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  3. Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

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  • ichmeine@nrw.socialI ichmeine@nrw.social

    @NaMi
    Häh, beide angegebenen Straftaten gehen doch um Tatsachenbehauptungen?
    Das Plakat "Merz leck Eier" ist doch eindeutig eine Handpungsaufforderung. Nur wer es mit "Merz leckt Eier" verwechselt, würde darin eine Behauptung sehen. Was läuft denn hier mal wieder falsch.

    basstreble@mastodon.socialB This user is from outside of this forum
    basstreble@mastodon.socialB This user is from outside of this forum
    basstreble@mastodon.social
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    #9

    @IchMeine @NaMi
    richtig, Imperativ singular

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    • anikke@bildung.socialA anikke@bildung.social

      @derZeitreiser @NaMi

      Wenn man bedenkt, was z.B. Renate Künast alles über sich ergehen lassen musste, was das Gericht nicht wirklich schlimm fand, das ist ja wohl ein Witz hier.

      derzeitreiser@mastodon.socialD This user is from outside of this forum
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      derzeitreiser@mastodon.social
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      #10

      @Anikke @NaMi

      Wenn man bedenkt, wo unsere Polizei und unsere Justiz ohne echte Entnazifizierung herkommen wundert es viel weniger, wie sehr der Paragraph von staatlichen Stellen mißbraucht wird, wenn es gegen alles links der SPD geht.
      Ich hatte auch schon ein Verfahren am Hals, weil ich die örtliche Funktionsträgerin einer gesichert rechtsradikalen Partei, nachdem sie sich ohne jede Erziehung durch einen Kommentarbereich gepöbelt hatte in einer Unterhaltung mit anderen "Nazidame" genannt habe.

      anikke@bildung.socialA I 2 Replies Last reply
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      • derzeitreiser@mastodon.socialD derzeitreiser@mastodon.social

        @Anikke @NaMi

        Wenn man bedenkt, wo unsere Polizei und unsere Justiz ohne echte Entnazifizierung herkommen wundert es viel weniger, wie sehr der Paragraph von staatlichen Stellen mißbraucht wird, wenn es gegen alles links der SPD geht.
        Ich hatte auch schon ein Verfahren am Hals, weil ich die örtliche Funktionsträgerin einer gesichert rechtsradikalen Partei, nachdem sie sich ohne jede Erziehung durch einen Kommentarbereich gepöbelt hatte in einer Unterhaltung mit anderen "Nazidame" genannt habe.

        anikke@bildung.socialA This user is from outside of this forum
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        anikke@bildung.social
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        #11

        @derZeitreiser @NaMi

        Na großartig.

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        • anikke@bildung.socialA anikke@bildung.social

          @NaMi

          Das ist ja wohl nicht wahr 😡
          Ist das jetzt Majestätsbeleidigung oder was?

          Er wird ja nicht als irgendwas bezeichnet, sondern aufgefordert etwas zu tun, was ist daran Verleumdung?

          Auf dem Plakat stand ja nicht er sei ein Pimmel...

          soulshine@mastodon.socialS This user is from outside of this forum
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          soulshine@mastodon.social
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          #12

          @Anikke @NaMi

          Genau!
          Dort stand auch nicht, er sei menschlich eiskalt, intellektuell massiv überbewertet, emotional impulsiv, verachte Frauen und Minderheiten, regiere nach Gutsherrenart oder habe Haarausfall. Nichts dergleichen stand dort.

          1 Reply Last reply
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          • anikke@bildung.socialA anikke@bildung.social

            @derZeitreiser @NaMi

            Wenn man bedenkt, was z.B. Renate Künast alles über sich ergehen lassen musste, was das Gericht nicht wirklich schlimm fand, das ist ja wohl ein Witz hier.

            soulshine@mastodon.socialS This user is from outside of this forum
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            #13

            @Anikke @derZeitreiser @NaMi

            Robert Habeck!

            anikke@bildung.socialA 1 Reply Last reply
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            • soulshine@mastodon.socialS soulshine@mastodon.social

              @Anikke @derZeitreiser @NaMi

              Robert Habeck!

              anikke@bildung.socialA This user is from outside of this forum
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              #14

              @Soulshine @derZeitreiser @NaMi

              Aber hallo!

              soulshine@mastodon.socialS 1 Reply Last reply
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              • anikke@bildung.socialA anikke@bildung.social

                @Soulshine @derZeitreiser @NaMi

                Aber hallo!

                soulshine@mastodon.socialS This user is from outside of this forum
                soulshine@mastodon.socialS This user is from outside of this forum
                soulshine@mastodon.social
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                #15

                @Anikke @derZeitreiser @NaMi

                Und fairerweise auch Angela Merkel.

