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  3. Reine Spekulation!

Reine Spekulation!

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taxwealthnotwor
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  • lobingera@chaos.socialL lobingera@chaos.social

    @AwetTesfaiesus merci. Wir werden sehen.

    (Einen Fall von Kind erbt Haus und Finanzierung der Steuer schwierig, weil kind noch in Ausbildung, haben wir zz im Bekanntenkreis)

    echopapa@social.tchncs.deE This user is from outside of this forum
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    #31

    @lobingera

    @AwetTesfaiesus

    wenn's jetzt halt ne ganze Firma wäre, sagt man, man sei bedürftig (Verschonungsbedarfsprüfung“ bei der Erbschaftsteuer (§ 28a ErbStG)) weil man die Erbschaftssteuer nicht zahlen kann und kriegt sie dann erlassen. Aber da gibt's noch was mit 26 Millionen.

    awettesfaiesus@mastodon.socialA 1 Reply Last reply
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    • njoerdr@mastodon.socialN njoerdr@mastodon.social

      @AwetTesfaiesus Gilt die Empfehlung auch für die aktuelle Rechtslage? Was ist das Ziel dabei? Ist das nicht eher eine symbolische Handlung auf Kosten der, ohnehin schon überlasteten, Justizmitarbeitenden?
      (Ups, viele Fragen. Das kannst du schon als quasi Rechtsberatung abrechnen 😉)

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      #32

      @Njoerdr verstehe nicht. Je nachdem, wie man die Rechtslage (bereits jetzt und nach dem Urteil) einschätzt, sollte man Rechtsmittel gegen den Bescheid über die Festsetzung der Erbschaftssteuer einlegen (oder eben nicht).

      auch hier gilt übrigens: je vermögender die Steuerpflichtige bereits jetzt ist, desto leichter wird ihr das Rechtsmittel fallen. Die Kosten sind relativ gering und man vergibt sich damit ja nichts.

      njoerdr@mastodon.socialN 1 Reply Last reply
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      • oneiros@ruhr.socialO oneiros@ruhr.social

        @lobingera
        Ich dachte, die Steuer kann auf Antrag bis zu zehn Jahre gestundet werden?
        @AwetTesfaiesus

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        #33

        @oneiros @lobingera Vorsicht Zinsen

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        • echopapa@social.tchncs.deE echopapa@social.tchncs.de

          @lobingera

          @AwetTesfaiesus

          wenn's jetzt halt ne ganze Firma wäre, sagt man, man sei bedürftig (Verschonungsbedarfsprüfung“ bei der Erbschaftsteuer (§ 28a ErbStG)) weil man die Erbschaftssteuer nicht zahlen kann und kriegt sie dann erlassen. Aber da gibt's noch was mit 26 Millionen.

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          #34

          @echopapa @lobingera das ist eigentlich gerade der Punkt: ob es nur ein NaturalVermögen ist oder Betriebsvermögen ist ja gerade eine Frage der Gestaltung.

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          • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

            @Njoerdr verstehe nicht. Je nachdem, wie man die Rechtslage (bereits jetzt und nach dem Urteil) einschätzt, sollte man Rechtsmittel gegen den Bescheid über die Festsetzung der Erbschaftssteuer einlegen (oder eben nicht).

            auch hier gilt übrigens: je vermögender die Steuerpflichtige bereits jetzt ist, desto leichter wird ihr das Rechtsmittel fallen. Die Kosten sind relativ gering und man vergibt sich damit ja nichts.

            njoerdr@mastodon.socialN This user is from outside of this forum
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            #35

            @AwetTesfaiesus Also um konkret Geld zu sparen, ich dachte als politische Handlung.

            awettesfaiesus@mastodon.socialA 2 Replies Last reply
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            • njoerdr@mastodon.socialN njoerdr@mastodon.social

              @AwetTesfaiesus Also um konkret Geld zu sparen, ich dachte als politische Handlung.

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              #36

              @Njoerdr Wir brauchen eine breite Koalition für Vermögenssteuern, statt Irrlichterei zur Einkommensteuer. #taxwealthnotwork

              1 Reply Last reply
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              • njoerdr@mastodon.socialN njoerdr@mastodon.social

                @AwetTesfaiesus Also um konkret Geld zu sparen, ich dachte als politische Handlung.

                awettesfaiesus@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
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                #37

                @Njoerdr Ich persönlich bin nicht gegen eine Erbschaftssteuer, aber im Vergleich zu einer Vermögenssteuer ist sie die deutlich (!) schlechtere Variante.

