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  3. Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw.

Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw.

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  • kleines_z@queer.groupK kleines_z@queer.group

    @Lamal @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur
    Sie sollten auch nicht über die Rechtslage lügen, um jemanden einzuschüchtern, dessen Anzeige sie nicht aufnehmen wollen.

    azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
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    azetbur@dresden.network
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    #134

    @kleines_z @Lamal @advancingu @GegenAutogewalt oh das wäre traumhaft

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    • lehrerseele@mastodon.socialL lehrerseele@mastodon.social

      @Azetbur @advancingu @E @GegenAutogewalt

      Ja, natürlich. Deshalb war ja eine meiner Fragen, ob jemand weiß, ob sich das in den letzten 35 Jahren mal signifikant geändert hat, welche Regeln für Radfahrer gelten. 😉

      azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
      azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
      azetbur@dresden.network
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      #135

      @lehrerseele @advancingu @E @GegenAutogewalt war auch keim vorwurf. Betrifft ja alle. Mich selbst ja auch.

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      • ff7@freiburg.socialF ff7@freiburg.social

        @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt heute ausm Spiegel gelernt:

        Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand bei Überholvorgängen dient dem Schutz von Menschenleben und ist keine unverbindliche Empfehlung.

        datenhalde@nrw.socialD This user is from outside of this forum
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        datenhalde@nrw.social
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        #136

        @ff7
        Wo stand das denn? Hast du eine konkrete Quelle?
        @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

        ff7@freiburg.socialF 1 Reply Last reply
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        • datenhalde@nrw.socialD datenhalde@nrw.social

          @ff7
          Wo stand das denn? Hast du eine konkrete Quelle?
          @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

          ff7@freiburg.socialF This user is from outside of this forum
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          ff7@freiburg.social
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          #137

          @datenhalde

          Kuckst dub hier und thread.
          Natürlich stand es nicht genau so da 😳
          https://mstdn.social/@berlincyclingdiary/116029091488941980

          @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

          datenhalde@nrw.socialD 1 Reply Last reply
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          • ff7@freiburg.socialF ff7@freiburg.social

            @datenhalde

            Kuckst dub hier und thread.
            Natürlich stand es nicht genau so da 😳
            https://mstdn.social/@berlincyclingdiary/116029091488941980

            @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

            datenhalde@nrw.socialD This user is from outside of this forum
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            datenhalde@nrw.social
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            #138

            @ff7
            Ach so ach so, verstehe. Dieses "zweierlei Maß" mal wieder.
            @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

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            • advancingu@social.tchncs.deA advancingu@social.tchncs.de

              Hier nun das Schreiben der Staatsanwaltschaft mit Begründung der Einstellung.

              Immerhin wurde bestätigt, dass eine Nötigung gegen mich vorliegt. Die ist nun aber nur auf dem Privatklageweg einzuklagen.

              Ich prüfe gerade, wie ich eine Spendenkampagne starten kann, um die ca. 2.000€ Klagekosten dafür vorzustrecken. Sofern der Prozess gewonnen wird und die Kosten zurückerstattet werden, spende ich den Betrag dann an die Kampagne https://www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de/

              @GegenAutogewalt @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz

              #motorisiertegewalt #autojustiz

              leipoa@det.socialL This user is from outside of this forum
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              leipoa@det.social
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              #139

              @advancingu

              Wenn die Spendenkampagne startet, sag gern Bescheid. Ich bin dabei.

              1 Reply Last reply
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              • lehrerseele@mastodon.socialL lehrerseele@mastodon.social

                @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                Das haben wir tatsächlich nicht gelernt, sondern geradeaus und dann mit dem kreuzenden Verkehr nochmal geradeaus.

                realsiegfried@troet.cafeR This user is from outside of this forum
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                realsiegfried@troet.cafe
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                #140

                @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ja, wahrscheinlich als kleine Kinder. Bei uns gab es in der 8. Klasse ein Update von einem Polizisten, der in die Schule kam.

                lehrerseele@mastodon.socialL 1 Reply Last reply
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                • lichdi@dresden.networkL lichdi@dresden.network

                  @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz es ist das übliche Vorgehen

                  mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
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                  mango@social.tchncs.de
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                  #141

                  @Lichdi

                  Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
                  »Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«

                  Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.

