Banale Frage, komplexe Antwort?
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@AwetTesfaiesus
'türlich nicht.@AwetTesfaiesus
...jagut, auch wenn wir davon ausgehen, dass die #KI sowieso von verschiedenen Quellen her Namen und Adressen von soziemlich jeder Bürger kennt,
entbindet das uns moralisch nicht von der Wahrung von Persönlichkeitsrechten anderer. Wenn ein Notfall vorliegt, kann man sich mal darüber hinwegsetzen, geht damit aber dann eine persönliche Verantwortung ein, dass die Daten nur zum notwendigen Zweck im engen Rahmen zur Anwendung kommen.
...ich rede wieder, ohne Fachmann zu sein... -
@AwetTesfaiesus
Habe kürzlich erfahren, dass Professoren meinen Namen in ChatGPT eingegeben haben, um das Teil zu fragen, ob ich wohl für eine bestimmte Projektleitung gut geeignet wäre.
Das waren Menschen, die mich und meinen gesamten Werdegang kennen, bzw. einfach erfragen könnten.
Regt mich immer noch auf.@Kadsenchaos @AwetTesfaiesus is post privacy a think now?
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@HeptaSean @AwetTesfaiesus genau
wegen meiner anderen Antwort, das KI mich eh identifizieren kann.
Einer meiner Posts konnte mich auf wenige Städte eingrenzen. Ein weiterer auf die Hälfte von D. Zusammen mit dem Wetterbericht wird man es wohl rausfinden.
@Skeptiker @AwetTesfaiesus Das ist doch viel zu simplifizierend.
Eine Einschränkung auf eine Stadt ist immer noch keine Haus-Adresse, die jemandem ermöglicht, Dir einen Molotow-Cocktail ins Fenster zu schmeißen.
Nur, weil Du überhaupt irgendwo ins Internet schreibst, sollte weder eine Zuordnung Pseudonym–Realname noch eine Zuordnung Realname–Wohnanschrift etwas sein, womit man halt leben muss.
(Diesbezüglich immer noch katastrophal: Impressums-Pflicht für Webseiten) -
@AwetTesfaiesus Juristische Laien-Meinung: Dass es am Haus steht, dürfte irrelevant sein, da die DSGVO ja auf die automatisierte Verarbeitung abzielt und die erst beim Eintippen beginnt.
Ergibt auch praktisch-inhaltlich Sinn, da das reine Öffentlich-Sein der Information am Briefkasten kaum ein Risiko für mich darstellt, das Suchbar-Sein der Information hingegen schon.
@HeptaSean @AwetTesfaiesus das sehe ich als Nicht-Jurist, aber Informatiker, auch so. Datenschutz ist (auch) eine Frage der Automatisierung und Skalierbarkeit.
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Banale Frage, komplexe Antwort? Liebe #Datenschutz-Nerds:
Angenommen, ich wohne neben Marlis Meier in der Gartenstr. in Stuttgart.
Ich habe zu Marlis keine weiteren Bezug außer, dass ich weiß, dass sie weiß, dass sie eben im Nachbarhaus wohnt. Das weiß ich, weil es mir eine andere Nachbarin erzählt hat.
Ist es (rechtlich und moralisch) zulässig, in ein x-beliebiges LLM (sagen wir ChatGPT) folgendes eintippen:
"Marlis Meier wohnt in der Gartenstr. 3 in Stuttgart"?
@AwetTesfaiesus ChatGPT ist ein Datenverarbeitungsystem, insbesondere, wenn es die Daten zu Trainingszwecken nutzt (was sonst?). Wenn du dort personenbezogene Daten einer anderen Person eingibst, brauchst du eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Da sehe ich aber keine: keine informierte Einwilligung, kein Vertrag, kein berechtigtes Interesse. Haushaltausnahme greift nicht.
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@HeptaSean Handgeschriebene Adresskartei reicht
@AwetTesfaiesus Erfüllt das nicht auch das von @HeptaSean definierte Kritierium, dass mit der Adresskartei die Suchbarkeit der Information geschaffen wird?
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@mashapotempa @AwetTesfaiesus das erinnert mich an dieses Ding mit den anonymisierten Klingelschildern in Österreich nach Einführung der DSGVO . keine Ahnung ob das noch so ist
@ajuvo @mashapotempa @AwetTesfaiesus gerade dran gedacht...
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Weiterhin: Name und Hausnummer stehen auch am Haus (Briefkasten, Klingel)
@AwetTesfaiesus
Faszinierender Fall. Wenn ich meiner Recherche trauen darf, wäre das nicht zulässig. (Aaaber, ich bin kein Anwalt)Name und Adresse zusammen sind ein personenbezogenes Datum. Scheinbar strittig ist ob der Briefkasten eine Veröffentlichung ist oder nur zufällig sichtbar. Ich finde dazu nur Hinweise aber keine Quelle.
