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  3. Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

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  • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

    @Kraemer_HB

    Doch schon... eine falsche allerdings nur, wenn man der Auffassung wäre, dass er selbige dafür in Wahrheit gar nicht zur Verfügung habe. 🙃

    Nadine Milde 🌍 (@NaMi@mstdn.social)

    Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt. Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung. Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell: Hr. Merz hat keine Eier. Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat: 2:0

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    nike_leonhard@literatur.socialN This user is from outside of this forum
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    nike_leonhard@literatur.social
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    #23

    @NaMi @Kraemer_HB
    Aber da steht nicht wessen. Damit es einen Bezug zu seinen Genitalien bekommt, müsste da stehen "Merz leck DEINE Eier!"
    So können genauso die von Trump wie die aus dem Osterkorb gemeint sein.

    mina@berlin.socialM nami@mstdn.socialN zynaesthesie@mastodon.socialZ geist@troet.cafeG 4 Replies Last reply
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    • kraemer_hb@mastodon.socialK kraemer_hb@mastodon.social

      @NaMi Hat die Polizei im Deutschunterricht nicht aufgepasst, oder ist ihnen richtiges Deutsch egal, wenn sie Oppositionelle schikanieren wollen?
      Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ enthält überhaupt keine Tatsachenbehauptung.

      #MerzLeckEier

      andreas_tengicki@hessen.socialA This user is from outside of this forum
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      andreas_tengicki@hessen.social
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      #24

      @Kraemer_HB @NaMi Ohne 't" ist das eine Aufforderung und keine Tatsachenbeschreibung.
      Und wenn er der folgt bekommt er Salmonellen oder es werden "unzüchtige" Handlungen.
      Da der Mann ja in 50er Jahren lebt, fordert man ihn damit zu verbotenen Handlungen nach Pargph. 175 STGB auf.
      Die Unterstellung dass er daran Spass haben könnte, ist dann wohl für ihn eine üble Nachrede.

      kraemer_hb@mastodon.socialK 1 Reply Last reply
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      • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

        Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

        Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
        sonst rückt hier noch die Armee an.

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        Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

        Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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        #25

        @NaMi
        Was war das bei Habeck noch für eine Aufregung!

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        • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

          @Kraemer_HB

          Doch schon... eine falsche allerdings nur, wenn man der Auffassung wäre, dass er selbige dafür in Wahrheit gar nicht zur Verfügung habe. 🙃

          Nadine Milde 🌍 (@NaMi@mstdn.social)

          Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt. Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung. Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell: Hr. Merz hat keine Eier. Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat: 2:0

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          #26

          @NaMi
          Nein, dem Gedankengang kann ich ebenfalls nicht folgen. Merz kann machen was er will. Seine eigenen Eier lecken, Hühnereier oder die von Trump. Aber er kann es auch NICHT machen.

          Aus dem Imperativ kann keine Tatsachenbehauptung abgeleitet werden.

          @Kraemer_HB

          nami@mstdn.socialN 1 Reply Last reply
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          • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

            Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

            Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
            sonst rückt hier noch die Armee an.

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            Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

            Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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            #27

            @Bundesregierung
            Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Merz,

            beenden Sie bitte diese lächerliche Ermittlung. Danke!

            @NaMi

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            • ichmeine@nrw.socialI ichmeine@nrw.social

              @NaMi
              Häh, beide angegebenen Straftaten gehen doch um Tatsachenbehauptungen?
              Das Plakat "Merz leck Eier" ist doch eindeutig eine Handpungsaufforderung. Nur wer es mit "Merz leckt Eier" verwechselt, würde darin eine Behauptung sehen. Was läuft denn hier mal wieder falsch.

              sascha_raubal@muenchen.socialS This user is from outside of this forum
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              sascha_raubal@muenchen.social
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              #28

              @IchMeine
              Erstens das. Es ist eine Aufforderung und keine Tatsachenbehauptung. Zweitens hätte es selbst mit "leckt" nur behauptet, er sei homo oder bi. Gilt das etwa immer noch als Beleidigung?
              Ihm wird nirgends eine Straftat unterstellt oder sonst was Übles. Lächerlich, das Ganze.
              @NaMi

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              • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                sonst rückt hier noch die Armee an.

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                Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

                Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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                #29

                @NaMi

                Warum sollte ein Merz keine Eier lecken?

                Welcher Merz war denn gemeint?

                🤔

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                • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                  Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                  Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                  sonst rückt hier noch die Armee an.