                Ich denke auch, dass diese Aussage vermutlich in jeder Ausgestaltung so Gültigkeit hat.

                Und wir müssen dringend aufhören, unterschiedliche Einkommensarten unterschiedlich zu besteuern.

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                • otzberg@gruene.socialO otzberg@gruene.social

                  @HeptaSean @truls46

                  Das ist doch ein schönes Wort, da muss ja erstmal juristisch klar definiert werden was ein Riesenvermögen ist

                  awettesfaiesus@mastodon.socialA This user is from outside of this forum
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                  wrote last edited by
                  #38

                  @Otzberg @HeptaSean @truls46 offene Rechtsbegriffe auszulegen ist der Job von Gerichtspersonen

                  1 Reply Last reply
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                  • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

                    Reine Spekulation! Aber ich sage dennoch voraus: wir werden in den kommenden Wochen ein Urteil aus Karlsruhe bekommen, dass die Erbschaftssteuer verfassungswidrig ist. Ich vermute die Begründung wird (auch) sein, dass sie von Reichen so leicht weggestaltet werden kann, nicht aber von den Nicht-ganz- so-reichen (Art. 3GG).

                    Was denkt ihr, wird danach passieren? #taxwealthnotwork

                    ➡️ Die Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig, also werden wir…

                    nadaka@mastodon.socialN This user is from outside of this forum
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                    #39

                    @AwetTesfaiesus ich schätze Option 3. Und unabhängig davon wird Friedrich Merz Ausländern die Schuld dafür geben.

                    1 Reply Last reply
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                    • heptasean@social.tchncs.deH heptasean@social.tchncs.de

                      @truls46 @AwetTesfaiesus WTF? Die haben tatsächlich wörtlich „Riesenvermögen“ in ihre Verfassung geschrieben?!? Ich hätte das für „linke“ Umgangssprache gehalten.

                      Eigentlich verstößt es gegen die bayrische Verfassung, dass der Freistaat die Macht- und Kapital-Akkumulation in den Familien Quandt und Co. zulässt? Das ist ja spannend.

                      erikml@troet.cafeE This user is from outside of this forum
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                      #40

                      @HeptaSean @truls46 @AwetTesfaiesus

                      Die Bayrische Verfassung wurde hauptsächlich von dem Sozialdemokraten (die damals diesen Namen auch noch verdienten) Wilhelm Hoegner geschrieben...

                      Ceterum censeo afdem esse damnandum

                      1 Reply Last reply
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                      • truls46@mastodon.socialT truls46@mastodon.social

                        @AwetTesfaiesus @HeptaSean Die bayrische Verfassung enthält einen Satz in der Richtung

                        Art 123 (3)

                        "Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern."

                        Ich frage mich ob Söder oder irgendein anderer CSU Politiker das jemals gelesen haben.

                        allgeier@sueden.socialA This user is from outside of this forum
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                        #41

                        @truls46
                        Selbstverständlich. Das ist ihr Antrieb.
                        @AwetTesfaiesus @HeptaSean

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                        • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

                          Reine Spekulation! Aber ich sage dennoch voraus: wir werden in den kommenden Wochen ein Urteil aus Karlsruhe bekommen, dass die Erbschaftssteuer verfassungswidrig ist. Ich vermute die Begründung wird (auch) sein, dass sie von Reichen so leicht weggestaltet werden kann, nicht aber von den Nicht-ganz- so-reichen (Art. 3GG).

                          Was denkt ihr, wird danach passieren? #taxwealthnotwork

                          ➡️ Die Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig, also werden wir…

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                          #42

                          @AwetTesfaiesus

                          Mir reicht's jetzt - Ich geh' schaukeln!

                          1 Reply Last reply
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                          • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

                            Reine Spekulation! Aber ich sage dennoch voraus: wir werden in den kommenden Wochen ein Urteil aus Karlsruhe bekommen, dass die Erbschaftssteuer verfassungswidrig ist. Ich vermute die Begründung wird (auch) sein, dass sie von Reichen so leicht weggestaltet werden kann, nicht aber von den Nicht-ganz- so-reichen (Art. 3GG).

                            Was denkt ihr, wird danach passieren? #taxwealthnotwork

                            ➡️ Die Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig, also werden wir…

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                            #43

                            @AwetTesfaiesus Bin damit raus und werde Besserung der Armut nicht mehr erleben. Müde damit.

                            1 Reply Last reply
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