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  3. Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

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  • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

    Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

    Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
    sonst rückt hier noch die Armee an.

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    Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

    Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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    jamesbont@mastodon.socialJ This user is from outside of this forum
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    #29

    @NaMi

    Warum sollte ein Merz keine Eier lecken?

    Welcher Merz war denn gemeint?

    🤔

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    • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

      Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

      Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
      sonst rückt hier noch die Armee an.

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      Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

      Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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      #30

      @NaMi

      mehr zum Thema und zum Mitmachen: https://www.be.linksjugend-solid.de/merzleckeier/

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      • andreas_tengicki@hessen.socialA andreas_tengicki@hessen.social

        @Kraemer_HB @NaMi Ohne 't" ist das eine Aufforderung und keine Tatsachenbeschreibung.
        Und wenn er der folgt bekommt er Salmonellen oder es werden "unzüchtige" Handlungen.
        Da der Mann ja in 50er Jahren lebt, fordert man ihn damit zu verbotenen Handlungen nach Pargph. 175 STGB auf.
        Die Unterstellung dass er daran Spass haben könnte, ist dann wohl für ihn eine üble Nachrede.

        kraemer_hb@mastodon.socialK This user is from outside of this forum
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        kraemer_hb@mastodon.social
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        #31

        @andreas_tengicki P. 175. Danke für den Versuch, die Denkweise der Strafverfolger zu entschlüsseln!
        Ich glaube, der Schüler sollte vor Gericht seinen Deutschlehrer in den Zeugenstand rufen.

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        • nike_leonhard@literatur.socialN nike_leonhard@literatur.social

          @NaMi @Kraemer_HB
          Aber da steht nicht wessen. Damit es einen Bezug zu seinen Genitalien bekommt, müsste da stehen "Merz leck DEINE Eier!"
          So können genauso die von Trump wie die aus dem Osterkorb gemeint sein.

          mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
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          mina@berlin.social
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          #32

          @Nike_Leonhard

          Das dachte ich auch.

          Das ist ganz klar ein Imperativ, eine Handlungsaufforderung, aber niemals eine Tatsachenbehauptung.

          Zudem: Ist Eierlecken irgendwas Schlimmes? Sind Menschen, die gerne sich selbst (schwierig) oder anderen die Eier lecken irgendwie minderwertig?

          Deutsche Staatsanwaltschaften sind schon ziemlich lost.

          @NaMi @Kraemer_HB

          kraemer_hb@mastodon.socialK 1 Reply Last reply
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          • ichmeine@nrw.socialI ichmeine@nrw.social

            @NaMi
            Häh, beide angegebenen Straftaten gehen doch um Tatsachenbehauptungen?
            Das Plakat "Merz leck Eier" ist doch eindeutig eine Handpungsaufforderung. Nur wer es mit "Merz leckt Eier" verwechselt, würde darin eine Behauptung sehen. Was läuft denn hier mal wieder falsch.

            geschichtenundmeer@hessen.socialG This user is from outside of this forum
            geschichtenundmeer@hessen.socialG This user is from outside of this forum
            geschichtenundmeer@hessen.social
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            #33

            @IchMeine @NaMi Die Leute können keine Grammatik mehr. Schlimm, dass man sich für etwas rechtfertigen soll, was man nie gesagt hat, weil irgendeiner etwas falsch verstanden hat. O.k., Interpunktion hätte den Satz klarer gemacht...

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            • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

              @Nike_Leonhard

              Das dachte ich auch.

              Das ist ganz klar ein Imperativ, eine Handlungsaufforderung, aber niemals eine Tatsachenbehauptung.

              Zudem: Ist Eierlecken irgendwas Schlimmes? Sind Menschen, die gerne sich selbst (schwierig) oder anderen die Eier lecken irgendwie minderwertig?

              Deutsche Staatsanwaltschaften sind schon ziemlich lost.

              @NaMi @Kraemer_HB

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              kraemer_hb@mastodon.social
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              #34

              @mina @Nike_Leonhard @NaMi
              Ich denke, die Tatsachenbehauptung "Merz leckt seine eigenen Eier" könnte man nur als Ausdruck von Hochachtung (und vielleicht Neid) angesichts der behaupteten Gelenkigkeit interpretieren.

              mina@berlin.socialM eyesonly@mastodon.gemo.socialE 2 Replies Last reply
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              • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                sonst rückt hier noch die Armee an.

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                Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

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                #35

                @NaMi

                "Merz leck Eier" ist keine Verleumdung.

