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  3. Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

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  • kraemer_hb@mastodon.socialK kraemer_hb@mastodon.social

    @mina @Nike_Leonhard @NaMi
    Ich denke, die Tatsachenbehauptung "Merz leckt seine eigenen Eier" könnte man nur als Ausdruck von Hochachtung (und vielleicht Neid) angesichts der behaupteten Gelenkigkeit interpretieren.

    mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
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    mina@berlin.social
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    #36

    @Kraemer_HB

    Und das in dem Alter!

    @Nike_Leonhard @NaMi

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    • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

      Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.

      Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.

      Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
      Hr. Merz hat keine Eier.

      Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
      2:0

      losang_sherab@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
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      losang_sherab@mastodon.social
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      #37

      @NaMi arwww,ich liebe diese Dialektik ❤️🙏

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      • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

        Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

        Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
        sonst rückt hier noch die Armee an.

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        Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

        Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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        RND.de (www.rnd.de)

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        #38

        "Er aber, sag's ihm, er möge mir die Eier lecken!"
        Götz von Berlichingen

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        • nike_leonhard@literatur.socialN nike_leonhard@literatur.social

          @NaMi @Kraemer_HB
          Aber da steht nicht wessen. Damit es einen Bezug zu seinen Genitalien bekommt, müsste da stehen "Merz leck DEINE Eier!"
          So können genauso die von Trump wie die aus dem Osterkorb gemeint sein.

          nami@mstdn.socialN This user is from outside of this forum
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          nami@mstdn.social
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          #39

          @Nike_Leonhard @Kraemer_HB

          Richtig, das passte oben nicht alles in Kurzform, aber das ganze funktioniert überhaupt nur als üble Nachrede / Verleumdung, wenn man sich erstmal das Poss.pronomen "deine" reindenkt UND dann die falsche Tatsachenbehauptung für Verleumdung wiederum nur reinzukonstruieren geht, wenn man dann impliziert, dass er ja gar keine habe.

          Ansonsten wäre iSv "lmaA" noch ein "meine" denkbar - dann geht aber nur Beleidigung und nix mit falschen Tatsachen.

          Oder aber gar kein

          nami@mstdn.socialN 1 Reply Last reply
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          • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

            Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.

            Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.

            Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
            Hr. Merz hat keine Eier.

            Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
            2:0

            prefec2@norden.socialP This user is from outside of this forum
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            prefec2@norden.social
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            #40

            @NaMi ja schon eine sehr seltsame Begründung der Staatsanwaltschaft.

            Hoffentlich hat der Schüler einen Rechtsbeistand. Weiß jemand was dazu?

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            • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

              @Nike_Leonhard @Kraemer_HB

              Richtig, das passte oben nicht alles in Kurzform, aber das ganze funktioniert überhaupt nur als üble Nachrede / Verleumdung, wenn man sich erstmal das Poss.pronomen "deine" reindenkt UND dann die falsche Tatsachenbehauptung für Verleumdung wiederum nur reinzukonstruieren geht, wenn man dann impliziert, dass er ja gar keine habe.

              Ansonsten wäre iSv "lmaA" noch ein "meine" denkbar - dann geht aber nur Beleidigung und nix mit falschen Tatsachen.

              Oder aber gar kein

              nami@mstdn.socialN This user is from outside of this forum
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              nami@mstdn.social
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              #41

              @Nike_Leonhard @Kraemer_HB

              Possessivum und nur die Aufforderung, mal irgendwelche Eier (zB Hühner-) zu lecken - was als Aufforderung, sich doch mal Proteine zuzuführen, schwerlich beleidigend sein dürfte.

              Wird witzig, das in Verfahren durchzudeklinieren.

              Die einzig wenig witzige Interpretationsoption wäre eine hier im Konrext recht unwahrscheinl. homophobe - dann allerdings primär herabwürdigend ggü LGBTQI als Merz, & *das* scheint die Staatsanwaltschaft u Mrz ja recht wenig zu interessieren.

              kraemer_hb@mastodon.socialK realbloginista@social.cologneR 2 Replies Last reply
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              • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                sonst rückt hier noch die Armee an.

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                Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

                Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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                #42

                @NaMi die Nachtigall trapst ganz schön laut - was verändert sich hier gerade?

                kopf schüttel - Meinungsfreiheit und/oder Angemessenheit? Menschen werden wegen Religion, Herkunft verunglimpft - aber Vadder Staat kennt ja nur Gegner?

                Demokratie ist auch Aushalten der Meinung.

