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  3. Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden.

Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden.

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    #1

    Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Beim dritten Versäumnis ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung komplett entfallen, auch die Kosten der Unterkunft.

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    bundesregierung@social.bund.deB X herrkeludowig@mastodon.socialH herberg@mastodon.onlineH herdsoft@gruene.socialH 5 Replies Last reply
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    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

      Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Beim dritten Versäumnis ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung komplett entfallen, auch die Kosten der Unterkunft.

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      bundesregierung@social.bund.deB This user is from outside of this forum
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      bundesregierung@social.bund.de
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      #2

      Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

      (3/3)

      bithive@social.tchncs.deB jakob_thoboell@kirche.socialJ tino76h@norden.socialT arby@ruhr.socialA strigga_@mastodon.socialS 14 Replies Last reply
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      • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

        Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

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        #3

        @Bundesregierung und wer schützt dann die Vermieter davor?

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        • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

          Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

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          jakob_thoboell@kirche.socialJ This user is from outside of this forum
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          jakob_thoboell@kirche.social
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          #4

          @Bundesregierung
          Können Sie bitte mal elaborieren, wie eine vollständige Streichung mit der Menschenwürde Art 1 GG konform geht? Oder ignorieren Sie hier erneut Verfassung und etablierte Spruchpraxis des VerfG?

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          • sinchens_@mastodon.socialS This user is from outside of this forum
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            #5

            @larsmb @Bundesregierung

            Die Würde des Menschen ist antastbar.
            Die Würde der Überreichen wird geschützt.

            atarifrosch@mastodon.deA 1 Reply Last reply
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            • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

              Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

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              #6

              @Bundesregierung Was ist denn ein wichtiger Grund und wie weisst man nach das dieser vorliegt?

              Muss z.B. ein alleinerziehende Mutter einen 40h Job annehmen bei dem sie 1,5h Arbeitsweg (one-way) zurücklegen muss?

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              • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

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                #7

                @Bundesregierung Auf diese Menschenverachtung seid ihr auch noch stolz?

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                • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                  Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

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                  #8

                  @Bundesregierung ich habe fragen:

                  Was wenn jemand unverschuldet nicht zum Jobcenter gehen kann (chronische Krankheit), sind die Jobcenter Angestellten entsprechend geschult? Wer haftet, wenn die Jobcenterangestellten falsch beurteilen? Beurteilt auch dieser Angestellte, was ein "wichtiger Grund" ist? Ist der Wichtige Grund für kaukasisch anmutende Menschen genau so definiert wie für dunkelhäutige Menschen?

                  Frage für einen dunkelhäutigen Bekannten

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                  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                    Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

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                    #9

                    @Bundesregierung

                    Ihr hab vergessen zu erwähnen, dass das neue Verfahren am Ende teurer ist, als das Bisherige.

                    Kommend von 30 Mrd im Wahlkampf

                    Es spart keinerlei Geld sondern frustriert Menschen und erhöht wahrscheinlich die Wählerbasis der #afd.

                    Glückwunsch.

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                    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                      Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Beim dritten Versäumnis ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung komplett entfallen, auch die Kosten der Unterkunft.

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                      X This user is from outside of this forum
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                      #10

                      @Bundesregierung übrigens ich empfehle einen Kurs bei der BAKöV wie schreibe ich einen Tröt über mehrere Tröts

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                      • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                        Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

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                        #11

                        @Bundesregierung Von einer Regierungskoalition, bei der die eine Hälfte „christlich“ und die andere „sozial“ im Namen trägt, erwarte ich wenigstens, dass sie nicht nach unten tritt. Schlimmste, menschenverachtendste Entscheidung seit langer Zeit und absolut nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

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                        • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                          Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

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                          wrote last edited by
                          #12

                          @Bundesregierung Schämt euch!

                          1 Reply Last reply
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                          • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                            Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

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                            wrote last edited by
                            #13

                            @Bundesregierung
                            Tja, ihr seid definitiv stolz darauf.