                1 Reply Last reply
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                • kraemer_hb@mastodon.socialK kraemer_hb@mastodon.social

                  @mina @Nike_Leonhard @NaMi
                  Ich denke, die Tatsachenbehauptung "Merz leckt seine eigenen Eier" könnte man nur als Ausdruck von Hochachtung (und vielleicht Neid) angesichts der behaupteten Gelenkigkeit interpretieren.

                  mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
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                  #36

                  @Kraemer_HB

                  Und das in dem Alter!

                  @Nike_Leonhard @NaMi

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                  • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                    Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.

                    Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.

                    Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
                    Hr. Merz hat keine Eier.

                    Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
                    2:0

                    losang_sherab@mastodon.socialL This user is from outside of this forum
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                    #37

                    @NaMi arwww,ich liebe diese Dialektik ❤️🙏

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                    • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                      Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                      Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                      sonst rückt hier noch die Armee an.

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                      Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

                      Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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                      #38

                      "Er aber, sag's ihm, er möge mir die Eier lecken!"
                      Götz von Berlichingen

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                      • nike_leonhard@literatur.socialN nike_leonhard@literatur.social

                        @NaMi @Kraemer_HB
                        Aber da steht nicht wessen. Damit es einen Bezug zu seinen Genitalien bekommt, müsste da stehen "Merz leck DEINE Eier!"
                        So können genauso die von Trump wie die aus dem Osterkorb gemeint sein.

                        nami@mstdn.socialN This user is from outside of this forum
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                        wrote last edited by
                        #39

                        @Nike_Leonhard @Kraemer_HB

                        Richtig, das passte oben nicht alles in Kurzform, aber das ganze funktioniert überhaupt nur als üble Nachrede / Verleumdung, wenn man sich erstmal das Poss.pronomen "deine" reindenkt UND dann die falsche Tatsachenbehauptung für Verleumdung wiederum nur reinzukonstruieren geht, wenn man dann impliziert, dass er ja gar keine habe.

                        Ansonsten wäre iSv "lmaA" noch ein "meine" denkbar - dann geht aber nur Beleidigung und nix mit falschen Tatsachen.

                        Oder aber gar kein

                        nami@mstdn.socialN 1 Reply Last reply
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                        • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                          Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.

                          Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.

                          Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
                          Hr. Merz hat keine Eier.

                          Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
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                          prefec2@norden.socialP This user is from outside of this forum
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                          prefec2@norden.social
                          wrote last edited by
                          #40

                          @NaMi ja schon eine sehr seltsame Begründung der Staatsanwaltschaft.

                          Hoffentlich hat der Schüler einen Rechtsbeistand. Weiß jemand was dazu?

                          1 Reply Last reply
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                          • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                            @Nike_Leonhard @Kraemer_HB

                            Richtig, das passte oben nicht alles in Kurzform, aber das ganze funktioniert überhaupt nur als üble Nachrede / Verleumdung, wenn man sich erstmal das Poss.pronomen "deine" reindenkt UND dann die falsche Tatsachenbehauptung für Verleumdung wiederum nur reinzukonstruieren geht, wenn man dann impliziert, dass er ja gar keine habe.

                            Ansonsten wäre iSv "lmaA" noch ein "meine" denkbar - dann geht aber nur Beleidigung und nix mit falschen Tatsachen.

                            Oder aber gar kein

                            nami@mstdn.socialN This user is from outside of this forum
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                            wrote last edited by
                            #41

                            @Nike_Leonhard @Kraemer_HB

                            Possessivum und nur die Aufforderung, mal irgendwelche Eier (zB Hühner-) zu lecken - was als Aufforderung, sich doch mal Proteine zuzuführen, schwerlich beleidigend sein dürfte.

                            Wird witzig, das in Verfahren durchzudeklinieren.

                            Die einzig wenig witzige Interpretationsoption wäre eine hier im Konrext recht unwahrscheinl. homophobe - dann allerdings primär herabwürdigend ggü LGBTQI als Merz, & *das* scheint die Staatsanwaltschaft u Mrz ja recht wenig zu interessieren.

                            kraemer_hb@mastodon.socialK realbloginista@social.cologneR 2 Replies Last reply
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                            • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                              Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                              Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                              sonst rückt hier noch die Armee an.

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                              Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

                              Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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                              #42

                              @NaMi die Nachtigall trapst ganz schön laut - was verändert sich hier gerade?

                              kopf schüttel - Meinungsfreiheit und/oder Angemessenheit? Menschen werden wegen Religion, Herkunft verunglimpft - aber Vadder Staat kennt ja nur Gegner?

                              Demokratie ist auch Aushalten der Meinung.

