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  3. Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw.

Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw.

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  • kleines_z@queer.groupK kleines_z@queer.group

    @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @Lamal
    Ich glaube, das ist ein Gesetz, dass nur dann greift, wenn mit Vorsatz jemand falsch verdächtigt wird. Wenn du jemanden anzeigst und sich später herausstellen sollte, dass du doch selbst im Unrecht warst, ist das noch lange keine falsche Verdächtigung. Dafür müsste dir beim Zeitpunkt der Anzeige schon eindeutig klar sein, dass du jemandem falsche Vorwürfe machst, und du zeigst die Person dann mit Absicht trotzdem an.

    lamal@ruhr.socialL This user is from outside of this forum
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    lamal@ruhr.social
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    #127

    @kleines_z
    Das ist richtig.
    Mir geht es eben um Polizei und Staatsanwaltschaft, die aus eigenem Antrieb Gegenanzeigen verfassen. Bei denen sollte davon auszugehen sein, dass sie die Rechtslage kennen, oder?
    @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

    azetbur@dresden.networkA 1 Reply Last reply
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    • lamal@ruhr.socialL lamal@ruhr.social

      @kleines_z
      Das ist richtig.
      Mir geht es eben um Polizei und Staatsanwaltschaft, die aus eigenem Antrieb Gegenanzeigen verfassen. Bei denen sollte davon auszugehen sein, dass sie die Rechtslage kennen, oder?
      @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

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      #128

      @Lamal @kleines_z @advancingu @GegenAutogewalt genau das. Sie sollten die Rechtslage kennen und sie tragen entsprechend verantwortung

      kleines_z@queer.groupK 1 Reply Last reply
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      • ff7@freiburg.socialF ff7@freiburg.social

        @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt heute ausm Spiegel gelernt:

        Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand bei Überholvorgängen dient dem Schutz von Menschenleben und ist keine unverbindliche Empfehlung.

        azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
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        #129

        @ff7 @E @advancingu @GegenAutogewalt fand das wunderbar formuliert

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        • ff7@freiburg.socialF ff7@freiburg.social

          @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt heute ausm Spiegel gelernt:

          Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand bei Überholvorgängen dient dem Schutz von Menschenleben und ist keine unverbindliche Empfehlung.

          cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.deC This user is from outside of this forum
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          #130

          @ff7@freiburg.social @GegenAutogewalt@dresden.network @Azetbur@dresden.network @advancingu@social.tchncs.de @E@norden.social Mal gespannt, wann es auch diese BrummBrumm-Piloten lernen.

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          • azetbur@dresden.networkA azetbur@dresden.network

            @Lamal @kleines_z @advancingu @GegenAutogewalt genau das. Sie sollten die Rechtslage kennen und sie tragen entsprechend verantwortung

            kleines_z@queer.groupK This user is from outside of this forum
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            kleines_z@queer.group
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            #131

            @Lamal @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur
            Sie sollten auch nicht über die Rechtslage lügen, um jemanden einzuschüchtern, dessen Anzeige sie nicht aufnehmen wollen.

            azetbur@dresden.networkA 1 Reply Last reply
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            • realsiegfried@troet.cafeR realsiegfried@troet.cafe

              @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ich hatte diese "Verkehrserziehung" auch Anfang der 1970er im Westen Deutschlands. Schon damals galt: Wenn es keinen Radweg gibt und du willst links abbiegen, musst du rechts auf der Linksabbiegerspur fahren. Gilt im übertragenen Sinn auch fürs Geradeausfahren, wenn es eine Rechtsabbiegerspur gibt: Rechts auf der Geradeausspur einordnen. War damals schon gefährlich, Rad zu fahren.

              lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
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              lehrerseele@mastodon.social
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              #132

              @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

              Das haben wir tatsächlich nicht gelernt, sondern geradeaus und dann mit dem kreuzenden Verkehr nochmal geradeaus.

              realsiegfried@troet.cafeR 1 Reply Last reply
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              • azetbur@dresden.networkA azetbur@dresden.network