                            1 Reply Last reply
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                            • sinchens_@mastodon.socialS sinchens_@mastodon.social

                              @larsmb @Bundesregierung

                              Die Würde des Menschen ist antastbar.
                              Die Würde der Überreichen wird geschützt.

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                              #14

                              @sinchens_ @larsmb @Bundesregierung Die Würde des Menschen ist abhängig vom Geldbesitz. Wer kein Geld hat, ist kein Mensch, sondern Ausbeutungsmaterial ohne Würde und Rechte. Ausbeutungsmaterial, das nicht ausgebeutet werden kann, ist Gesellschaftsabfall und dezent zu entsorgen.

                              X 1 Reply Last reply
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                                Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Beim dritten Versäumnis ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung komplett entfallen, auch die Kosten der Unterkunft.

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                                #15

                                @Bundesregierung holt das Cum-Ex Geld. Nicht das der Armen.

                                1 Reply Last reply
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                                  Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

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                                  #16
                                  @Bundesregierung wichtig ist, die leute zu kujonieren und auch allen zu zeigen, dass ihr sie schikaniert. die 30 millarden euro ersparnis, die ihr im wahlkampf versprochen habt, sind zu 80 mio jetzt geschrumpft und werden später zu mehrausgaben anwachsen.
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                                  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                    Wer einen zumutbaren Job ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit stärkeren Kürzungen rechnen. Leistungen können um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Leistungen können künftig auch dann stärker gekürzt werden, wenn jemand eine Qualifizierungsmaßnahme abbricht.

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                                    #17

                                    @Bundesregierung Das ist an Zynismus nicht mehr zu überbieten. Fern ab von jeder Lebensrealität.

                                    1 Reply Last reply
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                                    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                      Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Beim dritten Versäumnis ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung komplett entfallen, auch die Kosten der Unterkunft.

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                                      #18

                                      @Bundesregierung
                                      Das klingt, als ob alle Grundsicherungsempfänger betroffen sind. Alleinerziehende, behinderte und kranke Menschen eingeschlossen.
                                      Glückwunsch. Die nächste Stufe, nach Steigerung der Obdachlosigkeit, ist dann die Entfernung dieser Menschen, deren Leistungen voll gekürzt sind, in Konzentrationslagern, denn die passen ja nicht ins Stadtbild.Das alles für 1% Totalverweigerer?
                                      Nein, dahinter kann doch nur die Absicht stecken, diese Sanktionen auf mehr Menschen anzuwenden. Warum?

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                                      • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                        Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Beim dritten Versäumnis ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung komplett entfallen, auch die Kosten der Unterkunft.

                                        (2/3)

                                        herdsoft@gruene.socialH This user is from outside of this forum
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                                        #19

                                        @Bundesregierung Werden Steuersäumige auch so behandelt?

                                        Also wer das erste mal seine Steuer verkürzt/verspätet zahlt darf 30% des Jahres keine Umsätze mehr machen und beim Dritten Versäumnis das ganze Jahr?

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                                        • atarifrosch@mastodon.deA atarifrosch@mastodon.de

                                          @sinchens_ @larsmb @Bundesregierung Die Würde des Menschen ist abhängig vom Geldbesitz. Wer kein Geld hat, ist kein Mensch, sondern Ausbeutungsmaterial ohne Würde und Rechte. Ausbeutungsmaterial, das nicht ausgebeutet werden kann, ist Gesellschaftsabfall und dezent zu entsorgen.

                                          X This user is from outside of this forum
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                                          xsterbeprozessx@mastodon.social
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                                          #20

                                          @atarifrosch
                                          aber bitte so das es nicht in Würde ist denn das wäre ja noch schöner wenn die Menschen würdig gehen könnten nein für den Ausgang braucht es Geld damit Menschen ohne Geld diesen Weg nicht nehmen können wäre ja blöd wenn das irgendwann Statistisch auf diese Politik zurück fällt.

                                          @sinchens_ @larsmb @Bundesregierung

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