                              1 Reply Last reply
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                              • nike_leonhard@literatur.socialN nike_leonhard@literatur.social

                                @NaMi @Kraemer_HB
                                Aber da steht nicht wessen. Damit es einen Bezug zu seinen Genitalien bekommt, müsste da stehen "Merz leck DEINE Eier!"
                                So können genauso die von Trump wie die aus dem Osterkorb gemeint sein.

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                                #43

                                @Nike_Leonhard Nachdem er sich beim letzten Mal mit §194 StGB zu Tode blamiert hat, möchte er lieber eine Methode probieren, bei der die Staatsanwaltschaft ihn für schuldunfähig hält

                                @NaMi @Kraemer_HB

                                1 Reply Last reply
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                                • beandev@social.tchncs.deB beandev@social.tchncs.de

                                  @NaMi
                                  Nein, dem Gedankengang kann ich ebenfalls nicht folgen. Merz kann machen was er will. Seine eigenen Eier lecken, Hühnereier oder die von Trump. Aber er kann es auch NICHT machen.

                                  Aus dem Imperativ kann keine Tatsachenbehauptung abgeleitet werden.

                                  @Kraemer_HB

                                  nami@mstdn.socialN This user is from outside of this forum
                                  nami@mstdn.socialN This user is from outside of this forum
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                                  #44

                                  @beandev @Kraemer_HB

                                  Sagt ja keiner, dass das sinnvoll ist (im Gegenteil).

                                  Aber wenn du da überhaupt eine falsche Tatsachenbehauptung reinkonstruieren willst (wie die StAnw es für Verleumdung brauchen) müsstest du halt zB ein "deine" reinlesen und dann ist die logisch implizite einzig mögl Tatsachenbehauptung die, dass er welche habe - bzw. eben keine, wenn's falsch sein soll.

                                  So oder so: Anklage ist Schuss ins eigene Knie. Um nicht zu sagen: Eier.

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                                  • nike_leonhard@literatur.socialN nike_leonhard@literatur.social

                                    @NaMi @Kraemer_HB
                                    Aber da steht nicht wessen. Damit es einen Bezug zu seinen Genitalien bekommt, müsste da stehen "Merz leck DEINE Eier!"
                                    So können genauso die von Trump wie die aus dem Osterkorb gemeint sein.

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                                    #45

                                    @Nike_Leonhard @NaMi @Kraemer_HB Egal, Hauptsache Eier!

                                    kraemer_hb@mastodon.socialK diver@tooting.chD 2 Replies Last reply
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                                    • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                                      @Kraemer_HB

                                      Doch schon... eine falsche allerdings nur, wenn man der Auffassung wäre, dass er selbige dafür in Wahrheit gar nicht zur Verfügung habe. 🙃

                                      Nadine Milde 🌍 (@NaMi@mstdn.social)

                                      Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt. Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung. Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell: Hr. Merz hat keine Eier. Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat: 2:0

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                                      #46

                                      @NaMi @Kraemer_HB ich sehe das auch wie Krämer: es ist eine Aufforderung und keine Tatsachenbehauptung. Sonst müßte es "Merz leckt Eier" heißen.

                                      nami@mstdn.socialN 1 Reply Last reply
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                                      • fraurettich@hessen.socialF fraurettich@hessen.social

                                        @NaMi @Kraemer_HB ich sehe das auch wie Krämer: es ist eine Aufforderung und keine Tatsachenbehauptung. Sonst müßte es "Merz leckt Eier" heißen.

                                        nami@mstdn.socialN This user is from outside of this forum
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                                        #47

                                        @FrauRettich @Kraemer_HB

                                        Wir widersprechen uns doch gar nicht, ich sah in der Aufforderung auch keine Tatsachenbehauptung. Die Staatsanw.schaft allerdings scheint's schon, und das war hier der Punkt: Wie man eine solche da überhaupt reinkonstruieren kann - und dass die sich mit der dargelegten impliz. Möglichkeit gewaltig in die eigenen Ei... ähm, ins eigene Knie schiessen.

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                                        • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                                          Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.

                                          Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.

                                          Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
                                          Hr. Merz hat keine Eier.

                                          Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
                                          2:0

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                                          #48

                                          @NaMi ich hab den Eindruck in Deutsch gepennt zu haben.
                                          Ich hätte es als Imperativ gelesen, also in Richtung Aufforderung.
                                          Wenn ich wen zu was auffordere, das keine Straftat ist, wo ist dann das Problem?
                                          Wäre da noch ein T, dann verständ ich den Verleugnungs/üble Nachrede-Ansatz.
                                          Aber da scheint kein T zu sein.

                                          nami@mstdn.socialN 1 Reply Last reply
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