                  ¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse

                  @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                  lichdi@dresden.networkL quino_schuetz@norden.socialQ 2 Replies Last reply
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                  • earlytwix@sueden.socialE earlytwix@sueden.social

                    @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz

                    Ich verstehe nicht, dass die Staatsanwaltschaft regelmäßig meint kein öffentliches Interesse liege vor. Natürlich gibt es ein öffentliches Interesse daran dass Leute nicht andere Leute bewußt gefähreden und sich noch damit brüsten, dass sie sie nicht bewußt gleich verletzt haben sondern Verletzung nur billigend in Kauf genommen haben. Natürlich ist das Absicht. Sagt die Person ja selbst

                    lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
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                    #142

                    @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                    1 Reply Last reply
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                    • neuimneuland@mastodon.socialN neuimneuland@mastodon.social

                      @jaulemann @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur Dieses "kein öffentliches Interesse" soll eigentlich die Justiz entlasten bei privatem Zwist zwischen 2 Personen. Wenn man aber nur, weil man Radfahrer ist, von Autoidioten beleidigt, bedroht, genötigt, gefährdet wird, ist das ja kein Streit zwischen 2 Individuen. Man wird zufälliges Opfer einfach nur weil man auf einem Fahrrad sitzt, das würde auch andere Leute treffen. Insofern ist natürlich öffentliches Interesse gegeben.

                      lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
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                      #143

                      @neuimneuland @jaulemann @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

                      1 Reply Last reply
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                      • mango@social.tchncs.deM mango@social.tchncs.de

                        @Lichdi

                        Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
                        »Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«

                        Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.

                        ¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse

                        @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

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                        #144

                        @mango @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                        mango@social.tchncs.deM 1 Reply Last reply
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                        • lichdi@dresden.networkL lichdi@dresden.network

                          @mango @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                          mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
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                          wrote last edited by
                          #145

                          @Lichdi

                          ?

                          Was willst du mir damit sagen?

                          1 Reply Last reply
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                          • realsiegfried@troet.cafeR realsiegfried@troet.cafe

                            @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ja, wahrscheinlich als kleine Kinder. Bei uns gab es in der 8. Klasse ein Update von einem Polizisten, der in die Schule kam.

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                            #146

                            @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                            Sowas gab's bei uns nicht. Bei uns wurde gleich erklärt, man müsste das sonst machen wie die Autos und da müsste man so viel im Auge behalten, deshalb ist es sicherer, "Trick 17" zu verwenden. Ich fahre an großen Straßen heute noch Trick 17. 🙂

                            realsiegfried@troet.cafeR 1 Reply Last reply
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                            • lehrerseele@mastodon.socialL lehrerseele@mastodon.social

                              @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                              Sowas gab's bei uns nicht. Bei uns wurde gleich erklärt, man müsste das sonst machen wie die Autos und da müsste man so viel im Auge behalten, deshalb ist es sicherer, "Trick 17" zu verwenden. Ich fahre an großen Straßen heute noch Trick 17. 🙂

                              realsiegfried@troet.cafeR This user is from outside of this forum
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                              realsiegfried@troet.cafe
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                              #147

                              @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Na ja. Sicherer fühle ich mich nicht, wenn ich geradeaus fahren möchte und am rechten Kantstein folgend über eine Rechtsabbiegerspur geradeaus fahre.
                              Oder hab ich dich falsch verstanden?

                              lehrerseele@mastodon.socialL 1 Reply Last reply
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                              • realsiegfried@troet.cafeR realsiegfried@troet.cafe

                                @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Na ja. Sicherer fühle ich mich nicht, wenn ich geradeaus fahren möchte und am rechten Kantstein folgend über eine Rechtsabbiegerspur geradeaus fahre.
                                Oder hab ich dich falsch verstanden?

                                lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
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                                lehrerseele@mastodon.social
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                                #148

                                @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                                Hast du. Es ging um das Linksabbiegen.

                                1 Reply Last reply
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                                • mango@social.tchncs.deM mango@social.tchncs.de

                                  @Lichdi

                                  Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
                                  »Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«

                                  Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.

                                  ¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse

                                  @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                                  quino_schuetz@norden.socialQ This user is from outside of this forum
                                  quino_schuetz@norden.socialQ This user is from outside of this forum
                                  quino_schuetz@norden.social
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                                  #149

                                  @mango Ob sich #Autopolizei und #Autojustiz von einem Kommentar in einen Juraforum beeindrucken lassen, erscheint äußerst zweifelhaft. Hier rennst du offene Türen ein.
                                  @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

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                                  • quino_schuetz@norden.socialQ quino_schuetz@norden.social

                                    @mango Ob sich #Autopolizei und #Autojustiz von einem Kommentar in einen Juraforum beeindrucken lassen, erscheint äußerst zweifelhaft. Hier rennst du offene Türen ein.
                                    @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

                                    mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
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                                    #150

                                    @quino_schuetz

                                    Mir ist es egal, wer sich wovon beeindrucken lässt. Mich interessiert die Rechtsgrundlage, auf deren Basis ein Verhalten wie das der StA, das @Lichdi nannte, rechtens sein könnte. Ich sehe diese Grundlage nämlich nicht.

