Banale Frage, komplexe Antwort?
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@lennybacon und wenn dann also das Kind (zulässigerweise) in den Brunnen fallen kann; … was soll dann in den übrigen Fällen reguliert werden?
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@energisch_ wenn die Leute nur wahre Tatsachen in die LLM schreiben dürften, wäre da aber nicht viel Traffic
@AwetTesfaiesus Genau deshalb machen LLMs mE nicht viel Sinn. Sie werden mit Daten gefüttert, die überhaupt nicht verifiziert sind. Da die Ergebnisse zudem nach statistischer Wahrscheinlichkeit gestaltet werden, ist es doch eher wahrscheinlich, dass sie falsch oder zumindest teilweise fehlerhaft sind.
Denn Desinformation überwiegt heute Information. Es sind schon schräge Zeiten, in denen wir leben. -
@HeptaSean @AwetTesfaiesus Alles was irgendwie öffentlich ist. Wegen automatisierter Auswertung
@Skeptiker @AwetTesfaiesus Okay, also weil Du diesen Account hier in einem „sozialen Medium“ hast, hat sich die Frage sowieso erledigt, ob Dein Nachbar Deinen Namen und Deine Adresse irgendwohin postet?
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@AwetTesfaiesus Genau deshalb machen LLMs mE nicht viel Sinn. Sie werden mit Daten gefüttert, die überhaupt nicht verifiziert sind. Da die Ergebnisse zudem nach statistischer Wahrscheinlichkeit gestaltet werden, ist es doch eher wahrscheinlich, dass sie falsch oder zumindest teilweise fehlerhaft sind.
Denn Desinformation überwiegt heute Information. Es sind schon schräge Zeiten, in denen wir leben.@energisch_ als Akademikerin kann ich dir sagen: das gilt auch für Studis.
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Banale Frage, komplexe Antwort? Liebe #Datenschutz-Nerds:
Angenommen, ich wohne neben Marlis Meier in der Gartenstr. in Stuttgart.
Ich habe zu Marlis keine weiteren Bezug außer, dass ich weiß, dass sie weiß, dass sie eben im Nachbarhaus wohnt. Das weiß ich, weil es mir eine andere Nachbarin erzählt hat.
Ist es (rechtlich und moralisch) zulässig, in ein x-beliebiges LLM (sagen wir ChatGPT) folgendes eintippen:
"Marlis Meier wohnt in der Gartenstr. 3 in Stuttgart"?
@AwetTesfaiesus
Aus meiner Sicht nicht, weil du damit personengebundene Daten einer dritten Person weiter gibst und zumindest du wissen wirst, dass diese KI die Daten dann weiter verwerten wird. Dazu müsste man in meinen Augen definitiv die Zustimmung dieser Frau haben. Moralisch finde ich eh eh verwerflich, wenn man - ohne Freigabe der betroffenen Person - Personen-Daten weiter gibt. -
@AwetTesfaiesus
Aus meiner Sicht nicht, weil du damit personengebundene Daten einer dritten Person weiter gibst und zumindest du wissen wirst, dass diese KI die Daten dann weiter verwerten wird. Dazu müsste man in meinen Augen definitiv die Zustimmung dieser Frau haben. Moralisch finde ich eh eh verwerflich, wenn man - ohne Freigabe der betroffenen Person - Personen-Daten weiter gibt.@angro denkst du nicht, dass es davon Ausnahmen gibt? Zum Beispiel diese? https://mastodon.social/@AwetTesfaiesus/116340836865833819
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@energisch_ als Akademikerin kann ich dir sagen: das gilt auch für Studis.
@AwetTesfaiesus Fehler mit Fehlern zu versuchen zu korrigieren ist auch nicht besonders erfolgreich - jetzt stell dir vor, unsere heutigen Studis werden mit den Ergüssen aus LLMs gefüttert.
