@Blumine @susannelilith Die Bundesregierung kann das auch gar nicht und sollte das auch nicht können. Sprache ist wichtig.Die Bundesregierung könnte nur einen Antrag stellen, dass das Bundesverfassungsgericht es prüft. Das kann der Bundestag und der Bundesrat auch.Aus Gründen wäre es sinnvoll, wenn der Bundesrat den Prüfantrag stellt. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, wie groß die Akzeptanz der Gruppen wäre, für die das Urteil nicht wie gewünscht ausfällt. Der aktuelle Schwebezustand verursacht aber erhebliche Schäden.