Aber:
"Gemäß Art. 6 DSGVO gilt für die Verarbeitung von öffentlich zugänglichen Daten weiterhin das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt."
https://www.dr-datenschutz.de/die-verarbeitung-von-oeffentlich-zugaenglichen-daten/ -
Banale Frage, komplexe Antwort? Liebe #Datenschutz-Nerds:
Angenommen, ich wohne neben Marlis Meier in der Gartenstr. in Stuttgart.
Ich habe zu Marlis keine weiteren Bezug außer, dass ich weiß, dass sie weiß, dass sie eben im Nachbarhaus wohnt. Das weiß ich, weil es mir eine andere Nachbarin erzählt hat.
Ist es (rechtlich und moralisch) zulässig, in ein x-beliebiges LLM (sagen wir ChatGPT) folgendes eintippen:
"Marlis Meier wohnt in der Gartenstr. 3 in Stuttgart"?
@AwetTesfaiesus
Angenommen nur DSGVO ist hier relevant und ggf. anwendbare Bundes-, Landes- und Whateverdatenschutzgesetze ändern hier nichts essentielles, und du das als "natürliche Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" tust, sieht es für mich so aus, als ob das nach DSGVO 2(2)c rechtlich ok wäre.Unmoralisch ist es natürlich trotzdem!
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Nach der Argumentation wäre auch Doxxing kein Problem

@jonasgraphie @AwetTesfaiesus wenn mir die Nachbarin erzählt hätte, dass Marlis Meier 5 mal in der Schule sitzen geblieben ist, und ich gebe das in die KI ein, dann wäre es das

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@sequundi und juristisch?
@AwetTesfaiesus bin kein Anwalt.
(Deswegen kann ich ja nur moralisch antworten
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Banale Frage, komplexe Antwort? Liebe #Datenschutz-Nerds:
Angenommen, ich wohne neben Marlis Meier in der Gartenstr. in Stuttgart.
Ich habe zu Marlis keine weiteren Bezug außer, dass ich weiß, dass sie weiß, dass sie eben im Nachbarhaus wohnt. Das weiß ich, weil es mir eine andere Nachbarin erzählt hat.
Ist es (rechtlich und moralisch) zulässig, in ein x-beliebiges LLM (sagen wir ChatGPT) folgendes eintippen:
"Marlis Meier wohnt in der Gartenstr. 3 in Stuttgart"?
ad 1) Ich bin kein Jurist, aber mein juristisches Bauchgefühl sagt nein, es ist nicht illegal. Name und Anschrift sind bei den meisten Personen keine besonders geschützten Daten und ChatGPT könnte sie auch direkt bei den Meldeämtern kaufen. Wobei ich als Laie nicht wissen kann, ob nicht ausgerechnet Marlis Meier einer Weitergabesperre unterliegt, und ich dann doch etwas auch juristisch bedenkliches täte.
ad 2) Ja, ich finde das moralisch falsch.
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ad 1) Ich bin kein Jurist, aber mein juristisches Bauchgefühl sagt nein, es ist nicht illegal. Name und Anschrift sind bei den meisten Personen keine besonders geschützten Daten und ChatGPT könnte sie auch direkt bei den Meldeämtern kaufen. Wobei ich als Laie nicht wissen kann, ob nicht ausgerechnet Marlis Meier einer Weitergabesperre unterliegt, und ich dann doch etwas auch juristisch bedenkliches täte.
ad 2) Ja, ich finde das moralisch falsch.
1/2Erstens macht man sich zum kostenlosen Dateneingeber für das LLM. Zweitens gehört es sich einfach nicht, personenbezogene Daten von Dritten weiterzugeben. Zum dritten kriegt das LLM in Wirklichkeit weitaus mehr an Daten als nur die Anschrift von Marlis Meier: Es weiß, wer (jedenfalls ungefähr, bei Login sogar genau) sich zu welchem Zeitpunkt und von welcher IP aus sich in irgendeiner Weise mit Marlies Meier beschäftigt hat. Nein.
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Weiterhin: Name und Hausnummer stehen auch am Haus (Briefkasten, Klingel)
Der Prompt ist nichts anderes als eine Abfrage in einer Suchmaschine.
Wenn die Daten öffentlich zugänglich sind, dann kann jede Person diese Daten erfragen.
Der wichtige Punkt ist also, ob diese Information prinzipiell öffentlich verfügbar ist. Vergleichbar mit der Panoramaregelung bei Fotografie.
Wenn eine als vertraulich eingestufte Information ohne Genehmigung veröffentlicht wurde, liegt wohl eine Straftat vor. Durch denjenigen, der die Information öffentlich gemacht hat. -
@lennybacon Was ist mit diesem Beispiel?
Guy Bockamp (@guy_bockamp@mastodon.social)
@AwetTesfaiesus Ich finde die Frage auf den 1. Blick simpel aber auf den 2. krass kompliziert, weil sich die Frage nach Sinn und Zweck schon aufdrängt (ich weiß schon: Zweckbindung und keine Verschiebung, etc.) Wandeln wir den SV etwas ab: Jemand ist blind und bekommt von Marlis (mit Abdsenderadr.) Post und LLM lässt sich das von ChatGPT vorlesen (mit als häufiger Fall bekannt)?