                1 Reply Last reply
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                • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                  Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                  Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                  sonst rückt hier noch die Armee an.

                  Link Preview Image
                  Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

                  Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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                  nami@mstdn.social
                  wrote last edited by
                  #16

                  Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.

                  Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.

                  Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
                  Hr. Merz hat keine Eier.

                  Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
                  2:0

                  kraemer_hb@mastodon.socialK beandev@social.tchncs.deB losang_sherab@mastodon.socialL prefec2@norden.socialP aubrieta@social.tchncs.deA 10 Replies Last reply
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                  • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                    Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.

                    Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.

                    Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
                    Hr. Merz hat keine Eier.

                    Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
                    2:0

                    kraemer_hb@mastodon.socialK This user is from outside of this forum
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                    #17

                    @NaMi Hat die Polizei im Deutschunterricht nicht aufgepasst, oder ist ihnen richtiges Deutsch egal, wenn sie Oppositionelle schikanieren wollen?
                    Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ enthält überhaupt keine Tatsachenbehauptung.

                    #MerzLeckEier

                    nami@mstdn.socialN andreas_tengicki@hessen.socialA prefec2@norden.socialP 3 Replies Last reply
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                    • kraemer_hb@mastodon.socialK kraemer_hb@mastodon.social

                      @NaMi Hat die Polizei im Deutschunterricht nicht aufgepasst, oder ist ihnen richtiges Deutsch egal, wenn sie Oppositionelle schikanieren wollen?
                      Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ enthält überhaupt keine Tatsachenbehauptung.

                      #MerzLeckEier

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                      #18

                      @Kraemer_HB

                      Doch schon... eine falsche allerdings nur, wenn man der Auffassung wäre, dass er selbige dafür in Wahrheit gar nicht zur Verfügung habe. 🙃

                      Nadine Milde 🌍 (@NaMi@mstdn.social)

                      Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt. Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung. Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell: Hr. Merz hat keine Eier. Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat: 2:0

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                      nike_leonhard@literatur.socialN beandev@social.tchncs.deB fraurettich@hessen.socialF 3 Replies Last reply
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                      • ichmeine@nrw.socialI ichmeine@nrw.social

                        @NaMi
                        Häh, beide angegebenen Straftaten gehen doch um Tatsachenbehauptungen?
                        Das Plakat "Merz leck Eier" ist doch eindeutig eine Handpungsaufforderung. Nur wer es mit "Merz leckt Eier" verwechselt, würde darin eine Behauptung sehen. Was läuft denn hier mal wieder falsch.

                        nike_leonhard@literatur.socialN This user is from outside of this forum
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                        #19

                        @IchMeine @NaMi
                        Fehlende Lesekompetenz?

                        1 Reply Last reply
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                        • ichmeine@nrw.socialI ichmeine@nrw.social

                          @NaMi
                          Häh, beide angegebenen Straftaten gehen doch um Tatsachenbehauptungen?
                          Das Plakat "Merz leck Eier" ist doch eindeutig eine Handpungsaufforderung. Nur wer es mit "Merz leckt Eier" verwechselt, würde darin eine Behauptung sehen. Was läuft denn hier mal wieder falsch.

                          jrg6674767@mastodon.socialJ This user is from outside of this forum
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                          wrote last edited by
                          #20

                          @IchMeine @NaMi außerdem ist bald Ostern, wer leckt da keine?!

                          1 Reply Last reply
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                          • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                            Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                            Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                            sonst rückt hier noch die Armee an.

                            Link Preview Image
                            Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

                            Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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                            #21

                            @NaMi

                            Oder der Verfassungsschutz.

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                            • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                              Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.

                              Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.

                              Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
                              Hr. Merz hat keine Eier.

