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  3. Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen.

Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen.

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  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

    Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

    Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

    Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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    #42

    @Bundesregierung
    IP-Adresse wenn DSGVO: Persönliche Daten! Achtung! Mit äußerster Vorsicht zu handhaben! Nutzer muss über die Speicherung informiert werden und zustimmen!
    IP-Adresse wenn VDS: Ach, kann man schon anhaltlos für ein paar Monate speichern.

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    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

      Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

      Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

      Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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      blackoverflow@norden.social
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      #43

      @Bundesregierung
      Ich bitte um eine Begründung, warum dieser Versuch nicht von den Gerichten gekippt werden sollte.

      Ich bitte um eine Einordnung, wie sehr bisherige Befugnisse für die Ermittlung genutzt werden, wie die Erfolge aussehen und aus welchen Gründen diese ausbleiben.

      Ich bitte um eine klare Erklärung wie viele Befugnisse, welche die Grundrechte schleifen, unser Staat aushält bevor er offiziell ein Überwachungsstaat ist.

      Ich bitte NICHT um krass positives Framing auf diesem Kanal.

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      • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

        Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

        Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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        bitsammelwanne@social.bitsammelwanne.deB This user is from outside of this forum
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        bitsammelwanne@social.bitsammelwanne.de
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        #44

        @Bundesregierung Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder dasselbe zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten. - Da muss sich dann also wieder jemand finden, der das wegklagt.

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        • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

          Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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          koolkat@infosec.exchange
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          #45

          @Bundesregierung Ihr seid doch nicht ganz dicht

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          • R relay@relay.infosec.exchange shared this topic
          • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

            Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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            #46

            @Bundesregierung na, na, na:
            Das Scannen von Inhalten wird doch nicht ausgeschlossen?
            Aber das Kernthema ist doch: _ansatzlose_ Speicherung. Also verdächtigen Sie jede/n BürgerIn erstmal - nach den Motto: wer weiss, was wir so alles finden können.
            Fehler.

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            • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

              Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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              #47

              @Bundesregierung
              Ermittlungsbehörden sollten erstmal alle seither verfügbaren Möglichkeiten ausschöpfen!

              Es gibt so viel Straftaten die einfach zu verfolgen wären - aber mangels Personal oder vielleicht auch Motivation nicht werden, dass es ein Unding ist nach mehr Maßnahmen zu rufen!

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              • panda@pandas.socialP panda@pandas.social

                @Bundesregierung bucht euch schon mal ICE Tickets nach Karlsruhe lmao

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                #48

                @panda
                ICE - das kostet aber 2€ in die Wortspielkasse!
                @Bundesregierung

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                • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                  Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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                  #49

                  @Bundesregierung Gibt es in Deutschland wirklich keinen einzigen Juristen, der gegen diese schwerkriminelle, rechtsgerichtete, grundrechtswidrige, verfassungsfeindliche und demokratiezerstörende Bundesregierung, inkl. dem menschenverachtendem und ständig gegen die Menschenwürde verstoßenden Bundeskanzler vorgehen kann?
                  Wo sind diese Juristen?

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                  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

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                    #50

                    @Bundesregierung BGH und EuGH! Bitte übernehmen! Unsere Politprofis haben es nicht so mit dem Recht.

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                    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                      Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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                      #51

                      @Bundesregierung Ich hab wohl den Überblick verloren: wie oft wurde die Vorratsdatenspeicherung schon auf verschiedenen Ebenen abgewatscht?

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                      • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

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                        #52

                        @Bundesregierung
                        Bisher wurde ja Attentate wie in Magdeburg nicht mal nach Warnungen an die Sicherheitsbehörden verhindert. Das ist alles Augenwischerei was ihr da beschließt. Ganz nebenbei scheint der BGH und die EU das auch als nicht rechtskonform einzustufen.
                        Diese Regierung ist echt nicht zum aushalten, und #Linnemann erzählt anderen was über Realität 😂
                        #cdu #spd #merz #klingbeil 🫣

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                        • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

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                          dibadu@ruhr.social
                          wrote last edited by
                          #53

                          @Bundesregierung lassen sich damit auch Lobbykontakte von Politikern nachweisen? Oder werden Die privilegiert?
                          Ich Frage für einen Freund.

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                            #54

                            @Bundesregierung 🤡🤡🤡

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                              #55

                              @Bundesregierung Die Aussagen sind schlicht falsch. 🤷
                              Es braucht Personal, nicht noch mehr Daten....

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                                #56

                                @Bundesregierung Lasst mich raten: Diese ungeheuren Datenmengen können dann nur mit einer Software namens #Palantir ausgewertet werden. Oder wollt ihr auch das Personal aufstocken?

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                                  Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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                                  fred_brill@norden.socialF This user is from outside of this forum
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                                  #57

                                  @Bundesregierung Ich seh das ehrlich gesagt anders als viele hier – für mich ist das ein guter Kompromiss. Die Anbieter speichern ja nur für ne gewisse Zeit, welcher Anschluss hinter welcher IP steckt. Im Bekanntenkreis gabs mal nen Fall (Beleidigung/Bedrohung, das übliche Zeug), da wurde das Verfahren eingestellt, weil man niemanden ermitteln konnte. Wäre hiermit wohl möglich - wenns als schwerwiegend genug zählt. Datenschutz darf nicht Täterschutz sein.

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                                    Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                    Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                    Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

                                    ajuvo@chaos.socialA This user is from outside of this forum
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                                    @Bundesregierung das hat das Verfassungsgericht schon mehrfach als verfassungswidrig befunden, was soll sich da geändert haben?
                                    Die Kriminellen benutzen sowieso Software die das verschleiert, das ist doch Sicherheitstheater!

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