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  3. Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

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  • nike_leonhard@literatur.socialN nike_leonhard@literatur.social

    @NaMi @Kraemer_HB
    Aber da steht nicht wessen. Damit es einen Bezug zu seinen Genitalien bekommt, müsste da stehen "Merz leck DEINE Eier!"
    So können genauso die von Trump wie die aus dem Osterkorb gemeint sein.

    zynaesthesie@mastodon.socialZ This user is from outside of this forum
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    zynaesthesie@mastodon.social
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    #43

    @Nike_Leonhard Nachdem er sich beim letzten Mal mit §194 StGB zu Tode blamiert hat, möchte er lieber eine Methode probieren, bei der die Staatsanwaltschaft ihn für schuldunfähig hält

    @NaMi @Kraemer_HB

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    • beandev@social.tchncs.deB beandev@social.tchncs.de

      @NaMi
      Nein, dem Gedankengang kann ich ebenfalls nicht folgen. Merz kann machen was er will. Seine eigenen Eier lecken, Hühnereier oder die von Trump. Aber er kann es auch NICHT machen.

      Aus dem Imperativ kann keine Tatsachenbehauptung abgeleitet werden.

      @Kraemer_HB

      nami@mstdn.socialN This user is from outside of this forum
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      nami@mstdn.social
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      #44

      @beandev @Kraemer_HB

      Sagt ja keiner, dass das sinnvoll ist (im Gegenteil).

      Aber wenn du da überhaupt eine falsche Tatsachenbehauptung reinkonstruieren willst (wie die StAnw es für Verleumdung brauchen) müsstest du halt zB ein "deine" reinlesen und dann ist die logisch implizite einzig mögl Tatsachenbehauptung die, dass er welche habe - bzw. eben keine, wenn's falsch sein soll.

      So oder so: Anklage ist Schuss ins eigene Knie. Um nicht zu sagen: Eier.

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      • nike_leonhard@literatur.socialN nike_leonhard@literatur.social

        @NaMi @Kraemer_HB
        Aber da steht nicht wessen. Damit es einen Bezug zu seinen Genitalien bekommt, müsste da stehen "Merz leck DEINE Eier!"
        So können genauso die von Trump wie die aus dem Osterkorb gemeint sein.

        geist@troet.cafeG This user is from outside of this forum
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        geist@troet.cafe
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        #45

        @Nike_Leonhard @NaMi @Kraemer_HB Egal, Hauptsache Eier!

        kraemer_hb@mastodon.socialK diver@tooting.chD 2 Replies Last reply
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        • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

          @Kraemer_HB

          Doch schon... eine falsche allerdings nur, wenn man der Auffassung wäre, dass er selbige dafür in Wahrheit gar nicht zur Verfügung habe. 🙃

          Nadine Milde 🌍 (@NaMi@mstdn.social)

          Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt. Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung. Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell: Hr. Merz hat keine Eier. Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat: 2:0

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          fraurettich@hessen.social
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          #46

          @NaMi @Kraemer_HB ich sehe das auch wie Krämer: es ist eine Aufforderung und keine Tatsachenbehauptung. Sonst müßte es "Merz leckt Eier" heißen.

          nami@mstdn.socialN 1 Reply Last reply
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          • fraurettich@hessen.socialF fraurettich@hessen.social

            @NaMi @Kraemer_HB ich sehe das auch wie Krämer: es ist eine Aufforderung und keine Tatsachenbehauptung. Sonst müßte es "Merz leckt Eier" heißen.

            nami@mstdn.socialN This user is from outside of this forum
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            #47

            @FrauRettich @Kraemer_HB

            Wir widersprechen uns doch gar nicht, ich sah in der Aufforderung auch keine Tatsachenbehauptung. Die Staatsanw.schaft allerdings scheint's schon, und das war hier der Punkt: Wie man eine solche da überhaupt reinkonstruieren kann - und dass die sich mit der dargelegten impliz. Möglichkeit gewaltig in die eigenen Ei... ähm, ins eigene Knie schiessen.

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            • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

              Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.

              Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.

              Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
              Hr. Merz hat keine Eier.

              Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
              2:0

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              #48

              @NaMi ich hab den Eindruck in Deutsch gepennt zu haben.
              Ich hätte es als Imperativ gelesen, also in Richtung Aufforderung.
              Wenn ich wen zu was auffordere, das keine Straftat ist, wo ist dann das Problem?
              Wäre da noch ein T, dann verständ ich den Verleugnungs/üble Nachrede-Ansatz.
              Aber da scheint kein T zu sein.

              nami@mstdn.socialN 1 Reply Last reply
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              • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                sonst rückt hier noch die Armee an.

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                Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

                Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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                #49

                @NaMi

                Ich glaub auf mein nächstes Demoschild schreib ich einfach “Mimimi”...🙄

                1 Reply Last reply
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                • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                  Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                  Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                  sonst rückt hier noch die Armee an.