                              Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
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                              #22

                              @NaMi
                              Das kann doch keine üble Nachrede oder Verleumdung sein, da es eine Aufforderung ist. Da kann man gar keine falsche Tatsachenbehauptung konstruieren.

                              Hier geht es nur um Einschüchterung.

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                              • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                                @Kraemer_HB

                                Doch schon... eine falsche allerdings nur, wenn man der Auffassung wäre, dass er selbige dafür in Wahrheit gar nicht zur Verfügung habe. 🙃

                                Nadine Milde 🌍 (@NaMi@mstdn.social)

                                Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt. Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung. Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell: Hr. Merz hat keine Eier. Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat: 2:0

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                                @NaMi @Kraemer_HB
                                Aber da steht nicht wessen. Damit es einen Bezug zu seinen Genitalien bekommt, müsste da stehen "Merz leck DEINE Eier!"
                                So können genauso die von Trump wie die aus dem Osterkorb gemeint sein.

                                mina@berlin.socialM nami@mstdn.socialN zynaesthesie@mastodon.socialZ geist@troet.cafeG 4 Replies Last reply
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                                • kraemer_hb@mastodon.socialK kraemer_hb@mastodon.social

                                  @NaMi Hat die Polizei im Deutschunterricht nicht aufgepasst, oder ist ihnen richtiges Deutsch egal, wenn sie Oppositionelle schikanieren wollen?
                                  Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ enthält überhaupt keine Tatsachenbehauptung.

                                  #MerzLeckEier

                                  andreas_tengicki@hessen.socialA This user is from outside of this forum
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                                  #24

                                  @Kraemer_HB @NaMi Ohne 't" ist das eine Aufforderung und keine Tatsachenbeschreibung.
                                  Und wenn er der folgt bekommt er Salmonellen oder es werden "unzüchtige" Handlungen.
                                  Da der Mann ja in 50er Jahren lebt, fordert man ihn damit zu verbotenen Handlungen nach Pargph. 175 STGB auf.
                                  Die Unterstellung dass er daran Spass haben könnte, ist dann wohl für ihn eine üble Nachrede.

                                  kraemer_hb@mastodon.socialK 1 Reply Last reply
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                                  • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                                    Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                                    Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                                    sonst rückt hier noch die Armee an.

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                                    Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

                                    Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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                                    #25

                                    @NaMi
                                    Was war das bei Habeck noch für eine Aufregung!

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                                    • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                                      @Kraemer_HB

                                      Doch schon... eine falsche allerdings nur, wenn man der Auffassung wäre, dass er selbige dafür in Wahrheit gar nicht zur Verfügung habe. 🙃

                                      Nadine Milde 🌍 (@NaMi@mstdn.social)

                                      Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt. Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung. Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell: Hr. Merz hat keine Eier. Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat: 2:0

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                                      @NaMi
                                      Nein, dem Gedankengang kann ich ebenfalls nicht folgen. Merz kann machen was er will. Seine eigenen Eier lecken, Hühnereier oder die von Trump. Aber er kann es auch NICHT machen.

                                      Aus dem Imperativ kann keine Tatsachenbehauptung abgeleitet werden.

                                      @Kraemer_HB

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                                      • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                                        Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                                        Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                                        sonst rückt hier noch die Armee an.

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                                        Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

                                        Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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                                        #27

                                        @Bundesregierung
                                        Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Merz,

                                        beenden Sie bitte diese lächerliche Ermittlung. Danke!

                                        @NaMi

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                                          @NaMi
                                          Häh, beide angegebenen Straftaten gehen doch um Tatsachenbehauptungen?
                                          Das Plakat "Merz leck Eier" ist doch eindeutig eine Handpungsaufforderung. Nur wer es mit "Merz leckt Eier" verwechselt, würde darin eine Behauptung sehen. Was läuft denn hier mal wieder falsch.

                                          sascha_raubal@muenchen.socialS This user is from outside of this forum
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                                          #28

                                          @IchMeine
                                          Erstens das. Es ist eine Aufforderung und keine Tatsachenbehauptung. Zweitens hätte es selbst mit "leckt" nur behauptet, er sei homo oder bi. Gilt das etwa immer noch als Beleidigung?
                                          Ihm wird nirgends eine Straftat unterstellt oder sonst was Übles. Lächerlich, das Ganze.
                                          @NaMi

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