                @lehrerseele @advancingu @E @GegenAutogewalt kann ja tatsächlich so gewesen sein. Aber Regeln ändern sich immer wieder mal.

                lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
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                lehrerseele@mastodon.social
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                #133

                @Azetbur @advancingu @E @GegenAutogewalt

                Ja, natürlich. Deshalb war ja eine meiner Fragen, ob jemand weiß, ob sich das in den letzten 35 Jahren mal signifikant geändert hat, welche Regeln für Radfahrer gelten. 😉

                azetbur@dresden.networkA 1 Reply Last reply
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                • kleines_z@queer.groupK kleines_z@queer.group

                  @Lamal @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur
                  Sie sollten auch nicht über die Rechtslage lügen, um jemanden einzuschüchtern, dessen Anzeige sie nicht aufnehmen wollen.

                  azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
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                  azetbur@dresden.network
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                  #134

                  @kleines_z @Lamal @advancingu @GegenAutogewalt oh das wäre traumhaft

                  1 Reply Last reply
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                  • lehrerseele@mastodon.socialL lehrerseele@mastodon.social

                    @Azetbur @advancingu @E @GegenAutogewalt

                    Ja, natürlich. Deshalb war ja eine meiner Fragen, ob jemand weiß, ob sich das in den letzten 35 Jahren mal signifikant geändert hat, welche Regeln für Radfahrer gelten. 😉

                    azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
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                    #135

                    @lehrerseele @advancingu @E @GegenAutogewalt war auch keim vorwurf. Betrifft ja alle. Mich selbst ja auch.

                    1 Reply Last reply
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                    • ff7@freiburg.socialF ff7@freiburg.social

                      @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt heute ausm Spiegel gelernt:

                      Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand bei Überholvorgängen dient dem Schutz von Menschenleben und ist keine unverbindliche Empfehlung.

                      datenhalde@nrw.socialD This user is from outside of this forum
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                      #136

                      @ff7
                      Wo stand das denn? Hast du eine konkrete Quelle?
                      @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

                      ff7@freiburg.socialF 1 Reply Last reply
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                      • datenhalde@nrw.socialD datenhalde@nrw.social

                        @ff7
                        Wo stand das denn? Hast du eine konkrete Quelle?
                        @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

                        ff7@freiburg.socialF This user is from outside of this forum
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                        ff7@freiburg.social
                        wrote last edited by
                        #137

                        @datenhalde

                        Kuckst dub hier und thread.
                        Natürlich stand es nicht genau so da 😳
                        https://mstdn.social/@berlincyclingdiary/116029091488941980

                        @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

                        datenhalde@nrw.socialD 1 Reply Last reply
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                        • ff7@freiburg.socialF ff7@freiburg.social

                          @datenhalde

                          Kuckst dub hier und thread.
                          Natürlich stand es nicht genau so da 😳
                          https://mstdn.social/@berlincyclingdiary/116029091488941980

                          @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

                          datenhalde@nrw.socialD This user is from outside of this forum
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                          datenhalde@nrw.social
                          wrote last edited by
                          #138

                          @ff7
                          Ach so ach so, verstehe. Dieses "zweierlei Maß" mal wieder.
                          @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

                          1 Reply Last reply
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                          • advancingu@social.tchncs.deA advancingu@social.tchncs.de

                            Hier nun das Schreiben der Staatsanwaltschaft mit Begründung der Einstellung.

                            Immerhin wurde bestätigt, dass eine Nötigung gegen mich vorliegt. Die ist nun aber nur auf dem Privatklageweg einzuklagen.

                            Ich prüfe gerade, wie ich eine Spendenkampagne starten kann, um die ca. 2.000€ Klagekosten dafür vorzustrecken. Sofern der Prozess gewonnen wird und die Kosten zurückerstattet werden, spende ich den Betrag dann an die Kampagne https://www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de/

                            @GegenAutogewalt @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz

                            #motorisiertegewalt #autojustiz

                            leipoa@det.socialL This user is from outside of this forum
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                            leipoa@det.social
                            wrote last edited by
                            #139

                            @advancingu

                            Wenn die Spendenkampagne startet, sag gern Bescheid. Ich bin dabei.

