Guten Morgen Michael,
den Artikel aus dem Handelsblatt habe ich auch schon gelesen.
Was mir im Artikel fehlt, ist die Auswirkung so einer Rüge auf das Gesetzgebungsverfahren.
Ich konnte auch im Netz nichts dazu finden.
Ist die Rüge rechtlich für das BMWI bindend?
Müssen die jetzt nachbessern, oder können die trotz Rüge einfach weiter machen?
Grüße aus dem Voralbgebiet und ein schönes Wochenende!