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                  Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

                  Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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                  #30

                  @NaMi

                  mehr zum Thema und zum Mitmachen: https://www.be.linksjugend-solid.de/merzleckeier/

                  1 Reply Last reply
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                  • andreas_tengicki@hessen.socialA andreas_tengicki@hessen.social

                    @Kraemer_HB @NaMi Ohne 't" ist das eine Aufforderung und keine Tatsachenbeschreibung.
                    Und wenn er der folgt bekommt er Salmonellen oder es werden "unzüchtige" Handlungen.
                    Da der Mann ja in 50er Jahren lebt, fordert man ihn damit zu verbotenen Handlungen nach Pargph. 175 STGB auf.
                    Die Unterstellung dass er daran Spass haben könnte, ist dann wohl für ihn eine üble Nachrede.

                    kraemer_hb@mastodon.socialK This user is from outside of this forum
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                    kraemer_hb@mastodon.social
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                    #31

                    @andreas_tengicki P. 175. Danke für den Versuch, die Denkweise der Strafverfolger zu entschlüsseln!
                    Ich glaube, der Schüler sollte vor Gericht seinen Deutschlehrer in den Zeugenstand rufen.

                    1 Reply Last reply
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                    • nike_leonhard@literatur.socialN nike_leonhard@literatur.social

                      @NaMi @Kraemer_HB
                      Aber da steht nicht wessen. Damit es einen Bezug zu seinen Genitalien bekommt, müsste da stehen "Merz leck DEINE Eier!"
                      So können genauso die von Trump wie die aus dem Osterkorb gemeint sein.

                      mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
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                      wrote last edited by
                      #32

                      @Nike_Leonhard

                      Das dachte ich auch.

                      Das ist ganz klar ein Imperativ, eine Handlungsaufforderung, aber niemals eine Tatsachenbehauptung.

                      Zudem: Ist Eierlecken irgendwas Schlimmes? Sind Menschen, die gerne sich selbst (schwierig) oder anderen die Eier lecken irgendwie minderwertig?

                      Deutsche Staatsanwaltschaften sind schon ziemlich lost.

                      @NaMi @Kraemer_HB

                      kraemer_hb@mastodon.socialK 1 Reply Last reply
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                      • ichmeine@nrw.socialI ichmeine@nrw.social

                        @NaMi
                        Häh, beide angegebenen Straftaten gehen doch um Tatsachenbehauptungen?
                        Das Plakat "Merz leck Eier" ist doch eindeutig eine Handpungsaufforderung. Nur wer es mit "Merz leckt Eier" verwechselt, würde darin eine Behauptung sehen. Was läuft denn hier mal wieder falsch.

                        geschichtenundmeer@hessen.socialG This user is from outside of this forum
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                        wrote last edited by
                        #33

                        @IchMeine @NaMi Die Leute können keine Grammatik mehr. Schlimm, dass man sich für etwas rechtfertigen soll, was man nie gesagt hat, weil irgendeiner etwas falsch verstanden hat. O.k., Interpunktion hätte den Satz klarer gemacht...

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                        • mina@berlin.socialM mina@berlin.social

                          @Nike_Leonhard

                          Das dachte ich auch.

                          Das ist ganz klar ein Imperativ, eine Handlungsaufforderung, aber niemals eine Tatsachenbehauptung.

                          Zudem: Ist Eierlecken irgendwas Schlimmes? Sind Menschen, die gerne sich selbst (schwierig) oder anderen die Eier lecken irgendwie minderwertig?

                          Deutsche Staatsanwaltschaften sind schon ziemlich lost.

                          @NaMi @Kraemer_HB

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                          wrote last edited by
                          #34

                          @mina @Nike_Leonhard @NaMi
                          Ich denke, die Tatsachenbehauptung "Merz leckt seine eigenen Eier" könnte man nur als Ausdruck von Hochachtung (und vielleicht Neid) angesichts der behaupteten Gelenkigkeit interpretieren.

                          mina@berlin.socialM eyesonly@mastodon.gemo.socialE 2 Replies Last reply
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                          • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                            Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                            Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                            sonst rückt hier noch die Armee an.

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                            Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

                            Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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                            #35

                            @NaMi

                            "Merz leck Eier" ist keine Verleumdung.

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                              @mina @Nike_Leonhard @NaMi
                              Ich denke, die Tatsachenbehauptung "Merz leckt seine eigenen Eier" könnte man nur als Ausdruck von Hochachtung (und vielleicht Neid) angesichts der behaupteten Gelenkigkeit interpretieren.

