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  3. Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw.

Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw.

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  • realsiegfried@troet.cafeR realsiegfried@troet.cafe

    @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ich hatte diese "Verkehrserziehung" auch Anfang der 1970er im Westen Deutschlands. Schon damals galt: Wenn es keinen Radweg gibt und du willst links abbiegen, musst du rechts auf der Linksabbiegerspur fahren. Gilt im übertragenen Sinn auch fürs Geradeausfahren, wenn es eine Rechtsabbiegerspur gibt: Rechts auf der Geradeausspur einordnen. War damals schon gefährlich, Rad zu fahren.

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    lehrerseele@mastodon.social
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    #132

    @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

    Das haben wir tatsächlich nicht gelernt, sondern geradeaus und dann mit dem kreuzenden Verkehr nochmal geradeaus.

    realsiegfried@troet.cafeR 1 Reply Last reply
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    • azetbur@dresden.networkA azetbur@dresden.network

      @lehrerseele @advancingu @E @GegenAutogewalt kann ja tatsächlich so gewesen sein. Aber Regeln ändern sich immer wieder mal.

      lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
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      lehrerseele@mastodon.social
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      #133

      @Azetbur @advancingu @E @GegenAutogewalt

      Ja, natürlich. Deshalb war ja eine meiner Fragen, ob jemand weiß, ob sich das in den letzten 35 Jahren mal signifikant geändert hat, welche Regeln für Radfahrer gelten. 😉

      azetbur@dresden.networkA 1 Reply Last reply
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      • kleines_z@queer.groupK kleines_z@queer.group

        @Lamal @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur
        Sie sollten auch nicht über die Rechtslage lügen, um jemanden einzuschüchtern, dessen Anzeige sie nicht aufnehmen wollen.

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        azetbur@dresden.network
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        #134

        @kleines_z @Lamal @advancingu @GegenAutogewalt oh das wäre traumhaft

        1 Reply Last reply
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        • lehrerseele@mastodon.socialL lehrerseele@mastodon.social

          @Azetbur @advancingu @E @GegenAutogewalt

          Ja, natürlich. Deshalb war ja eine meiner Fragen, ob jemand weiß, ob sich das in den letzten 35 Jahren mal signifikant geändert hat, welche Regeln für Radfahrer gelten. 😉

          azetbur@dresden.networkA This user is from outside of this forum
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          azetbur@dresden.network
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          #135

          @lehrerseele @advancingu @E @GegenAutogewalt war auch keim vorwurf. Betrifft ja alle. Mich selbst ja auch.

          1 Reply Last reply
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          • ff7@freiburg.socialF ff7@freiburg.social

            @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt heute ausm Spiegel gelernt:

            Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand bei Überholvorgängen dient dem Schutz von Menschenleben und ist keine unverbindliche Empfehlung.

            datenhalde@nrw.socialD This user is from outside of this forum
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            datenhalde@nrw.social
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            #136

            @ff7
            Wo stand das denn? Hast du eine konkrete Quelle?
            @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

            ff7@freiburg.socialF 1 Reply Last reply
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            • datenhalde@nrw.socialD datenhalde@nrw.social

              @ff7
              Wo stand das denn? Hast du eine konkrete Quelle?
              @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

              ff7@freiburg.socialF This user is from outside of this forum
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              ff7@freiburg.social
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              #137

              @datenhalde

              Kuckst dub hier und thread.
              Natürlich stand es nicht genau so da 😳
              https://mstdn.social/@berlincyclingdiary/116029091488941980

              @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

              datenhalde@nrw.socialD 1 Reply Last reply
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              • ff7@freiburg.socialF ff7@freiburg.social

                @datenhalde

                Kuckst dub hier und thread.
                Natürlich stand es nicht genau so da 😳
                https://mstdn.social/@berlincyclingdiary/116029091488941980

                @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

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                datenhalde@nrw.social
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                #138

                @ff7
                Ach so ach so, verstehe. Dieses "zweierlei Maß" mal wieder.
                @Azetbur @E @advancingu @GegenAutogewalt

                1 Reply Last reply
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                • advancingu@social.tchncs.deA advancingu@social.tchncs.de

                  Hier nun das Schreiben der Staatsanwaltschaft mit Begründung der Einstellung.

                  Immerhin wurde bestätigt, dass eine Nötigung gegen mich vorliegt. Die ist nun aber nur auf dem Privatklageweg einzuklagen.

