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  3. Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen.

Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen.

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  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

    Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

    Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

    Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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    #13

    @Bundesregierung die CSU agiert also weiterhin offen verfassungsfeindlich

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    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

      Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

      Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

      Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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      #14

      @Bundesregierung

      Die wiederkehrende demonstrative Ignoranz gegenüber der Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung (#VDS) zeigt hier wieder ihre hässliche Fratze.

      Leider bleiben Regierungsmitglieder, die ihr gestörtes Verhältnis zu Grundrechten als Fetisch kultivieren von rechtlichen Konsequenzen verschont.

      Diese Feinde der #Demokratie beteiligen sich damit aktiv an ihrer Zersetzung.

      Von solchen Menschen werden wir regiert.

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      • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

        Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

        Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

        Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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        #15

        @Bundesregierung Die #vorratsdatenspeicherung ist schon zwei mal gescheitert. Wann lernt ihr es endlich?

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        • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

          Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

          Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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          #16

          @Bundesregierung

          Legal, illegal, scheißegal!

          Wie oft müssen Gerichte noch entscheiden, dass die anlasslose und massenhafte Speicherung von Daten auf Vorrat verfassungswidrig ist?

          Wie oft müssen die C-Parteien noch verfassungswidrige Gesetze einbringen und Gerichtsurteile ignorieren, um offiziell als verfassungsfeindliche Parteien eingestuft zu werden?

          Wie oft wollen die Wähler dieses Landes das noch ignorieren?

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          • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

            Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

            Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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            arwed@chaos.social
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            #17

            @Bundesregierung Die #Vorratsdatenspeicherung ist eine anlasslose Massenüberwachung, wie es sie vor allem in autoritären Staaten gibt. Sie schränkt die Grundrechte aller Bürger massiv ein und wurde schon mehrfach höchstgerichtlich als nicht vereinbar mit Grundrechten verworfen.
            Diese Bundesregierung setzt auf #Repression und totalitäre Gesetze!
            Warum macht die #SPD so einen Mist noch mit??

            #niewiederCDUCSU !!!

            #Vorratsdatenspeicherung #VDS #Überwachung #FreiheitstattÜberwachung

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            • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

              Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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              #18

              @Bundesregierung bucht euch schon mal ICE Tickets nach Karlsruhe lmao

              denkbeteiligung@digitalcourage.socialD 1 Reply Last reply
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              • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

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                #19

                @Bundesregierung IP Addressen SIND personenbezogene Daten. Das PR-Geblubber lenkt NICHT davon ab das wider besseres Wissen verfassungswidrig Vorratsdaten gespeichert werden.

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                • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

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                  proscience@toot.community
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                  #20

                  @Bundesregierung

                  Gewohnt demokratiefeindlich, rechtsbrechend und auf den Spuren der Stasi wandelnd, die braune Abgrundkoalition.

                  Aber auch mit diesem Demokratieabrissversuch werdet Ihr scheitern.

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                  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                    Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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                    #21

                    @Bundesregierung

                    Hach, diverse VPN-Anbieter lassen dezent die Korken knallen.

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                    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                      Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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                      #22

                      @Bundesregierung Kann jemand mal erklären, wie mit Hilfe einer bloßen IP eine Straftat geklärt werden kann? Also ja, man kann theoretisch zurückverfolgen, dass die IP Adresse X zur Zeit Y auf Website Z war. Und dann? Kann man die IP mit der Person in Verbindung bringen und somit ggf. ein rechtlich wirksames Indiz haben, oder wie?

                      Je nach Plattform ist natürlich trotzdem fraglich, ob IP Adresse nicht trotzdem mit Inhalten verlinkt sind, oder?

                      Bitte nüchterne und keine emotionalen Antworten. 🙏

                      1 Reply Last reply
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                      • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

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                        Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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                        #23

                        @Bundesregierung Jaja, schwafelblah.

                        Wenn die Portnummern mit gespeichert werden, ist schonmal klar, welche Dienste genutzt wurden.

                        Das Wort Quickfreeze taucht mal wieder nicht auf, ne? Wollt Ihr nicht hören. Lieber Massenüberwachung, macht viel mehr Spaß, wenn man den Blau-Nazis alle Türen öffnen will.

                        Aber ich weiß schon, Antworten liest eh niemand, oder die „unangenehmen“ Leute werden stummgeschaltet, nicht wahr?

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                          Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                          Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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                          #24

                          @Bundesregierung Bereits 2007 und wieder 2015 wurde die Massenüberwachung von Gerichten gestoppt. Gebt es doch einfach auf.
                          Auch wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass es ohne VDS keine Schutzlücken in der Strafverfolgung gibt.

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                            #25

                            @Bundesregierung@social.bund.de Geht ja garnicht. Später müssen die mal wirklich arbeiten und ermitteln - und man müsste mehr Personal einstellen. ​​

                            Was bringen Terabyteweise Daten, wenn die Leute fehlen, diese zu sichten zu zuzuordnen????

                            Ich frage ja nur mal so.
                            ​​

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                              #26

                              @Bundesregierung
                              Trust me bro,

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                                #27

                                @Bundesregierung Eigentlich kann man unter jeden Post dieser Bundesregierung eine 🤡 posten, und damit liegt man immer richtig.

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                                  #28

                                  @Bundesregierung Und dass unsere Kinder und Enkel uns allen vorwerfen werden, einen Unrechtsstaat geduldet und mitgetragen zu haben, ist euch auch egal? #werhatunsverraten

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                                  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                    Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                    Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                    Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

                                    bnthepm@nrw.socialB This user is from outside of this forum
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                                    #29

                                    @Bundesregierung Die Bevölkerung lässt sich damit auch erheblich besser überwachen.

                                    1 Reply Last reply
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                                    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                      Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                      Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                      Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

                                      numerfolt@kirche.socialN This user is from outside of this forum
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                                      #30

                                      @Bundesregierung Sorry, aber das hilft nicht und ist Verfassungswidrig.

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                                      • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                        Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                        Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                        Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

                                        ericgeneric@norden.socialE This user is from outside of this forum
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                                        #31

                                        @Bundesregierung sind das #abm für Anwälte die so vor sich hin darben und auch endlich wieder Geld verdienen müssen?

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                                        • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                          Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                          Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                          Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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                                          #32

                                          @Bundesregierung

                                          Wieder antidemokratischen Tendenzen... zum Kotzen! 🤮

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