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Weiterhin: Name und Hausnummer stehen auch am Haus (Briefkasten, Klingel)
@AwetTesfaiesus
das ist imho völlig egal. Die stehen da ja nicht, damit du die weiter gibst. -
@lgehr was ist mit dem Beispiel von @guy_bockamp (Blinde person lässt sich von ChatGPT einen Brief vorlesen, der diese Daten enthält?)
@AwetTesfaiesus @guy_bockamp gute Frage. Vielleicht weiß @scrum_masterix was
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@AwetTesfaiesus
Aus meiner Sicht nicht, weil du damit personengebundene Daten einer dritten Person weiter gibst und zumindest du wissen wirst, dass diese KI die Daten dann weiter verwerten wird. Dazu müsste man in meinen Augen definitiv die Zustimmung dieser Frau haben. Moralisch finde ich eh eh verwerflich, wenn man - ohne Freigabe der betroffenen Person - Personen-Daten weiter gibt.@angro @AwetTesfaiesus praktisch extrem häufiger Fall: Blinde Person lässt sich mit der Video-Funktion navigieren!
„Ist mein Finger über dem Klingelknopf von Marlis Meier?“
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Banale Frage, komplexe Antwort? Liebe #Datenschutz-Nerds:
Angenommen, ich wohne neben Marlis Meier in der Gartenstr. in Stuttgart.
Ich habe zu Marlis keine weiteren Bezug außer, dass ich weiß, dass sie weiß, dass sie eben im Nachbarhaus wohnt. Das weiß ich, weil es mir eine andere Nachbarin erzählt hat.
Ist es (rechtlich und moralisch) zulässig, in ein x-beliebiges LLM (sagen wir ChatGPT) folgendes eintippen:
"Marlis Meier wohnt in der Gartenstr. 3 in Stuttgart"?
@AwetTesfaiesus
Habe kürzlich erfahren, dass Professoren meinen Namen in ChatGPT eingegeben haben, um das Teil zu fragen, ob ich wohl für eine bestimmte Projektleitung gut geeignet wäre.
Das waren Menschen, die mich und meinen gesamten Werdegang kennen, bzw. einfach erfragen könnten.
Regt mich immer noch auf. -
@Skeptiker @AwetTesfaiesus Okay, also weil Du diesen Account hier in einem „sozialen Medium“ hast, hat sich die Frage sowieso erledigt, ob Dein Nachbar Deinen Namen und Deine Adresse irgendwohin postet?
@HeptaSean @AwetTesfaiesus genau
wegen meiner anderen Antwort, das KI mich eh identifizieren kann.
Einer meiner Posts konnte mich auf wenige Städte eingrenzen. Ein weiterer auf die Hälfte von D. Zusammen mit dem Wetterbericht wird man es wohl rausfinden.
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@AwetTesfaiesus
'türlich nicht.@AwetTesfaiesus
...jagut, auch wenn wir davon ausgehen, dass die #KI sowieso von verschiedenen Quellen her Namen und Adressen von soziemlich jeder Bürger kennt,
entbindet das uns moralisch nicht von der Wahrung von Persönlichkeitsrechten anderer. Wenn ein Notfall vorliegt, kann man sich mal darüber hinwegsetzen, geht damit aber dann eine persönliche Verantwortung ein, dass die Daten nur zum notwendigen Zweck im engen Rahmen zur Anwendung kommen.
...ich rede wieder, ohne Fachmann zu sein... -
@AwetTesfaiesus
Habe kürzlich erfahren, dass Professoren meinen Namen in ChatGPT eingegeben haben, um das Teil zu fragen, ob ich wohl für eine bestimmte Projektleitung gut geeignet wäre.
Das waren Menschen, die mich und meinen gesamten Werdegang kennen, bzw. einfach erfragen könnten.
Regt mich immer noch auf.@Kadsenchaos @AwetTesfaiesus is post privacy a think now?
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@HeptaSean @AwetTesfaiesus genau
wegen meiner anderen Antwort, das KI mich eh identifizieren kann.