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                • nike_leonhard@literatur.socialN nike_leonhard@literatur.social

                  @NaMi @Kraemer_HB
                  Aber da steht nicht wessen. Damit es einen Bezug zu seinen Genitalien bekommt, müsste da stehen "Merz leck DEINE Eier!"
                  So können genauso die von Trump wie die aus dem Osterkorb gemeint sein.

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                  #43

                  @Nike_Leonhard Nachdem er sich beim letzten Mal mit §194 StGB zu Tode blamiert hat, möchte er lieber eine Methode probieren, bei der die Staatsanwaltschaft ihn für schuldunfähig hält

                  @NaMi @Kraemer_HB

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                  • beandev@social.tchncs.deB beandev@social.tchncs.de

                    @NaMi
                    Nein, dem Gedankengang kann ich ebenfalls nicht folgen. Merz kann machen was er will. Seine eigenen Eier lecken, Hühnereier oder die von Trump. Aber er kann es auch NICHT machen.

                    Aus dem Imperativ kann keine Tatsachenbehauptung abgeleitet werden.

                    @Kraemer_HB

                    nami@mstdn.socialN This user is from outside of this forum
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                    nami@mstdn.social
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                    #44

                    @beandev @Kraemer_HB

                    Sagt ja keiner, dass das sinnvoll ist (im Gegenteil).

                    Aber wenn du da überhaupt eine falsche Tatsachenbehauptung reinkonstruieren willst (wie die StAnw es für Verleumdung brauchen) müsstest du halt zB ein "deine" reinlesen und dann ist die logisch implizite einzig mögl Tatsachenbehauptung die, dass er welche habe - bzw. eben keine, wenn's falsch sein soll.

                    So oder so: Anklage ist Schuss ins eigene Knie. Um nicht zu sagen: Eier.

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                    • nike_leonhard@literatur.socialN nike_leonhard@literatur.social

                      @NaMi @Kraemer_HB
                      Aber da steht nicht wessen. Damit es einen Bezug zu seinen Genitalien bekommt, müsste da stehen "Merz leck DEINE Eier!"
                      So können genauso die von Trump wie die aus dem Osterkorb gemeint sein.

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                      #45

                      @Nike_Leonhard @NaMi @Kraemer_HB Egal, Hauptsache Eier!

                      kraemer_hb@mastodon.socialK diver@tooting.chD 2 Replies Last reply
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                      • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                        @Kraemer_HB

                        Doch schon... eine falsche allerdings nur, wenn man der Auffassung wäre, dass er selbige dafür in Wahrheit gar nicht zur Verfügung habe. 🙃

                        Nadine Milde 🌍 (@NaMi@mstdn.social)

                        Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt. Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung. Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell: Hr. Merz hat keine Eier. Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat: 2:0

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                        #46

                        @NaMi @Kraemer_HB ich sehe das auch wie Krämer: es ist eine Aufforderung und keine Tatsachenbehauptung. Sonst müßte es "Merz leckt Eier" heißen.

                        nami@mstdn.socialN 1 Reply Last reply
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                        • fraurettich@hessen.socialF fraurettich@hessen.social

                          @NaMi @Kraemer_HB ich sehe das auch wie Krämer: es ist eine Aufforderung und keine Tatsachenbehauptung. Sonst müßte es "Merz leckt Eier" heißen.

                          nami@mstdn.socialN This user is from outside of this forum
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                          wrote last edited by
                          #47

                          @FrauRettich @Kraemer_HB

                          Wir widersprechen uns doch gar nicht, ich sah in der Aufforderung auch keine Tatsachenbehauptung. Die Staatsanw.schaft allerdings scheint's schon, und das war hier der Punkt: Wie man eine solche da überhaupt reinkonstruieren kann - und dass die sich mit der dargelegten impliz. Möglichkeit gewaltig in die eigenen Ei... ähm, ins eigene Knie schiessen.

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                          • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                            Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.

                            Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.

                            Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
                            Hr. Merz hat keine Eier.

                            Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
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                            #48

                            @NaMi ich hab den Eindruck in Deutsch gepennt zu haben.
                            Ich hätte es als Imperativ gelesen, also in Richtung Aufforderung.
                            Wenn ich wen zu was auffordere, das keine Straftat ist, wo ist dann das Problem?
                            Wäre da noch ein T, dann verständ ich den Verleugnungs/üble Nachrede-Ansatz.
                            Aber da scheint kein T zu sein.

                            nami@mstdn.socialN 1 Reply Last reply
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                              Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                              Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                              sonst rückt hier noch die Armee an.

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                              Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

                              Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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                              #49

                              @NaMi

                              Ich glaub auf mein nächstes Demoschild schreib ich einfach “Mimimi”...🙄

                              1 Reply Last reply
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                              • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                                Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                                Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                                sonst rückt hier noch die Armee an.