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                  Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

                  Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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                  #50

                  @NaMi Versteht ihr jetzt, warum Merz Klarnamenpflicht im Internet will?

                  das_g@chaos.socialD 1 Reply Last reply
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                  • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                    @Nike_Leonhard @Kraemer_HB

                    Possessivum und nur die Aufforderung, mal irgendwelche Eier (zB Hühner-) zu lecken - was als Aufforderung, sich doch mal Proteine zuzuführen, schwerlich beleidigend sein dürfte.

                    Wird witzig, das in Verfahren durchzudeklinieren.

                    Die einzig wenig witzige Interpretationsoption wäre eine hier im Konrext recht unwahrscheinl. homophobe - dann allerdings primär herabwürdigend ggü LGBTQI als Merz, & *das* scheint die Staatsanwaltschaft u Mrz ja recht wenig zu interessieren.

                    kraemer_hb@mastodon.socialK This user is from outside of this forum
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                    kraemer_hb@mastodon.social
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                    #51

                    @NaMi @Nike_Leonhard Auf welche Lesart für einen verständiges Publikum sich ein Gericht einigen kann, wird ein großer Spaß. Das will ich in der 20-Uhr-Tagesschau sehen. Und nicht schon wieder irgendein Erdogan-Gedicht.

                    nike_leonhard@literatur.socialN 1 Reply Last reply
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                    • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                      Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.

                      Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.

                      Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
                      Hr. Merz hat keine Eier.

                      Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
                      2:0

                      phf@dmv.communityP This user is from outside of this forum
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                      #52

                      @NaMi Wie würde denn "Merz sammelt faule Eier" als Schild dastehen? Das ist zwar eine Behauptung, aber es ist wohl schwer nachzuweisen ob sie wahr oder falsch ist. Denn in "sammelt" und "faule Eier" kann man ja jeweils viel rein interpretieren. Zählen im Zweifelsfall ALLE MÖGLICHEN Interpretationen? Müssen dazu dann alle explizit aufgezählt werden? Was wenn eine vergessen wird?

                      (Wenn's EINE Sache gibt, die in den USA ausnahmsweise richtig gelaufen ist, dann die dass es dort sehr SEHR *SEHR* schwierig ist mit "Beleidigung" weit zu kommen, rechtlich gesehen.)

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                      • aubrieta@social.tchncs.deA aubrieta@social.tchncs.de

                        @NaMi ich hab den Eindruck in Deutsch gepennt zu haben.
                        Ich hätte es als Imperativ gelesen, also in Richtung Aufforderung.
                        Wenn ich wen zu was auffordere, das keine Straftat ist, wo ist dann das Problem?
                        Wäre da noch ein T, dann verständ ich den Verleugnungs/üble Nachrede-Ansatz.
                        Aber da scheint kein T zu sein.

                        nami@mstdn.socialN This user is from outside of this forum
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                        wrote last edited by
                        #53

                        @Aubrieta

                        Naja wenn du zu jmd zB "F*** dich", "Friss Sch****" oä sagen würdest, wäre das ja nicht unproblematisch, nur weil's ein Imperativ ist.

                        Hier im Thread geht's aber weniger um den Beleidigungs-/Herabwürdigungsgrad, sondern dass /ob/wie die Staatsanw. hier noch eine Tatsachenbehauptung reinliest.

                        aubrieta@social.tchncs.deA 1 Reply Last reply
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                        • geist@troet.cafeG geist@troet.cafe

                          @Nike_Leonhard @NaMi @Kraemer_HB Egal, Hauptsache Eier!

                          kraemer_hb@mastodon.socialK This user is from outside of this forum
                          kraemer_hb@mastodon.socialK This user is from outside of this forum
                          kraemer_hb@mastodon.social
                          wrote last edited by
                          #54

                          @geist @Nike_Leonhard @NaMi Ich darf bei dieser Gelegenheit an den bekanntesten Aphorismus des deutschen Denkers Oliver Kahn erinnern.

                          1 Reply Last reply
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                          • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                            @Aubrieta

                            Naja wenn du zu jmd zB "F*** dich", "Friss Sch****" oä sagen würdest, wäre das ja nicht unproblematisch, nur weil's ein Imperativ ist.

                            Hier im Thread geht's aber weniger um den Beleidigungs-/Herabwürdigungsgrad, sondern dass /ob/wie die Staatsanw. hier noch eine Tatsachenbehauptung reinliest.

                            aubrieta@social.tchncs.deA This user is from outside of this forum
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                            wrote last edited by
                            #55

                            @NaMi für mich war der Satz nicht in der Kategorie deiner Beispiele, wahrscheinlich hab ich deshalb den gedanklichen Schritt nicht gemacht.
                            Bin bei Jugendsprache aber auch nicht auf der Höhe.

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                              Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                              Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                              sonst rückt hier noch die Armee an.

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                              Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

                              Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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                              @NaMi

                              Haben eigentlich die Staatsanwaltschaft und Merz schon bei Frau #Streisand angerufen?

