Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.
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@NaMi @Kraemer_HB
Aber da steht nicht wessen. Damit es einen Bezug zu seinen Genitalien bekommt, müsste da stehen "Merz leck DEINE Eier!"
So können genauso die von Trump wie die aus dem Osterkorb gemeint sein.@Nike_Leonhard Nachdem er sich beim letzten Mal mit §194 StGB zu Tode blamiert hat, möchte er lieber eine Methode probieren, bei der die Staatsanwaltschaft ihn für schuldunfähig hält
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@NaMi
Nein, dem Gedankengang kann ich ebenfalls nicht folgen. Merz kann machen was er will. Seine eigenen Eier lecken, Hühnereier oder die von Trump. Aber er kann es auch NICHT machen.Aus dem Imperativ kann keine Tatsachenbehauptung abgeleitet werden.
Sagt ja keiner, dass das sinnvoll ist (im Gegenteil).
Aber wenn du da überhaupt eine falsche Tatsachenbehauptung reinkonstruieren willst (wie die StAnw es für Verleumdung brauchen) müsstest du halt zB ein "deine" reinlesen und dann ist die logisch implizite einzig mögl Tatsachenbehauptung die, dass er welche habe - bzw. eben keine, wenn's falsch sein soll.
So oder so: Anklage ist Schuss ins eigene Knie. Um nicht zu sagen: Eier.
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@NaMi @Kraemer_HB
Aber da steht nicht wessen. Damit es einen Bezug zu seinen Genitalien bekommt, müsste da stehen "Merz leck DEINE Eier!"
So können genauso die von Trump wie die aus dem Osterkorb gemeint sein.@Nike_Leonhard @NaMi @Kraemer_HB Egal, Hauptsache Eier!
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Doch schon... eine falsche allerdings nur, wenn man der Auffassung wäre, dass er selbige dafür in Wahrheit gar nicht zur Verfügung habe.

Nadine Milde 🌍 (@NaMi@mstdn.social)
Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt. Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung. Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell: Hr. Merz hat keine Eier. Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat: 2:0
Mastodon 🐘 (mstdn.social)
@NaMi @Kraemer_HB ich sehe das auch wie Krämer: es ist eine Aufforderung und keine Tatsachenbehauptung. Sonst müßte es "Merz leckt Eier" heißen.
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@NaMi @Kraemer_HB ich sehe das auch wie Krämer: es ist eine Aufforderung und keine Tatsachenbehauptung. Sonst müßte es "Merz leckt Eier" heißen.
Wir widersprechen uns doch gar nicht, ich sah in der Aufforderung auch keine Tatsachenbehauptung. Die Staatsanw.schaft allerdings scheint's schon, und das war hier der Punkt: Wie man eine solche da überhaupt reinkonstruieren kann - und dass die sich mit der dargelegten impliz. Möglichkeit gewaltig in die eigenen Ei... ähm, ins eigene Knie schiessen.
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Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.
Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.
Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
Hr. Merz hat keine Eier.Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
2:0@NaMi ich hab den Eindruck in Deutsch gepennt zu haben.
Ich hätte es als Imperativ gelesen, also in Richtung Aufforderung.
Wenn ich wen zu was auffordere, das keine Straftat ist, wo ist dann das Problem?
Wäre da noch ein T, dann verständ ich den Verleugnungs/üble Nachrede-Ansatz.
Aber da scheint kein T zu sein. -
Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.
Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
sonst rückt hier noch die Armee an.
Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz
Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.
RND.de (www.rnd.de)
Ich glaub auf mein nächstes Demoschild schreib ich einfach “Mimimi”...

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Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.
Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
sonst rückt hier noch die Armee an.
Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz
Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.
RND.de (www.rnd.de)
@NaMi Versteht ihr jetzt, warum Merz Klarnamenpflicht im Internet will?
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Possessivum und nur die Aufforderung, mal irgendwelche Eier (zB Hühner-) zu lecken - was als Aufforderung, sich doch mal Proteine zuzuführen, schwerlich beleidigend sein dürfte.
Wird witzig, das in Verfahren durchzudeklinieren.
Die einzig wenig witzige Interpretationsoption wäre eine hier im Konrext recht unwahrscheinl. homophobe - dann allerdings primär herabwürdigend ggü LGBTQI als Merz, & *das* scheint die Staatsanwaltschaft u Mrz ja recht wenig zu interessieren.
@NaMi @Nike_Leonhard Auf welche Lesart für einen verständiges Publikum sich ein Gericht einigen kann, wird ein großer Spaß. Das will ich in der 20-Uhr-Tagesschau sehen. Und nicht schon wieder irgendein Erdogan-Gedicht.
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Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.
Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.
Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
Hr. Merz hat keine Eier.Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
2:0@NaMi Wie würde denn "Merz sammelt faule Eier" als Schild dastehen? Das ist zwar eine Behauptung, aber es ist wohl schwer nachzuweisen ob sie wahr oder falsch ist. Denn in "sammelt" und "faule Eier" kann man ja jeweils viel rein interpretieren. Zählen im Zweifelsfall ALLE MÖGLICHEN Interpretationen? Müssen dazu dann alle explizit aufgezählt werden? Was wenn eine vergessen wird?
(Wenn's EINE Sache gibt, die in den USA ausnahmsweise richtig gelaufen ist, dann die dass es dort sehr SEHR *SEHR* schwierig ist mit "Beleidigung" weit zu kommen, rechtlich gesehen.)
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@NaMi ich hab den Eindruck in Deutsch gepennt zu haben.
Ich hätte es als Imperativ gelesen, also in Richtung Aufforderung.