                                    Deswegen meine Frage an den Rechtsgelehrten, wieso das Ablehnen des Vorliegens eines öffentlichen Interesses bei der Ahndung offensichticher und bewiesener strafrechtlich relevanter Taten »üblich« ist und wieso dieses übliche Nichtverfolgen solcher Taten überhaupt rechtskonform sein soll.

                                    @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

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                                      @quino_schuetz

                                      Mir ist es egal, wer sich wovon beeindrucken lässt. Mich interessiert die Rechtsgrundlage, auf deren Basis ein Verhalten wie das der StA, das @Lichdi nannte, rechtens sein könnte. Ich sehe diese Grundlage nämlich nicht.

                                      Deswegen meine Frage an den Rechtsgelehrten, wieso das Ablehnen des Vorliegens eines öffentlichen Interesses bei der Ahndung offensichticher und bewiesener strafrechtlich relevanter Taten »üblich« ist und wieso dieses übliche Nichtverfolgen solcher Taten überhaupt rechtskonform sein soll.

                                      @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

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                                      #151

                                      @mango 🎶 Das ist die Frage aller Fragen … 🎶
                                      Die machen das kraft ihrer Wassersuppe, um nicht zu sagen: #Motonormativity. Konkrete Rechtsnormen braucht es dafür nicht. Sie haben ja (noch) nichts zu befürchten. Aber das will @GegenAutogewalt ja per Bundestagspetition ändern.
                                      @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @Azetbur

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                                        @quino_schuetz

                                        Mir ist es egal, wer sich wovon beeindrucken lässt. Mich interessiert die Rechtsgrundlage, auf deren Basis ein Verhalten wie das der StA, das @Lichdi nannte, rechtens sein könnte. Ich sehe diese Grundlage nämlich nicht.

                                        Deswegen meine Frage an den Rechtsgelehrten, wieso das Ablehnen des Vorliegens eines öffentlichen Interesses bei der Ahndung offensichticher und bewiesener strafrechtlich relevanter Taten »üblich« ist und wieso dieses übliche Nichtverfolgen solcher Taten überhaupt rechtskonform sein soll.

                                        @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

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                                        #152

                                        @mango @quino_schuetz @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt schau mal hier. Da haben wir es versucht zu erklären.

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                                        Begründung - Öffentliches Interesse gegen Autogewalt

                                        BundesTagspetition Öffentliches Interesse gegen AUTOGEWALT >> Zur Petition Strafverfolgungsverfahren und „Öffentliches Interesse“ Viele Radfahrende machen die Erfahrung, dass ihre Anzeigen gegen Autofahrer von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht verfolgt werden, sondern mangels „öffentlichem Interesse“ „auf den Privatklageweg verwiesen“ werden. (Hier werden Fälle gesammelt.) Im Ergebnis bleibt der Autofahrer straflos – und zwar selbst dann, wenn er […]

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                                        Öffentliches Interesse gegen Autogewalt (www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de)

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                                          @mango @quino_schuetz @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt schau mal hier. Da haben wir es versucht zu erklären.

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                                          BundesTagspetition Öffentliches Interesse gegen AUTOGEWALT >> Zur Petition Strafverfolgungsverfahren und „Öffentliches Interesse“ Viele Radfahrende machen die Erfahrung, dass ihre Anzeigen gegen Autofahrer von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht verfolgt werden, sondern mangels „öffentlichem Interesse“ „auf den Privatklageweg verwiesen“ werden. (Hier werden Fälle gesammelt.) Im Ergebnis bleibt der Autofahrer straflos – und zwar selbst dann, wenn er […]

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                                          Öffentliches Interesse gegen Autogewalt (www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de)

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                                          #153

                                          @Azetbur @Lichdi

                                          Danke für den mehr als erhellenden Link.

                                          Dann haben wir es hier anscheinend mit einer »veralteten« Rechtsauslegung durch die StA zu tun, die aus einer Zeit stammt, als die Rücksichtslosigkeit, der Egoismus und die Aggression von Menschen noch Ausnahmen waren und Autos noch nicht als Waffen benutzt wurden. Und als viel weniger als heute Fahrrad gefahren wurde.

                                          Zeit, veraltete Rechtsauffassungen zu aktualisieren. Die Argumente dafür scheinen unwiderlegbar.

                                          @quino_schuetz
                                          @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt

                                          azetbur@dresden.networkA gegenautogewalt@dresden.networkG 2 Replies Last reply
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