Mastodon (mastodon.social)
Es besteht nicht der geringste Grund, dass Vorlesetechnik für Blinde alle Texte an einen Server irgendwo in der Welt schickt, wo sie für immer gespeichert und ausgewertet werden. Diese Beispiele werden mit böser Absicht konstruiert, um zu suggerieren, dass das Ganze für bestimmte Personen einfach notwendig wäre, und dass man dann ja gar nichts mehr machen könnte.
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Banale Frage, komplexe Antwort? Liebe #Datenschutz-Nerds:
Angenommen, ich wohne neben Marlis Meier in der Gartenstr. in Stuttgart.
Ich habe zu Marlis keine weiteren Bezug außer, dass ich weiß, dass sie weiß, dass sie eben im Nachbarhaus wohnt. Das weiß ich, weil es mir eine andere Nachbarin erzählt hat.
Ist es (rechtlich und moralisch) zulässig, in ein x-beliebiges LLM (sagen wir ChatGPT) folgendes eintippen:
"Marlis Meier wohnt in der Gartenstr. 3 in Stuttgart"?
@AwetTesfaiesus
Unterscheidet sich die Frage eigentlich, wenn ich die Daten in eine Suchmaschine eingebe, damit mit das auf einer Karte angezeigt wird? Google verarbeitet und speichert auch Suchanfragen. -
Es besteht nicht der geringste Grund, dass Vorlesetechnik für Blinde alle Texte an einen Server irgendwo in der Welt schickt, wo sie für immer gespeichert und ausgewertet werden. Diese Beispiele werden mit böser Absicht konstruiert, um zu suggerieren, dass das Ganze für bestimmte Personen einfach notwendig wäre, und dass man dann ja gar nichts mehr machen könnte.
@jk @AwetTesfaiesus @lennybacon
Das ist wirklich absolut nicht konstruiert sondern total Alltag.
Die Navigation im Raum ändert sich fundamental!
Barrierefreiheit - So hilft die künstliche Intelligenz
Fortschritte in der Künstlichen Intelligenz bieten auch für sehbehinderte und blinde Menschen neue Möglichkeiten. Sprachmodelle beschreiben die Umgebung.
Deutschlandfunk Kultur (www.deutschlandfunkkultur.de)
KI und Inklusion - Wie KI-Systeme Menschen mit Behinderungen unterstützen
KI-Werkzeuge können das Leben von Menschen mit Behinderungen erleichtern. Künstliche Intelligenz kann aber auch für mehr Ausgrenzung und Ungleichheit sorgen.
Deutschlandfunk (www.deutschlandfunk.de)
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@AwetTesfaiesus
Habe kürzlich erfahren, dass Professoren meinen Namen in ChatGPT eingegeben haben, um das Teil zu fragen, ob ich wohl für eine bestimmte Projektleitung gut geeignet wäre.
Das waren Menschen, die mich und meinen gesamten Werdegang kennen, bzw. einfach erfragen könnten.
Regt mich immer noch auf.Schade das Du kein Fake Profil, falsche Angaben, Dummstuss etc. ins Netz gelegt hast.
Gerade weil die dich kennen hätten die gemerkt das die #LLM nur Müll abgibt.
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Weiterhin: Name und Hausnummer stehen auch am Haus (Briefkasten, Klingel)
@AwetTesfaiesus Ja, das ist für mich wieder das Free-Refill-Thema.
McDonalds bietet unbegrenzten Free Refill.
Ist es okay, sich zweimal zu trinken zu holen? Ja.
Ist es okay, sich nen halben Nachmittag zum Zeichnen reinzusetzen und immer mal wieder was nachzuholen? Auch eher ja.
Ist es okay, mit dem Tanklaster vorzufahren? Ähhh, nein.Also Dinge können in "haushaltsüblichen Mengen" okay sein und trotzdem im Extremfall ein Problem.
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Nicht-juristische Laienmeinung:
Das beantwortet jetzt nicht direkt die Frage, aber wenn die Firma, die das LLM anbietet, in der EU operiert, dann muss sie sich doch an die DSGVO halten - d.h. persönliche Daten dürfen i.d.R. gar nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person gespeichert werden. Die Verantwortung für den Umgang mit pers. Daten würde ich in erster Linie an deren Ende suchen, nicht beim User.
Würden sich Llm Firmen, wie Open AI an Gesetze halten, dann würden sie gar nicht funktionieren.
Sie verstoßen schon beim Training permanent und auch unter Einsatz von Hacker Methoden gegen das Copyright Recht und es wird vom Gesetzgeber geduldet, weil die Geld bringen.Klagen haben schon erfolglos versucht, die Konzerne zur Offenlegung des Tariningsdatenmaterials zu zwingen.