Wenn ich wen zu was auffordere, das keine Straftat ist, wo ist dann das Problem?
Wäre da noch ein T, dann verständ ich den Verleugnungs/üble Nachrede-Ansatz.
Aber da scheint kein T zu sein.Naja wenn du zu jmd zB "F*** dich", "Friss Sch****" oä sagen würdest, wäre das ja nicht unproblematisch, nur weil's ein Imperativ ist.
Hier im Thread geht's aber weniger um den Beleidigungs-/Herabwürdigungsgrad, sondern dass /ob/wie die Staatsanw. hier noch eine Tatsachenbehauptung reinliest.
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@Nike_Leonhard @NaMi @Kraemer_HB Egal, Hauptsache Eier!
@geist @Nike_Leonhard @NaMi Ich darf bei dieser Gelegenheit an den bekanntesten Aphorismus des deutschen Denkers Oliver Kahn erinnern.
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Naja wenn du zu jmd zB "F*** dich", "Friss Sch****" oä sagen würdest, wäre das ja nicht unproblematisch, nur weil's ein Imperativ ist.
Hier im Thread geht's aber weniger um den Beleidigungs-/Herabwürdigungsgrad, sondern dass /ob/wie die Staatsanw. hier noch eine Tatsachenbehauptung reinliest.
@NaMi für mich war der Satz nicht in der Kategorie deiner Beispiele, wahrscheinlich hab ich deshalb den gedanklichen Schritt nicht gemacht.
Bin bei Jugendsprache aber auch nicht auf der Höhe. -
Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.
Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
sonst rückt hier noch die Armee an.
Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz
Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.
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Haben eigentlich die Staatsanwaltschaft und Merz schon bei Frau #Streisand angerufen?
Schließlich weiß ich nur deswegen, dass auf dem Plakat "Merz leck Eier" stand, weil die Polizei überreagiert und dieser Lappalie Aufmerksamkeit beschert hat.
Wie ich über das #Plakat und den Menschen #Merz denke (auch passend: dessen Sprachlosigkeit zu den US-Völkerrechtsverbrechen im Termin mit #Trump), überlasse ich der Phantasie des geneigten Publikums.
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Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.
Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
sonst rückt hier noch die Armee an.
Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz
Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.
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@NaMi Siehe auch: https://www.swr.de/kultur/literatur/ronen-steinke-meinungsfreiheit-neues-buch-100.html
Bemerkenswert ist auch, dass vor einiger Zeit wegen dieses Pimmel-Aufklebers (der Hamburger Innensenator wurde auf sein Glied reduziert) Hausdurchsuchungen (!) stattgefunden haben. Nicht diskussionswürdig ist zwar, dass persönliche Schmähungen und Beleidigungen absolut daneben sind. Diskussionswürdig ist vielmehr, ob der Staat nicht übers Ziel hinausschießt, wenn nun selbst die kindischsten Beleidigungen verfolgt werden.
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Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.
Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
sonst rückt hier noch die Armee an.
Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz
Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.
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@NaMi Staatsanwaltschaft und Polizei machen sich hierzuland auch wirklich manchmal unnötig selbst unglaublich lächerlich.
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Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.
Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.
Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
Hr. Merz hat keine Eier.Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
2:0Wie kann denn ein Satz mit Imperativ eine Tatsachenbehauptung sein? Da bin ich mal gespannt, wie das rechtlich weitergeht.
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Possessivum und nur die Aufforderung, mal irgendwelche Eier (zB Hühner-) zu lecken - was als Aufforderung, sich doch mal Proteine zuzuführen, schwerlich beleidigend sein dürfte.
Wird witzig, das in Verfahren durchzudeklinieren.
Die einzig wenig witzige Interpretationsoption wäre eine hier im Konrext recht unwahrscheinl. homophobe - dann allerdings primär herabwürdigend ggü LGBTQI als Merz, & *das* scheint die Staatsanwaltschaft u Mrz ja recht wenig zu interessieren.
@NaMi Das ist doch ganz klar die Aufforderung zur Ausführung homosexueller Handlungen an einer Person, die männliche Genitalien besitzt. Da der Versuch, das eigene Skrotum oral zu erreichen, anatomisch äußerst gewagt bis unmöglich erscheint, kann nur gemeint sein, dass eine zweite Person zu involvieren sei.
(1/2)
@Nike_Leonhard @Kraemer_HB -
@NaMi @Nike_Leonhard Auf welche Lesart für einen verständiges Publikum sich ein Gericht einigen kann, wird ein großer Spaß. Das will ich in der 20-Uhr-Tagesschau sehen. Und nicht schon wieder irgendein Erdogan-Gedicht.
@Kraemer_HB @NaMi
Es hat auf jeden Fall das Potenzial, eine ähnliche Dynamik zu entwickeln wie das Pimmelgate von Andy Grote. -
@NaMi Das ist doch ganz klar die Aufforderung zur Ausführung homosexueller Handlungen an einer Person, die männliche Genitalien besitzt. Da der Versuch, das eigene Skrotum oral zu erreichen, anatomisch äußerst gewagt bis unmöglich erscheint, kann nur gemeint sein, dass eine zweite Person zu involvieren sei.
(1/2)
@Nike_Leonhard @Kraemer_HB@NaMi
Vielleicht erhofft sich der Sprecher auch, der Adressat möge durch die Ausführung der beschriebenen Handlungen eine in seinem Sinne charakterliche Besserung erfahren, weil der Sprecher selbst mit solchen Handlungen positive Erlebnisse wie Mitgefühl und Liebe erfahren hat. Dann kann die Aufforderung zwar als frivol und unangemessen, niemals aber als falsche Tatsachenbehauptung gelten.
(2/2)