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  3. Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen.

Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen.

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  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

    Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

    Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

    Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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    arwed@chaos.social
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    #17

    @Bundesregierung Die #Vorratsdatenspeicherung ist eine anlasslose Massenüberwachung, wie es sie vor allem in autoritären Staaten gibt. Sie schränkt die Grundrechte aller Bürger massiv ein und wurde schon mehrfach höchstgerichtlich als nicht vereinbar mit Grundrechten verworfen.
    Diese Bundesregierung setzt auf #Repression und totalitäre Gesetze!
    Warum macht die #SPD so einen Mist noch mit??

    #niewiederCDUCSU !!!

    #Vorratsdatenspeicherung #VDS #Überwachung #FreiheitstattÜberwachung

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    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

      Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

      Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

      Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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      panda@pandas.social
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      #18

      @Bundesregierung bucht euch schon mal ICE Tickets nach Karlsruhe lmao

      denkbeteiligung@digitalcourage.socialD 1 Reply Last reply
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      • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

        Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

        Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

        Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

        salemslot@mastodon.socialS This user is from outside of this forum
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        salemslot@mastodon.social
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        #19

        @Bundesregierung IP Addressen SIND personenbezogene Daten. Das PR-Geblubber lenkt NICHT davon ab das wider besseres Wissen verfassungswidrig Vorratsdaten gespeichert werden.

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        • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

          Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

          Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

          Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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          proscience@toot.community
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          #20

          @Bundesregierung

          Gewohnt demokratiefeindlich, rechtsbrechend und auf den Spuren der Stasi wandelnd, die braune Abgrundkoalition.

          Aber auch mit diesem Demokratieabrissversuch werdet Ihr scheitern.

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          • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

            Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

            Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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            zeitverschreib@freundica.deZ This user is from outside of this forum
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            zeitverschreib@freundica.de
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            #21

            @Bundesregierung

            Hach, diverse VPN-Anbieter lassen dezent die Korken knallen.

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            • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

              Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

              Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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              tagirijus@mas.toT This user is from outside of this forum
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              tagirijus@mas.to
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              #22

              @Bundesregierung Kann jemand mal erklären, wie mit Hilfe einer bloßen IP eine Straftat geklärt werden kann? Also ja, man kann theoretisch zurückverfolgen, dass die IP Adresse X zur Zeit Y auf Website Z war. Und dann? Kann man die IP mit der Person in Verbindung bringen und somit ggf. ein rechtlich wirksames Indiz haben, oder wie?

              Je nach Plattform ist natürlich trotzdem fraglich, ob IP Adresse nicht trotzdem mit Inhalten verlinkt sind, oder?

              Bitte nüchterne und keine emotionalen Antworten. 🙏

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              • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

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                #23

                @Bundesregierung Jaja, schwafelblah.

                Wenn die Portnummern mit gespeichert werden, ist schonmal klar, welche Dienste genutzt wurden.

                Das Wort Quickfreeze taucht mal wieder nicht auf, ne? Wollt Ihr nicht hören. Lieber Massenüberwachung, macht viel mehr Spaß, wenn man den Blau-Nazis alle Türen öffnen will.

                Aber ich weiß schon, Antworten liest eh niemand, oder die „unangenehmen“ Leute werden stummgeschaltet, nicht wahr?

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                • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                  Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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                  #24

                  @Bundesregierung Bereits 2007 und wieder 2015 wurde die Massenüberwachung von Gerichten gestoppt. Gebt es doch einfach auf.
                  Auch wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass es ohne VDS keine Schutzlücken in der Strafverfolgung gibt.

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                  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                    Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                    Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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                    #25

                    @Bundesregierung@social.bund.de Geht ja garnicht. Später müssen die mal wirklich arbeiten und ermitteln - und man müsste mehr Personal einstellen. ​​

                    Was bringen Terabyteweise Daten, wenn die Leute fehlen, diese zu sichten zu zuzuordnen????

                    Ich frage ja nur mal so.
                    ​​

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                    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

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                      #26

                      @Bundesregierung
                      Trust me bro,

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                      • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                        Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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                        #27

                        @Bundesregierung Eigentlich kann man unter jeden Post dieser Bundesregierung eine 🤡 posten, und damit liegt man immer richtig.

                        1 Reply Last reply
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                        • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                          Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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                          ueberbilkforekicker@die-partei.social
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                          #28

                          @Bundesregierung Und dass unsere Kinder und Enkel uns allen vorwerfen werden, einen Unrechtsstaat geduldet und mitgetragen zu haben, ist euch auch egal? #werhatunsverraten

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                          • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

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                            #29

                            @Bundesregierung Die Bevölkerung lässt sich damit auch erheblich besser überwachen.

                            1 Reply Last reply
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                              #30

                              @Bundesregierung Sorry, aber das hilft nicht und ist Verfassungswidrig.

                              1 Reply Last reply
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                                Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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                                ericgeneric@norden.socialE This user is from outside of this forum
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                                #31

                                @Bundesregierung sind das #abm für Anwälte die so vor sich hin darben und auch endlich wieder Geld verdienen müssen?

                                1 Reply Last reply
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                                • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

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                                  Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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                                  frustkugel@mastodon.socialF This user is from outside of this forum
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                                  #32

                                  @Bundesregierung

                                  Wieder antidemokratischen Tendenzen... zum Kotzen! 🤮

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                                  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                    Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                    Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                    Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

                                    rainer@friendica.sokoll.comR This user is from outside of this forum
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                                    #33

                                    @Bundesregierung Ich möchte ja die Contenance bewahren, allein es gelingt nicht.

                                    IHR ARSCHGEIGEN! VERPISST EUCH! AUS DER POLITIK! MACHT IRGENDWAS NÜTZLICHES! EHRLICH ARBEITEN ZUM BEISPIEL!
                                    HAUT ENDLICH AB!

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                                    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                      Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                      Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                      Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

                                      jester_lewis@mastodon.socialJ This user is from outside of this forum
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                                      #34

                                      @Bundesregierung
                                      Also um an die 100.000.000.000€ pa an Steuerhinterziehung zu kommen braucht's keine VDS.
                                      Vielleicht kümmert ihr Euch mal um diese Verbrechen?!

                                      cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.deC 1 Reply Last reply
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                                      • jester_lewis@mastodon.socialJ jester_lewis@mastodon.social

                                        @Bundesregierung
                                        Also um an die 100.000.000.000€ pa an Steuerhinterziehung zu kommen braucht's keine VDS.
                                        Vielleicht kümmert ihr Euch mal um diese Verbrechen?!

                                        cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.deC This user is from outside of this forum
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                                        #35

                                        @Jester_Lewis@mastodon.social @Bundesregierung@social.bund.de Viele finden sich evtl. sogar in eigenem Haus???? Just think about it.

                                        jester_lewis@mastodon.socialJ 1 Reply Last reply
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                                        • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                          Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                          Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                          Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

                                          funbaker@chaos.socialF This user is from outside of this forum
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                                          #36

                                          @Bundesregierung das ist illegal, hört gefälligst damit auf

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