Einer meiner Posts konnte mich auf wenige Städte eingrenzen. Ein weiterer auf die Hälfte von D. Zusammen mit dem Wetterbericht wird man es wohl rausfinden.
@Skeptiker @AwetTesfaiesus Das ist doch viel zu simplifizierend.
Eine Einschränkung auf eine Stadt ist immer noch keine Haus-Adresse, die jemandem ermöglicht, Dir einen Molotow-Cocktail ins Fenster zu schmeißen.
Nur, weil Du überhaupt irgendwo ins Internet schreibst, sollte weder eine Zuordnung Pseudonym–Realname noch eine Zuordnung Realname–Wohnanschrift etwas sein, womit man halt leben muss.
(Diesbezüglich immer noch katastrophal: Impressums-Pflicht für Webseiten) -
@AwetTesfaiesus Juristische Laien-Meinung: Dass es am Haus steht, dürfte irrelevant sein, da die DSGVO ja auf die automatisierte Verarbeitung abzielt und die erst beim Eintippen beginnt.
Ergibt auch praktisch-inhaltlich Sinn, da das reine Öffentlich-Sein der Information am Briefkasten kaum ein Risiko für mich darstellt, das Suchbar-Sein der Information hingegen schon.
@HeptaSean @AwetTesfaiesus das sehe ich als Nicht-Jurist, aber Informatiker, auch so. Datenschutz ist (auch) eine Frage der Automatisierung und Skalierbarkeit.
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Banale Frage, komplexe Antwort? Liebe #Datenschutz-Nerds:
Angenommen, ich wohne neben Marlis Meier in der Gartenstr. in Stuttgart.
Ich habe zu Marlis keine weiteren Bezug außer, dass ich weiß, dass sie weiß, dass sie eben im Nachbarhaus wohnt. Das weiß ich, weil es mir eine andere Nachbarin erzählt hat.
Ist es (rechtlich und moralisch) zulässig, in ein x-beliebiges LLM (sagen wir ChatGPT) folgendes eintippen:
"Marlis Meier wohnt in der Gartenstr. 3 in Stuttgart"?
@AwetTesfaiesus ChatGPT ist ein Datenverarbeitungsystem, insbesondere, wenn es die Daten zu Trainingszwecken nutzt (was sonst?). Wenn du dort personenbezogene Daten einer anderen Person eingibst, brauchst du eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Da sehe ich aber keine: keine informierte Einwilligung, kein Vertrag, kein berechtigtes Interesse. Haushaltausnahme greift nicht.
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@HeptaSean Handgeschriebene Adresskartei reicht
@AwetTesfaiesus Erfüllt das nicht auch das von @HeptaSean definierte Kritierium, dass mit der Adresskartei die Suchbarkeit der Information geschaffen wird?
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@mashapotempa @AwetTesfaiesus das erinnert mich an dieses Ding mit den anonymisierten Klingelschildern in Österreich nach Einführung der DSGVO . keine Ahnung ob das noch so ist
@ajuvo @mashapotempa @AwetTesfaiesus gerade dran gedacht...
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Weiterhin: Name und Hausnummer stehen auch am Haus (Briefkasten, Klingel)
@AwetTesfaiesus
Faszinierender Fall. Wenn ich meiner Recherche trauen darf, wäre das nicht zulässig. (Aaaber, ich bin kein Anwalt)Name und Adresse zusammen sind ein personenbezogenes Datum. Scheinbar strittig ist ob der Briefkasten eine Veröffentlichung ist oder nur zufällig sichtbar. Ich finde dazu nur Hinweise aber keine Quelle.
Aber:
"Gemäß Art. 6 DSGVO gilt für die Verarbeitung von öffentlich zugänglichen Daten weiterhin das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt."
https://www.dr-datenschutz.de/die-verarbeitung-von-oeffentlich-zugaenglichen-daten/