.
@AwetTesfaiesus merci. Wir werden sehen.
(Einen Fall von Kind erbt Haus und Finanzierung der Steuer schwierig, weil kind noch in Ausbildung, haben wir zz im Bekanntenkreis)
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@AwetTesfaiesus merci. Wir werden sehen.
(Einen Fall von Kind erbt Haus und Finanzierung der Steuer schwierig, weil kind noch in Ausbildung, haben wir zz im Bekanntenkreis)
@lobingera
Ich dachte, die Steuer kann auf Antrag bis zu zehn Jahre gestundet werden?
@AwetTesfaiesus -
@AwetTesfaiesus merci. Wir werden sehen.
(Einen Fall von Kind erbt Haus und Finanzierung der Steuer schwierig, weil kind noch in Ausbildung, haben wir zz im Bekanntenkreis)
wenn's jetzt halt ne ganze Firma wäre, sagt man, man sei bedürftig (Verschonungsbedarfsprüfung“ bei der Erbschaftsteuer (§ 28a ErbStG)) weil man die Erbschaftssteuer nicht zahlen kann und kriegt sie dann erlassen. Aber da gibt's noch was mit 26 Millionen.
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@AwetTesfaiesus Gilt die Empfehlung auch für die aktuelle Rechtslage? Was ist das Ziel dabei? Ist das nicht eher eine symbolische Handlung auf Kosten der, ohnehin schon überlasteten, Justizmitarbeitenden?
(Ups, viele Fragen. Das kannst du schon als quasi Rechtsberatung abrechnen
)@Njoerdr verstehe nicht. Je nachdem, wie man die Rechtslage (bereits jetzt und nach dem Urteil) einschätzt, sollte man Rechtsmittel gegen den Bescheid über die Festsetzung der Erbschaftssteuer einlegen (oder eben nicht).
auch hier gilt übrigens: je vermögender die Steuerpflichtige bereits jetzt ist, desto leichter wird ihr das Rechtsmittel fallen. Die Kosten sind relativ gering und man vergibt sich damit ja nichts.
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@lobingera
Ich dachte, die Steuer kann auf Antrag bis zu zehn Jahre gestundet werden?
@AwetTesfaiesus@oneiros @lobingera Vorsicht Zinsen
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wenn's jetzt halt ne ganze Firma wäre, sagt man, man sei bedürftig (Verschonungsbedarfsprüfung“ bei der Erbschaftsteuer (§ 28a ErbStG)) weil man die Erbschaftssteuer nicht zahlen kann und kriegt sie dann erlassen. Aber da gibt's noch was mit 26 Millionen.
@echopapa @lobingera das ist eigentlich gerade der Punkt: ob es nur ein NaturalVermögen ist oder Betriebsvermögen ist ja gerade eine Frage der Gestaltung.