                              Schließlich weiß ich nur deswegen, dass auf dem Plakat "Merz leck Eier" stand, weil die Polizei überreagiert und dieser Lappalie Aufmerksamkeit beschert hat.

                              Wie ich über das #Plakat und den Menschen #Merz denke (auch passend: dessen Sprachlosigkeit zu den US-Völkerrechtsverbrechen im Termin mit #Trump), überlasse ich der Phantasie des geneigten Publikums.

                              #CDU #CSU #Medienkompetenz

                              parteibonze@die-partei.socialP 1 Reply Last reply
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                              • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                                Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                                Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                                sonst rückt hier noch die Armee an.

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                                Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

                                Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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                                #57

                                @NaMi Siehe auch: https://www.swr.de/kultur/literatur/ronen-steinke-meinungsfreiheit-neues-buch-100.html

                                Bemerkenswert ist auch, dass vor einiger Zeit wegen dieses Pimmel-Aufklebers (der Hamburger Innensenator wurde auf sein Glied reduziert) Hausdurchsuchungen (!) stattgefunden haben. Nicht diskussionswürdig ist zwar, dass persönliche Schmähungen und Beleidigungen absolut daneben sind. Diskussionswürdig ist vielmehr, ob der Staat nicht übers Ziel hinausschießt, wenn nun selbst die kindischsten Beleidigungen verfolgt werden.

                                hierkiosk@social.tchncs.deH 1 Reply Last reply
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                                • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                                  Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                                  Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                                  sonst rückt hier noch die Armee an.

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                                  Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

                                  Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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                                  #58

                                  @NaMi Staatsanwaltschaft und Polizei machen sich hierzuland auch wirklich manchmal unnötig selbst unglaublich lächerlich.

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                                  • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                                    Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.

                                    Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.

                                    Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
                                    Hr. Merz hat keine Eier.

                                    Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
                                    2:0

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                                    #59

                                    @NaMi

                                    Wie kann denn ein Satz mit Imperativ eine Tatsachenbehauptung sein? Da bin ich mal gespannt, wie das rechtlich weitergeht.

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                                    • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                                      @Nike_Leonhard @Kraemer_HB

                                      Possessivum und nur die Aufforderung, mal irgendwelche Eier (zB Hühner-) zu lecken - was als Aufforderung, sich doch mal Proteine zuzuführen, schwerlich beleidigend sein dürfte.

                                      Wird witzig, das in Verfahren durchzudeklinieren.

                                      Die einzig wenig witzige Interpretationsoption wäre eine hier im Konrext recht unwahrscheinl. homophobe - dann allerdings primär herabwürdigend ggü LGBTQI als Merz, & *das* scheint die Staatsanwaltschaft u Mrz ja recht wenig zu interessieren.

                                      realbloginista@social.cologneR This user is from outside of this forum
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                                      #60

                                      @NaMi Das ist doch ganz klar die Aufforderung zur Ausführung homosexueller Handlungen an einer Person, die männliche Genitalien besitzt. Da der Versuch, das eigene Skrotum oral zu erreichen, anatomisch äußerst gewagt bis unmöglich erscheint, kann nur gemeint sein, dass eine zweite Person zu involvieren sei.
                                      (1/2)
                                      @Nike_Leonhard @Kraemer_HB

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                                      • kraemer_hb@mastodon.socialK kraemer_hb@mastodon.social

                                        @NaMi @Nike_Leonhard Auf welche Lesart für einen verständiges Publikum sich ein Gericht einigen kann, wird ein großer Spaß. Das will ich in der 20-Uhr-Tagesschau sehen. Und nicht schon wieder irgendein Erdogan-Gedicht.

                                        nike_leonhard@literatur.socialN This user is from outside of this forum
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                                        #61

                                        @Kraemer_HB @NaMi
                                        Es hat auf jeden Fall das Potenzial, eine ähnliche Dynamik zu entwickeln wie das Pimmelgate von Andy Grote.

                                        #Eiergate

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                                        • realbloginista@social.cologneR realbloginista@social.cologne

                                          @NaMi Das ist doch ganz klar die Aufforderung zur Ausführung homosexueller Handlungen an einer Person, die männliche Genitalien besitzt. Da der Versuch, das eigene Skrotum oral zu erreichen, anatomisch äußerst gewagt bis unmöglich erscheint, kann nur gemeint sein, dass eine zweite Person zu involvieren sei.
                                          (1/2)
                                          @Nike_Leonhard @Kraemer_HB

                                          realbloginista@social.cologneR This user is from outside of this forum
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                                          #62

                                          @NaMi
                                          Vielleicht erhofft sich der Sprecher auch, der Adressat möge durch die Ausführung der beschriebenen Handlungen eine in seinem Sinne charakterliche Besserung erfahren, weil der Sprecher selbst mit solchen Handlungen positive Erlebnisse wie Mitgefühl und Liebe erfahren hat. Dann kann die Aufforderung zwar als frivol und unangemessen, niemals aber als falsche Tatsachenbehauptung gelten.
                                          (2/2)

                                          @Nike_Leonhard @Kraemer_HB

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