                            1 Reply Last reply
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                            • lehrerseele@mastodon.socialL lehrerseele@mastodon.social

                              @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                              Das haben wir tatsächlich nicht gelernt, sondern geradeaus und dann mit dem kreuzenden Verkehr nochmal geradeaus.

                              realsiegfried@troet.cafeR This user is from outside of this forum
                              realsiegfried@troet.cafeR This user is from outside of this forum
                              realsiegfried@troet.cafe
                              wrote last edited by
                              #140

                              @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ja, wahrscheinlich als kleine Kinder. Bei uns gab es in der 8. Klasse ein Update von einem Polizisten, der in die Schule kam.

                              lehrerseele@mastodon.socialL 1 Reply Last reply
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                              • lichdi@dresden.networkL lichdi@dresden.network

                                @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz es ist das übliche Vorgehen

                                mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
                                mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
                                mango@social.tchncs.de
                                wrote last edited by
                                #141

                                @Lichdi

                                Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
                                »Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«

                                Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.

                                ¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse

                                @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                                lichdi@dresden.networkL quino_schuetz@norden.socialQ 2 Replies Last reply
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                                • earlytwix@sueden.socialE earlytwix@sueden.social

                                  @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz

                                  Ich verstehe nicht, dass die Staatsanwaltschaft regelmäßig meint kein öffentliches Interesse liege vor. Natürlich gibt es ein öffentliches Interesse daran dass Leute nicht andere Leute bewußt gefähreden und sich noch damit brüsten, dass sie sie nicht bewußt gleich verletzt haben sondern Verletzung nur billigend in Kauf genommen haben. Natürlich ist das Absicht. Sagt die Person ja selbst

                                  lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
                                  lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
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                                  wrote last edited by
                                  #142

                                  @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                                  1 Reply Last reply
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                                  • neuimneuland@mastodon.socialN neuimneuland@mastodon.social

                                    @jaulemann @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur Dieses "kein öffentliches Interesse" soll eigentlich die Justiz entlasten bei privatem Zwist zwischen 2 Personen. Wenn man aber nur, weil man Radfahrer ist, von Autoidioten beleidigt, bedroht, genötigt, gefährdet wird, ist das ja kein Streit zwischen 2 Individuen. Man wird zufälliges Opfer einfach nur weil man auf einem Fahrrad sitzt, das würde auch andere Leute treffen. Insofern ist natürlich öffentliches Interesse gegeben.

                                    lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
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                                    lichdi@dresden.network
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                                    #143

                                    @neuimneuland @jaulemann @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

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                                    • mango@social.tchncs.deM mango@social.tchncs.de

                                      @Lichdi

                                      Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
                                      »Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«

                                      Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.

                                      ¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse

                                      @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                                      lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
                                      lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
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                                      #144

                                      @mango @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                                      mango@social.tchncs.deM 1 Reply Last reply
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                                      • lichdi@dresden.networkL lichdi@dresden.network

                                        @mango @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                                        mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
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                                        #145

                                        @Lichdi

                                        ?

                                        Was willst du mir damit sagen?

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                                        • realsiegfried@troet.cafeR realsiegfried@troet.cafe

                                          @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ja, wahrscheinlich als kleine Kinder. Bei uns gab es in der 8. Klasse ein Update von einem Polizisten, der in die Schule kam.

                                          lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
                                          lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
                                          lehrerseele@mastodon.social
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                                          #146

                                          @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                                          Sowas gab's bei uns nicht. Bei uns wurde gleich erklärt, man müsste das sonst machen wie die Autos und da müsste man so viel im Auge behalten, deshalb ist es sicherer, "Trick 17" zu verwenden. Ich fahre an großen Straßen heute noch Trick 17. 🙂

                                          realsiegfried@troet.cafeR 1 Reply Last reply
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