Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw.
-
@Azetbur @advancingu @E @GegenAutogewalt
Ja, natürlich. Deshalb war ja eine meiner Fragen, ob jemand weiß, ob sich das in den letzten 35 Jahren mal signifikant geändert hat, welche Regeln für Radfahrer gelten.

@lehrerseele @advancingu @E @GegenAutogewalt war auch keim vorwurf. Betrifft ja alle. Mich selbst ja auch.
-
@Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt heute ausm Spiegel gelernt:
Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand bei Überholvorgängen dient dem Schutz von Menschenleben und ist keine unverbindliche Empfehlung.
@ff7
Wo stand das denn? Hast du eine konkrete Quelle?
@Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt -
@ff7
Wo stand das denn? Hast du eine konkrete Quelle?
@Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewaltKuckst dub hier und thread.
Natürlich stand es nicht genau so da
https://mstdn.social/@berlincyclingdiary/116029091488941980 -
Kuckst dub hier und thread.
Natürlich stand es nicht genau so da
https://mstdn.social/@berlincyclingdiary/116029091488941980@ff7
Ach so ach so, verstehe. Dieses "zweierlei Maß" mal wieder.
@Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt -
Hier nun das Schreiben der Staatsanwaltschaft mit Begründung der Einstellung.
Immerhin wurde bestätigt, dass eine Nötigung gegen mich vorliegt. Die ist nun aber nur auf dem Privatklageweg einzuklagen.
Ich prüfe gerade, wie ich eine Spendenkampagne starten kann, um die ca. 2.000€ Klagekosten dafür vorzustrecken. Sofern der Prozess gewonnen wird und die Kosten zurückerstattet werden, spende ich den Betrag dann an die Kampagne https://www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de/
Wenn die Spendenkampagne startet, sag gern Bescheid. Ich bin dabei.
-
@realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur
Das haben wir tatsächlich nicht gelernt, sondern geradeaus und dann mit dem kreuzenden Verkehr nochmal geradeaus.
@advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ja, wahrscheinlich als kleine Kinder. Bei uns gab es in der 8. Klasse ein Update von einem Polizisten, der in die Schule kam.
-
@kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz es ist das übliche Vorgehen
Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
»Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.
¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse
@kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz
-
@advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz
Ich verstehe nicht, dass die Staatsanwaltschaft regelmäßig meint kein öffentliches Interesse liege vor. Natürlich gibt es ein öffentliches Interesse daran dass Leute nicht andere Leute bewußt gefähreden und sich noch damit brüsten, dass sie sie nicht bewußt gleich verletzt haben sondern Verletzung nur billigend in Kauf genommen haben. Natürlich ist das Absicht. Sagt die Person ja selbst
-
@jaulemann @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur Dieses "kein öffentliches Interesse" soll eigentlich die Justiz entlasten bei privatem Zwist zwischen 2 Personen. Wenn man aber nur, weil man Radfahrer ist, von Autoidioten beleidigt, bedroht, genötigt, gefährdet wird, ist das ja kein Streit zwischen 2 Individuen. Man wird zufälliges Opfer einfach nur weil man auf einem Fahrrad sitzt, das würde auch andere Leute treffen. Insofern ist natürlich öffentliches Interesse gegeben.
-
Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
»Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.
¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse
@kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz
-
-
@advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ja, wahrscheinlich als kleine Kinder. Bei uns gab es in der 8. Klasse ein Update von einem Polizisten, der in die Schule kam.
@realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur
Sowas gab's bei uns nicht. Bei uns wurde gleich erklärt, man müsste das sonst machen wie die Autos und da müsste man so viel im Auge behalten, deshalb ist es sicherer, "Trick 17" zu verwenden. Ich fahre an großen Straßen heute noch Trick 17.

-
@realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur
Sowas gab's bei uns nicht. Bei uns wurde gleich erklärt, man müsste das sonst machen wie die Autos und da müsste man so viel im Auge behalten, deshalb ist es sicherer, "Trick 17" zu verwenden. Ich fahre an großen Straßen heute noch Trick 17.

@advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Na ja. Sicherer fühle ich mich nicht, wenn ich geradeaus fahren möchte und am rechten Kantstein folgend über eine Rechtsabbiegerspur geradeaus fahre.
Oder hab ich dich falsch verstanden? -
@advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Na ja. Sicherer fühle ich mich nicht, wenn ich geradeaus fahren möchte und am rechten Kantstein folgend über eine Rechtsabbiegerspur geradeaus fahre.
Oder hab ich dich falsch verstanden?@realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur
Hast du. Es ging um das Linksabbiegen.
-
Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
»Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.
¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse
@kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz
@mango Ob sich #Autopolizei und #Autojustiz von einem Kommentar in einen Juraforum beeindrucken lassen, erscheint äußerst zweifelhaft. Hier rennst du offene Türen ein.
@Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur -
@mango Ob sich #Autopolizei und #Autojustiz von einem Kommentar in einen Juraforum beeindrucken lassen, erscheint äußerst zweifelhaft. Hier rennst du offene Türen ein.
@Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @AzetburMir ist es egal, wer sich wovon beeindrucken lässt. Mich interessiert die Rechtsgrundlage, auf deren Basis ein Verhalten wie das der StA, das @Lichdi nannte, rechtens sein könnte. Ich sehe diese Grundlage nämlich nicht.
Deswegen meine Frage an den Rechtsgelehrten, wieso das Ablehnen des Vorliegens eines öffentlichen Interesses bei der Ahndung offensichticher und bewiesener strafrechtlich relevanter Taten »üblich« ist und wieso dieses übliche Nichtverfolgen solcher Taten überhaupt rechtskonform sein soll.
@Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur
-
Mir ist es egal, wer sich wovon beeindrucken lässt. Mich interessiert die Rechtsgrundlage, auf deren Basis ein Verhalten wie das der StA, das @Lichdi nannte, rechtens sein könnte. Ich sehe diese Grundlage nämlich nicht.
Deswegen meine Frage an den Rechtsgelehrten, wieso das Ablehnen des Vorliegens eines öffentlichen Interesses bei der Ahndung offensichticher und bewiesener strafrechtlich relevanter Taten »üblich« ist und wieso dieses übliche Nichtverfolgen solcher Taten überhaupt rechtskonform sein soll.
@Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur
@mango
Das ist die Frage aller Fragen … 
Die machen das kraft ihrer Wassersuppe, um nicht zu sagen: #Motonormativity. Konkrete Rechtsnormen braucht es dafür nicht. Sie haben ja (noch) nichts zu befürchten. Aber das will @GegenAutogewalt ja per Bundestagspetition ändern.
@Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @Azetbur -
Mir ist es egal, wer sich wovon beeindrucken lässt. Mich interessiert die Rechtsgrundlage, auf deren Basis ein Verhalten wie das der StA, das @Lichdi nannte, rechtens sein könnte. Ich sehe diese Grundlage nämlich nicht.
Deswegen meine Frage an den Rechtsgelehrten, wieso das Ablehnen des Vorliegens eines öffentlichen Interesses bei der Ahndung offensichticher und bewiesener strafrechtlich relevanter Taten »üblich« ist und wieso dieses übliche Nichtverfolgen solcher Taten überhaupt rechtskonform sein soll.
@Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur
@mango @quino_schuetz @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt schau mal hier. Da haben wir es versucht zu erklären.
Begründung - Öffentliches Interesse gegen Autogewalt
BundesTagspetition Öffentliches Interesse gegen AUTOGEWALT >> Zur Petition Strafverfolgungsverfahren und „Öffentliches Interesse“ Viele Radfahrende machen die Erfahrung, dass ihre Anzeigen gegen Autofahrer von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht verfolgt werden, sondern mangels „öffentlichem Interesse“ „auf den Privatklageweg verwiesen“ werden. (Hier werden Fälle gesammelt.) Im Ergebnis bleibt der Autofahrer straflos – und zwar selbst dann, wenn er […]
Öffentliches Interesse gegen Autogewalt (www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de)
-
@mango @quino_schuetz @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt schau mal hier. Da haben wir es versucht zu erklären.
Begründung - Öffentliches Interesse gegen Autogewalt
BundesTagspetition Öffentliches Interesse gegen AUTOGEWALT >> Zur Petition Strafverfolgungsverfahren und „Öffentliches Interesse“ Viele Radfahrende machen die Erfahrung, dass ihre Anzeigen gegen Autofahrer von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht verfolgt werden, sondern mangels „öffentlichem Interesse“ „auf den Privatklageweg verwiesen“ werden. (Hier werden Fälle gesammelt.) Im Ergebnis bleibt der Autofahrer straflos – und zwar selbst dann, wenn er […]
Öffentliches Interesse gegen Autogewalt (www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de)
Danke für den mehr als erhellenden Link.
Dann haben wir es hier anscheinend mit einer »veralteten« Rechtsauslegung durch die StA zu tun, die aus einer Zeit stammt, als die Rücksichtslosigkeit, der Egoismus und die Aggression von Menschen noch Ausnahmen waren und Autos noch nicht als Waffen benutzt wurden. Und als viel weniger als heute Fahrrad gefahren wurde.
Zeit, veraltete Rechtsauffassungen zu aktualisieren. Die Argumente dafür scheinen unwiderlegbar.
@quino_schuetz
@kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt -
Danke für den mehr als erhellenden Link.
Dann haben wir es hier anscheinend mit einer »veralteten« Rechtsauslegung durch die StA zu tun, die aus einer Zeit stammt, als die Rücksichtslosigkeit, der Egoismus und die Aggression von Menschen noch Ausnahmen waren und Autos noch nicht als Waffen benutzt wurden. Und als viel weniger als heute Fahrrad gefahren wurde.
Zeit, veraltete Rechtsauffassungen zu aktualisieren. Die Argumente dafür scheinen unwiderlegbar.
@quino_schuetz
@kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt@mango @Lichdi @quino_schuetz @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt das wollen wir versuchen. Es muss sich endlich etwas ändern