                  Ich prüfe gerade, wie ich eine Spendenkampagne starten kann, um die ca. 2.000€ Klagekosten dafür vorzustrecken. Sofern der Prozess gewonnen wird und die Kosten zurückerstattet werden, spende ich den Betrag dann an die Kampagne https://www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de/

                  @GegenAutogewalt @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz

                  #motorisiertegewalt #autojustiz

                  leipoa@det.socialL This user is from outside of this forum
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                  leipoa@det.social
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                  #139

                  @advancingu

                  Wenn die Spendenkampagne startet, sag gern Bescheid. Ich bin dabei.

                  1 Reply Last reply
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                  • lehrerseele@mastodon.socialL lehrerseele@mastodon.social

                    @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                    Das haben wir tatsächlich nicht gelernt, sondern geradeaus und dann mit dem kreuzenden Verkehr nochmal geradeaus.

                    realsiegfried@troet.cafeR This user is from outside of this forum
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                    realsiegfried@troet.cafe
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                    #140

                    @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ja, wahrscheinlich als kleine Kinder. Bei uns gab es in der 8. Klasse ein Update von einem Polizisten, der in die Schule kam.

                    lehrerseele@mastodon.socialL 1 Reply Last reply
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                    • lichdi@dresden.networkL lichdi@dresden.network

                      @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz es ist das übliche Vorgehen

                      mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
                      mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
                      mango@social.tchncs.de
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                      #141

                      @Lichdi

                      Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
                      »Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«

                      Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.

                      ¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse

                      @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                      lichdi@dresden.networkL quino_schuetz@norden.socialQ 2 Replies Last reply
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                      • earlytwix@sueden.socialE earlytwix@sueden.social

                        @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @Lichdi @quino_schuetz

                        Ich verstehe nicht, dass die Staatsanwaltschaft regelmäßig meint kein öffentliches Interesse liege vor. Natürlich gibt es ein öffentliches Interesse daran dass Leute nicht andere Leute bewußt gefähreden und sich noch damit brüsten, dass sie sie nicht bewußt gleich verletzt haben sondern Verletzung nur billigend in Kauf genommen haben. Natürlich ist das Absicht. Sagt die Person ja selbst

                        lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
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                        #142

                        @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                        1 Reply Last reply
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                        • neuimneuland@mastodon.socialN neuimneuland@mastodon.social

                          @jaulemann @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur Dieses "kein öffentliches Interesse" soll eigentlich die Justiz entlasten bei privatem Zwist zwischen 2 Personen. Wenn man aber nur, weil man Radfahrer ist, von Autoidioten beleidigt, bedroht, genötigt, gefährdet wird, ist das ja kein Streit zwischen 2 Individuen. Man wird zufälliges Opfer einfach nur weil man auf einem Fahrrad sitzt, das würde auch andere Leute treffen. Insofern ist natürlich öffentliches Interesse gegeben.

                          lichdi@dresden.networkL This user is from outside of this forum
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                          wrote last edited by
                          #143

                          @neuimneuland @jaulemann @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

                          1 Reply Last reply
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                          • mango@social.tchncs.deM mango@social.tchncs.de

                            @Lichdi

                            Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
                            »Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«

                            Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.

                            ¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse

                            @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

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                            wrote last edited by
                            #144

                            @mango @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                            mango@social.tchncs.deM 1 Reply Last reply
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                            • lichdi@dresden.networkL lichdi@dresden.network

                              @mango @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

                              mango@social.tchncs.deM This user is from outside of this forum
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                              #145

                              @Lichdi

                              ?

                              Was willst du mir damit sagen?

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                              • realsiegfried@troet.cafeR realsiegfried@troet.cafe

                                @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Ja, wahrscheinlich als kleine Kinder. Bei uns gab es in der 8. Klasse ein Update von einem Polizisten, der in die Schule kam.

                                lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
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                                #146

                                @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                                Sowas gab's bei uns nicht. Bei uns wurde gleich erklärt, man müsste das sonst machen wie die Autos und da müsste man so viel im Auge behalten, deshalb ist es sicherer, "Trick 17" zu verwenden. Ich fahre an großen Straßen heute noch Trick 17. 🙂

                                realsiegfried@troet.cafeR 1 Reply Last reply
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                                • lehrerseele@mastodon.socialL lehrerseele@mastodon.social

                                  @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                                  Sowas gab's bei uns nicht. Bei uns wurde gleich erklärt, man müsste das sonst machen wie die Autos und da müsste man so viel im Auge behalten, deshalb ist es sicherer, "Trick 17" zu verwenden. Ich fahre an großen Straßen heute noch Trick 17. 🙂

                                  realsiegfried@troet.cafeR This user is from outside of this forum
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                                  realsiegfried@troet.cafe
                                  wrote last edited by
                                  #147

                                  @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Na ja. Sicherer fühle ich mich nicht, wenn ich geradeaus fahren möchte und am rechten Kantstein folgend über eine Rechtsabbiegerspur geradeaus fahre.
                                  Oder hab ich dich falsch verstanden?

