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  3. Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen.

Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen.

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  • jester_lewis@mastodon.socialJ jester_lewis@mastodon.social

    @Bundesregierung
    Also um an die 100.000.000.000€ pa an Steuerhinterziehung zu kommen braucht's keine VDS.
    Vielleicht kümmert ihr Euch mal um diese Verbrechen?!

    cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.deC This user is from outside of this forum
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    cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.de
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    #35

    @Jester_Lewis@mastodon.social @Bundesregierung@social.bund.de Viele finden sich evtl. sogar in eigenem Haus???? Just think about it.

    jester_lewis@mastodon.socialJ 1 Reply Last reply
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    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

      Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

      Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

      Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

      funbaker@chaos.socialF This user is from outside of this forum
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      #36

      @Bundesregierung das ist illegal, hört gefälligst damit auf

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      • cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.deC cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.de

        @Jester_Lewis@mastodon.social @Bundesregierung@social.bund.de Viele finden sich evtl. sogar in eigenem Haus???? Just think about it.

        jester_lewis@mastodon.socialJ This user is from outside of this forum
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        jester_lewis@mastodon.social
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        #37

        @cyb3rrunn3r @Bundesregierung

        Ich Dummerchen, da hätte ich ja selbst drauf kommen können.

        Dabei spricht der Kanzler doch immer von Leistung und gegen die Ausnutzung des Sozialsystems. Da müsste er doch der Steuerfander Nr. 1 sein. Ist er aber nicht.
        Und auch sonst macht er seinen Job nicht im Sinne des Deutschen Volkes - wenn das Volk aus mehr als Milliardäre und Fossile bestehen soll.
        Vielleicht führt er bei seinen Schmarotzertiraden in Wahrheit nur einen inneren Konflikt?

        cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.deC 1 Reply Last reply
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        • jester_lewis@mastodon.socialJ jester_lewis@mastodon.social

          @cyb3rrunn3r @Bundesregierung

          Ich Dummerchen, da hätte ich ja selbst drauf kommen können.

          Dabei spricht der Kanzler doch immer von Leistung und gegen die Ausnutzung des Sozialsystems. Da müsste er doch der Steuerfander Nr. 1 sein. Ist er aber nicht.
          Und auch sonst macht er seinen Job nicht im Sinne des Deutschen Volkes - wenn das Volk aus mehr als Milliardäre und Fossile bestehen soll.
          Vielleicht führt er bei seinen Schmarotzertiraden in Wahrheit nur einen inneren Konflikt?

          cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.deC This user is from outside of this forum
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          cyb3rrunn3r@cyb3rrunn3r.de
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          #38

          @Jester_Lewis@mastodon.social @Bundesregierung@social.bund.de Sorry, ich meine natürlich den Bundestag. 🙂

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          • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

            Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

            Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

            Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

            nerdosoph@social.tchncs.deN This user is from outside of this forum
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            nerdosoph@social.tchncs.de
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            #39

            @Bundesregierung
            Dabei ist seit Jahrzehnten bekannt, dass die Speicherung von IP-Adressen keinerlei Aufklärungsgewinn bringt und nur ein massiver Eingriff in die Grundrechte sowie eine Erhöhung der Kosten für die Anbieter ist (die das natürlich an die Kunden weitergeben). Es wird also nur wieder teurer und wenn die Faschos nächstes Jahr den Laden übernehmen, haben sie einen schlüsselfertigen Überwachungsstaat. Feini. 🙂

            Hoffen wir, dass uns auch dieses Mal (wie bei allen vorherigen Malen), das Bundesverfassungsgericht vor dem Versuch eine anlasslose Massenüberwachung einzuführen bewahren wird. 🙂

            Als Karlsruher hätte ich jetzt gern' einen Flak-Scheinwerfer mit BfG-Logo, den ich abends in die Wolken richten kann.

