@Uhege Der G-BA ist es nicht, es ist der erweiterte Bewertungsausschuss. Ist auch eine Einrichtung der gemeinsamen Selbstverwaltung und paritätisch besetzt mit jeweils drei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV). Seine Hauptaufgabe ist es, den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu erstellen. Die KBV hatte die Honorarkürzung abgelehnt.