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  3. Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen.

Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen.

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  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

    Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

    Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

    Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

    atarifrosch@mastodon.deA This user is from outside of this forum
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    atarifrosch@mastodon.de
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    #23

    @Bundesregierung Jaja, schwafelblah.

    Wenn die Portnummern mit gespeichert werden, ist schonmal klar, welche Dienste genutzt wurden.

    Das Wort Quickfreeze taucht mal wieder nicht auf, ne? Wollt Ihr nicht hören. Lieber Massenüberwachung, macht viel mehr Spaß, wenn man den Blau-Nazis alle Türen öffnen will.

    Aber ich weiß schon, Antworten liest eh niemand, oder die „unangenehmen“ Leute werden stummgeschaltet, nicht wahr?

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    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

      Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

      Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

      Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

      tassido@social.tchncs.deT This user is from outside of this forum
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      tassido@social.tchncs.de
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      #24

      @Bundesregierung Bereits 2007 und wieder 2015 wurde die Massenüberwachung von Gerichten gestoppt. Gebt es doch einfach auf.
      Auch wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass es ohne VDS keine Schutzlücken in der Strafverfolgung gibt.

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      • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

        Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

        Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

        Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

        cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.deC This user is from outside of this forum
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        cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.de
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        #25

        @Bundesregierung@social.bund.de Geht ja garnicht. Später müssen die mal wirklich arbeiten und ermitteln - und man müsste mehr Personal einstellen. ​​

        Was bringen Terabyteweise Daten, wenn die Leute fehlen, diese zu sichten zu zuzuordnen????

        Ich frage ja nur mal so.
        ​​

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        • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

          Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

          Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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          randithree@mastodon.socialR This user is from outside of this forum
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          randithree@mastodon.social
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          #26

          @Bundesregierung
          Trust me bro,

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          • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

            Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

            Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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            #27

            @Bundesregierung Eigentlich kann man unter jeden Post dieser Bundesregierung eine 🤡 posten, und damit liegt man immer richtig.

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            • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

              Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

              Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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              ueberbilkforekicker@die-partei.socialU This user is from outside of this forum
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              #28

              @Bundesregierung Und dass unsere Kinder und Enkel uns allen vorwerfen werden, einen Unrechtsstaat geduldet und mitgetragen zu haben, ist euch auch egal? #werhatunsverraten

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              • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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                #29

                @Bundesregierung Die Bevölkerung lässt sich damit auch erheblich besser überwachen.

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                • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                  Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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                  #30

                  @Bundesregierung Sorry, aber das hilft nicht und ist Verfassungswidrig.

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                  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                    Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                    Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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                    #31

                    @Bundesregierung sind das #abm für Anwälte die so vor sich hin darben und auch endlich wieder Geld verdienen müssen?

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                    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                      Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                      Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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                      #32

                      @Bundesregierung

                      Wieder antidemokratischen Tendenzen... zum Kotzen! 🤮

                      1 Reply Last reply
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                      • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                        Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                        Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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                        rainer@friendica.sokoll.comR This user is from outside of this forum
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                        #33

                        @Bundesregierung Ich möchte ja die Contenance bewahren, allein es gelingt nicht.

                        IHR ARSCHGEIGEN! VERPISST EUCH! AUS DER POLITIK! MACHT IRGENDWAS NÜTZLICHES! EHRLICH ARBEITEN ZUM BEISPIEL!
                        HAUT ENDLICH AB!

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                        • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                          Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                          Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                          Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

                          jester_lewis@mastodon.socialJ This user is from outside of this forum
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                          jester_lewis@mastodon.social
                          wrote last edited by
                          #34

                          @Bundesregierung
                          Also um an die 100.000.000.000€ pa an Steuerhinterziehung zu kommen braucht's keine VDS.
                          Vielleicht kümmert ihr Euch mal um diese Verbrechen?!

                          cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.deC 1 Reply Last reply
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                          • jester_lewis@mastodon.socialJ jester_lewis@mastodon.social

                            @Bundesregierung
                            Also um an die 100.000.000.000€ pa an Steuerhinterziehung zu kommen braucht's keine VDS.
                            Vielleicht kümmert ihr Euch mal um diese Verbrechen?!

                            cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.deC This user is from outside of this forum
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                            cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.de
                            wrote last edited by
                            #35

                            @Jester_Lewis@mastodon.social @Bundesregierung@social.bund.de Viele finden sich evtl. sogar in eigenem Haus???? Just think about it.