                                  lehrerseele@mastodon.socialL 1 Reply Last reply
                                  0
                                  • realsiegfried@troet.cafeR realsiegfried@troet.cafe

                                    @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur @lehrerseele Na ja. Sicherer fühle ich mich nicht, wenn ich geradeaus fahren möchte und am rechten Kantstein folgend über eine Rechtsabbiegerspur geradeaus fahre.
                                    Oder hab ich dich falsch verstanden?

                                    lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
                                    lehrerseele@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
                                    lehrerseele@mastodon.social
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                                    #148

                                    @realSiegfried @advancingu @E @GegenAutogewalt @Azetbur

                                    Hast du. Es ging um das Linksabbiegen.

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                                    • mango@social.tchncs.deM mango@social.tchncs.de

                                      @Lichdi

                                      Was bedeutet hier »übliches Verfahren«? Ein Kommentar im juraforum¹ zum (besonderen) öffentlichen Interesse:
                                      »Es gibt jedoch Ausnahmen [vom Privatklageverfahren], bei denen das öffentliche Interesse eine Rolle spielt und die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage erheben kann. Dies ist dann der Fall, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, beispielsweise bei Delikten..., die Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen haben.«

                                      Ich denke, es ist unstrittig, dass bei Verkehrsdelikten wie dem beschriebenen durchaus eine Vielzahl von Personen betroffen ist und zukünftig sein wird, wenn solches Fehlverhalten nicht angemessen geahndet wird.

                                      ¹ https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse

                                      @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur @quino_schuetz

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                                      quino_schuetz@norden.social
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                                      #149

                                      @mango Ob sich #Autopolizei und #Autojustiz von einem Kommentar in einen Juraforum beeindrucken lassen, erscheint äußerst zweifelhaft. Hier rennst du offene Türen ein.
                                      @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

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                                      • quino_schuetz@norden.socialQ quino_schuetz@norden.social

                                        @mango Ob sich #Autopolizei und #Autojustiz von einem Kommentar in einen Juraforum beeindrucken lassen, erscheint äußerst zweifelhaft. Hier rennst du offene Türen ein.
                                        @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

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                                        #150

                                        @quino_schuetz

                                        Mir ist es egal, wer sich wovon beeindrucken lässt. Mich interessiert die Rechtsgrundlage, auf deren Basis ein Verhalten wie das der StA, das @Lichdi nannte, rechtens sein könnte. Ich sehe diese Grundlage nämlich nicht.

                                        Deswegen meine Frage an den Rechtsgelehrten, wieso das Ablehnen des Vorliegens eines öffentlichen Interesses bei der Ahndung offensichticher und bewiesener strafrechtlich relevanter Taten »üblich« ist und wieso dieses übliche Nichtverfolgen solcher Taten überhaupt rechtskonform sein soll.

                                        @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

                                        quino_schuetz@norden.socialQ azetbur@dresden.networkA 2 Replies Last reply
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                                          @quino_schuetz

                                          Mir ist es egal, wer sich wovon beeindrucken lässt. Mich interessiert die Rechtsgrundlage, auf deren Basis ein Verhalten wie das der StA, das @Lichdi nannte, rechtens sein könnte. Ich sehe diese Grundlage nämlich nicht.

                                          Deswegen meine Frage an den Rechtsgelehrten, wieso das Ablehnen des Vorliegens eines öffentlichen Interesses bei der Ahndung offensichticher und bewiesener strafrechtlich relevanter Taten »üblich« ist und wieso dieses übliche Nichtverfolgen solcher Taten überhaupt rechtskonform sein soll.

                                          @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur

                                          quino_schuetz@norden.socialQ This user is from outside of this forum
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                                          #151

                                          @mango 🎶 Das ist die Frage aller Fragen … 🎶
                                          Die machen das kraft ihrer Wassersuppe, um nicht zu sagen: #Motonormativity. Konkrete Rechtsnormen braucht es dafür nicht. Sie haben ja (noch) nichts zu befürchten. Aber das will @GegenAutogewalt ja per Bundestagspetition ändern.
                                          @Lichdi @kdhberlin_ @EarlyTwix @advancingu @Azetbur

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