                              mina@berlin.socialM This user is from outside of this forum
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                              #36

                              @Kraemer_HB

                              Und das in dem Alter!

                              @Nike_Leonhard @NaMi

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                                Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.

                                Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.

                                Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
                                Hr. Merz hat keine Eier.

                                Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
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                                #37

                                @NaMi arwww,ich liebe diese Dialektik ❤️🙏

                                1 Reply Last reply
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                                • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                                  Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                                  Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                                  sonst rückt hier noch die Armee an.

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                                  Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

                                  Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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                                  #38

                                  "Er aber, sag's ihm, er möge mir die Eier lecken!"
                                  Götz von Berlichingen

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                                  • nike_leonhard@literatur.socialN nike_leonhard@literatur.social

                                    @NaMi @Kraemer_HB
                                    Aber da steht nicht wessen. Damit es einen Bezug zu seinen Genitalien bekommt, müsste da stehen "Merz leck DEINE Eier!"
                                    So können genauso die von Trump wie die aus dem Osterkorb gemeint sein.

                                    nami@mstdn.socialN This user is from outside of this forum
                                    nami@mstdn.socialN This user is from outside of this forum
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                                    #39

                                    @Nike_Leonhard @Kraemer_HB

                                    Richtig, das passte oben nicht alles in Kurzform, aber das ganze funktioniert überhaupt nur als üble Nachrede / Verleumdung, wenn man sich erstmal das Poss.pronomen "deine" reindenkt UND dann die falsche Tatsachenbehauptung für Verleumdung wiederum nur reinzukonstruieren geht, wenn man dann impliziert, dass er ja gar keine habe.

                                    Ansonsten wäre iSv "lmaA" noch ein "meine" denkbar - dann geht aber nur Beleidigung und nix mit falschen Tatsachen.

                                    Oder aber gar kein

                                    nami@mstdn.socialN 1 Reply Last reply
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                                    • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                                      Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.

                                      Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.

                                      Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
                                      Hr. Merz hat keine Eier.

                                      Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
                                      2:0

                                      prefec2@norden.socialP This user is from outside of this forum
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                                      #40

                                      @NaMi ja schon eine sehr seltsame Begründung der Staatsanwaltschaft.

                                      Hoffentlich hat der Schüler einen Rechtsbeistand. Weiß jemand was dazu?

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                                      • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                                        @Nike_Leonhard @Kraemer_HB

                                        Richtig, das passte oben nicht alles in Kurzform, aber das ganze funktioniert überhaupt nur als üble Nachrede / Verleumdung, wenn man sich erstmal das Poss.pronomen "deine" reindenkt UND dann die falsche Tatsachenbehauptung für Verleumdung wiederum nur reinzukonstruieren geht, wenn man dann impliziert, dass er ja gar keine habe.

                                        Ansonsten wäre iSv "lmaA" noch ein "meine" denkbar - dann geht aber nur Beleidigung und nix mit falschen Tatsachen.

                                        Oder aber gar kein

                                        nami@mstdn.socialN This user is from outside of this forum
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                                        #41

                                        @Nike_Leonhard @Kraemer_HB

                                        Possessivum und nur die Aufforderung, mal irgendwelche Eier (zB Hühner-) zu lecken - was als Aufforderung, sich doch mal Proteine zuzuführen, schwerlich beleidigend sein dürfte.

                                        Wird witzig, das in Verfahren durchzudeklinieren.

                                        Die einzig wenig witzige Interpretationsoption wäre eine hier im Konrext recht unwahrscheinl. homophobe - dann allerdings primär herabwürdigend ggü LGBTQI als Merz, & *das* scheint die Staatsanwaltschaft u Mrz ja recht wenig zu interessieren.

                                        kraemer_hb@mastodon.socialK realbloginista@social.cologneR 2 Replies Last reply
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                                        • nami@mstdn.socialN nami@mstdn.social

                                          Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

                                          Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
                                          sonst rückt hier noch die Armee an.

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                                          Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

                                          Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

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                                          #42

                                          @NaMi die Nachtigall trapst ganz schön laut - was verändert sich hier gerade?

                                          kopf schüttel - Meinungsfreiheit und/oder Angemessenheit? Menschen werden wegen Religion, Herkunft verunglimpft - aber Vadder Staat kennt ja nur Gegner?

                                          Demokratie ist auch Aushalten der Meinung.

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