                            jester_lewis@mastodon.socialJ 1 Reply Last reply
                            0
                            • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                              Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                              Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                              Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

                              funbaker@chaos.socialF This user is from outside of this forum
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                              funbaker@chaos.social
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                              #36

                              @Bundesregierung das ist illegal, hört gefälligst damit auf

                              1 Reply Last reply
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                              • cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.deC cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.de

                                @Jester_Lewis@mastodon.social @Bundesregierung@social.bund.de Viele finden sich evtl. sogar in eigenem Haus???? Just think about it.

                                jester_lewis@mastodon.socialJ This user is from outside of this forum
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                                #37

                                @cyb3rrunn3r @Bundesregierung

                                Ich Dummerchen, da hätte ich ja selbst drauf kommen können.

                                Dabei spricht der Kanzler doch immer von Leistung und gegen die Ausnutzung des Sozialsystems. Da müsste er doch der Steuerfander Nr. 1 sein. Ist er aber nicht.
                                Und auch sonst macht er seinen Job nicht im Sinne des Deutschen Volkes - wenn das Volk aus mehr als Milliardäre und Fossile bestehen soll.
                                Vielleicht führt er bei seinen Schmarotzertiraden in Wahrheit nur einen inneren Konflikt?

                                cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.deC 1 Reply Last reply
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                                • jester_lewis@mastodon.socialJ jester_lewis@mastodon.social

                                  @cyb3rrunn3r @Bundesregierung

                                  Ich Dummerchen, da hätte ich ja selbst drauf kommen können.

                                  Dabei spricht der Kanzler doch immer von Leistung und gegen die Ausnutzung des Sozialsystems. Da müsste er doch der Steuerfander Nr. 1 sein. Ist er aber nicht.
                                  Und auch sonst macht er seinen Job nicht im Sinne des Deutschen Volkes - wenn das Volk aus mehr als Milliardäre und Fossile bestehen soll.
                                  Vielleicht führt er bei seinen Schmarotzertiraden in Wahrheit nur einen inneren Konflikt?

                                  cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.deC This user is from outside of this forum
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                                  cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.de
                                  wrote last edited by
                                  #38

                                  @Jester_Lewis@mastodon.social @Bundesregierung@social.bund.de Sorry, ich meine natürlich den Bundestag. 🙂

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                                  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                    Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                    Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                    Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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                                    #39

                                    @Bundesregierung
                                    Dabei ist seit Jahrzehnten bekannt, dass die Speicherung von IP-Adressen keinerlei Aufklärungsgewinn bringt und nur ein massiver Eingriff in die Grundrechte sowie eine Erhöhung der Kosten für die Anbieter ist (die das natürlich an die Kunden weitergeben). Es wird also nur wieder teurer und wenn die Faschos nächstes Jahr den Laden übernehmen, haben sie einen schlüsselfertigen Überwachungsstaat. Feini. 🙂

                                    Hoffen wir, dass uns auch dieses Mal (wie bei allen vorherigen Malen), das Bundesverfassungsgericht vor dem Versuch eine anlasslose Massenüberwachung einzuführen bewahren wird. 🙂

                                    Als Karlsruher hätte ich jetzt gern' einen Flak-Scheinwerfer mit BfG-Logo, den ich abends in die Wolken richten kann.

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                                    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                      Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                      Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                      Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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                                      #40
                                      @Bundesregierung Mit der gleichen Logik könnte man auch vor jeder Wohnungstür Überwachungskameras aufstellen. Müssen wir nun auch damit rechnen? Oder wird das nur aus Kostengründen nicht in Erwägung gezogen?
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                                      • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                        Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                        Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                        Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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                                        #41

                                        @Bundesregierung
                                        VDS ist ILLEGAL! Nur Verbrecher machen das Gesetz ein drittes Mal.

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                                          Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                          Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                          Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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                                          #42

                                          @Bundesregierung
                                          IP-Adresse wenn DSGVO: Persönliche Daten! Achtung! Mit äußerster Vorsicht zu handhaben! Nutzer muss über die Speicherung informiert werden und zustimmen!
                                          IP-Adresse wenn VDS: Ach, kann man schon anhaltlos für ein paar Monate speichern.

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