
Hoffentlich haben alle die Ironie verstanden, sonst kommt sicher ein Shitstorm auf
Man weiß ja heute nie, wer wie was versteht oder auch nicht versteht.

Man weiß ja heute nie, wer wie was versteht oder auch nicht versteht.
@breakdownthewalls @ulrichkelber Dann sollte man das Gesetz zur Prüfung an das BVG vorlegen. Es wäre ja nicht das erste mal, dass Gesetze geändert oder komplett zurückgenommen werden müssen.
Als da beispielsweise wären:
1. Zwangsteilzeit (2007): Die Verpflichtung beamteter Lehrer zur Teilzeitbeschäftigung ohne Wahlmöglichkeit (Niedersachsen) wurde gekippt.
2. Großer Lauschangriff: Teile des Gesetzes zur akustischen Wohnraumüberwachung wurden als verfassungswidrig eingestuft.
3. Betreuungsgeld: Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetz für nichtig, da dem Bund die Gesetzgebungskompetenz fehlte.
4. Volkszählung (1983): Das Gesetz wurde gestoppt, da es gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstieß.
5. Luftsicherheitsgesetz (2006): Das BVerfG erklärte die Ermächtigung zum Abschuss entführter Passagiermaschinen für nichtig. Die Abwägung von Leben gegen Leben verstoße gegen die Menschenwürde.
Die Liste ist da noch sehr lang.
@Saupreiss @ulrichkelber @Trojaner Das ist definitiv falsch. In Artikel 4 ist klar geregelt, dass der Wehrdienst von der Regelung ausgeschlossen ist.