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                                Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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                                #50

                                @NaMi Versteht ihr jetzt, warum Merz Klarnamenpflicht im Internet will?

                                das_g@chaos.socialD 1 Reply Last reply
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                                • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                                  @Nike_Leonhard @Kraemer_HB

                                  Possessivum und nur die Aufforderung, mal irgendwelche Eier (zB Hühner-) zu lecken - was als Aufforderung, sich doch mal Proteine zuzuführen, schwerlich beleidigend sein dürfte.

                                  Wird witzig, das in Verfahren durchzudeklinieren.

                                  Die einzig wenig witzige Interpretationsoption wäre eine hier im Konrext recht unwahrscheinl. homophobe - dann allerdings primär herabwürdigend ggü LGBTQI als Merz, & *das* scheint die Staatsanwaltschaft u Mrz ja recht wenig zu interessieren.

                                  kraemer_hb@mastodon.socialK This user is from outside of this forum
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                                  #51

                                  @NaMi @Nike_Leonhard Auf welche Lesart für einen verständiges Publikum sich ein Gericht einigen kann, wird ein großer Spaß. Das will ich in der 20-Uhr-Tagesschau sehen. Und nicht schon wieder irgendein Erdogan-Gedicht.

                                  nike_leonhard@literatur.socialN 1 Reply Last reply
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                                  • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                                    Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.

                                    Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.

                                    Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
                                    Hr. Merz hat keine Eier.

                                    Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
                                    2:0

                                    phf@dmv.communityP This user is from outside of this forum
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                                    #52

                                    @NaMi Wie würde denn "Merz sammelt faule Eier" als Schild dastehen? Das ist zwar eine Behauptung, aber es ist wohl schwer nachzuweisen ob sie wahr oder falsch ist. Denn in "sammelt" und "faule Eier" kann man ja jeweils viel rein interpretieren. Zählen im Zweifelsfall ALLE MÖGLICHEN Interpretationen? Müssen dazu dann alle explizit aufgezählt werden? Was wenn eine vergessen wird?

                                    (Wenn's EINE Sache gibt, die in den USA ausnahmsweise richtig gelaufen ist, dann die dass es dort sehr SEHR *SEHR* schwierig ist mit "Beleidigung" weit zu kommen, rechtlich gesehen.)

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                                    • aubrieta@social.tchncs.deA aubrieta@social.tchncs.de

                                      @NaMi ich hab den Eindruck in Deutsch gepennt zu haben.
                                      Ich hätte es als Imperativ gelesen, also in Richtung Aufforderung.
                                      Wenn ich wen zu was auffordere, das keine Straftat ist, wo ist dann das Problem?
                                      Wäre da noch ein T, dann verständ ich den Verleugnungs/üble Nachrede-Ansatz.
                                      Aber da scheint kein T zu sein.

                                      nami@mstdn.socialN This user is from outside of this forum
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                                      #53

                                      @Aubrieta

                                      Naja wenn du zu jmd zB "F*** dich", "Friss Sch****" oä sagen würdest, wäre das ja nicht unproblematisch, nur weil's ein Imperativ ist.

                                      Hier im Thread geht's aber weniger um den Beleidigungs-/Herabwürdigungsgrad, sondern dass /ob/wie die Staatsanw. hier noch eine Tatsachenbehauptung reinliest.

                                      aubrieta@social.tchncs.deA 1 Reply Last reply
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                                      • geist@troet.cafeG geist@troet.cafe

                                        @Nike_Leonhard @NaMi @Kraemer_HB Egal, Hauptsache Eier!

                                        kraemer_hb@mastodon.socialK This user is from outside of this forum
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                                        #54

                                        @geist @Nike_Leonhard @NaMi Ich darf bei dieser Gelegenheit an den bekanntesten Aphorismus des deutschen Denkers Oliver Kahn erinnern.

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                                        • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                                          @Aubrieta

                                          Naja wenn du zu jmd zB "F*** dich", "Friss Sch****" oä sagen würdest, wäre das ja nicht unproblematisch, nur weil's ein Imperativ ist.

                                          Hier im Thread geht's aber weniger um den Beleidigungs-/Herabwürdigungsgrad, sondern dass /ob/wie die Staatsanw. hier noch eine Tatsachenbehauptung reinliest.

                                          aubrieta@social.tchncs.deA This user is from outside of this forum
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                                          #55

                                          @NaMi für mich war der Satz nicht in der Kategorie deiner Beispiele, wahrscheinlich hab ich deshalb den gedanklichen Schritt nicht gemacht.
                                          Bin bei Jugendsprache aber auch nicht auf der Höhe.

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