@toxomat jaaa- wegen dem "verdecktem handeln" wollte ich es eben nicht so nennen. Wenn laut genug nichts gesagt wird, wird ja auch was gesagt. und das handeln schon zu zeit der de-Mail hat für sich ja eine sehr deutliche Sprache gesprochen. die Email-Beschlagname zum beispiel https://taz.de/Beschluss-vom-Bundesgerichtshof/!5163133/ich sehe dein Argument und sehe es als gerechtfertigt an.