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            • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

              Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

              Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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              #40
              @Bundesregierung Mit der gleichen Logik könnte man auch vor jeder Wohnungstür Überwachungskameras aufstellen. Müssen wir nun auch damit rechnen? Oder wird das nur aus Kostengründen nicht in Erwägung gezogen?
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              • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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                proteus@troet.cafe
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                #41

                @Bundesregierung
                VDS ist ILLEGAL! Nur Verbrecher machen das Gesetz ein drittes Mal.

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                • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                  Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                  Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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                  #42

                  @Bundesregierung
                  IP-Adresse wenn DSGVO: Persönliche Daten! Achtung! Mit äußerster Vorsicht zu handhaben! Nutzer muss über die Speicherung informiert werden und zustimmen!
                  IP-Adresse wenn VDS: Ach, kann man schon anhaltlos für ein paar Monate speichern.

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                  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                    Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                    Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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                    #43

                    @Bundesregierung
                    Ich bitte um eine Begründung, warum dieser Versuch nicht von den Gerichten gekippt werden sollte.

                    Ich bitte um eine Einordnung, wie sehr bisherige Befugnisse für die Ermittlung genutzt werden, wie die Erfolge aussehen und aus welchen Gründen diese ausbleiben.

                    Ich bitte um eine klare Erklärung wie viele Befugnisse, welche die Grundrechte schleifen, unser Staat aushält bevor er offiziell ein Überwachungsstaat ist.

                    Ich bitte NICHT um krass positives Framing auf diesem Kanal.

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                    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                      Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

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                      #44

                      @Bundesregierung Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder dasselbe zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten. - Da muss sich dann also wieder jemand finden, der das wegklagt.

                      1 Reply Last reply
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                      • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

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                        #45

                        @Bundesregierung Ihr seid doch nicht ganz dicht

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                        • R relay@relay.infosec.exchange shared this topic
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                          #46

                          @Bundesregierung na, na, na:
                          Das Scannen von Inhalten wird doch nicht ausgeschlossen?
                          Aber das Kernthema ist doch: _ansatzlose_ Speicherung. Also verdächtigen Sie jede/n BürgerIn erstmal - nach den Motto: wer weiss, was wir so alles finden können.
                          Fehler.

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                          • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                            Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                            Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                            Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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                            #47

                            @Bundesregierung
                            Ermittlungsbehörden sollten erstmal alle seither verfügbaren Möglichkeiten ausschöpfen!

                            Es gibt so viel Straftaten die einfach zu verfolgen wären - aber mangels Personal oder vielleicht auch Motivation nicht werden, dass es ein Unding ist nach mehr Maßnahmen zu rufen!

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                              @Bundesregierung bucht euch schon mal ICE Tickets nach Karlsruhe lmao

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                              #48

                              @panda
                              ICE - das kostet aber 2€ in die Wortspielkasse!
                              @Bundesregierung

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                              • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

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                                #49

                                @Bundesregierung Gibt es in Deutschland wirklich keinen einzigen Juristen, der gegen diese schwerkriminelle, rechtsgerichtete, grundrechtswidrige, verfassungsfeindliche und demokratiezerstörende Bundesregierung, inkl. dem menschenverachtendem und ständig gegen die Menschenwürde verstoßenden Bundeskanzler vorgehen kann?
                                Wo sind diese Juristen?

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                                • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                  Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                  Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                  Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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                                  #50

                                  @Bundesregierung BGH und EuGH! Bitte übernehmen! Unsere Politprofis haben es nicht so mit dem Recht.

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                                  • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                    Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                    Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                    Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

                                    d12bb@mastodon.socialD This user is from outside of this forum
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                                    #51

                                    @Bundesregierung Ich hab wohl den Überblick verloren: wie oft wurde die Vorratsdatenspeicherung schon auf verschiedenen Ebenen abgewatscht?

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                                    • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                      Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                      Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                      Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

                                      hufnagel@mastodon.deH This user is from outside of this forum
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                                      #52

                                      @Bundesregierung
                                      Bisher wurde ja Attentate wie in Magdeburg nicht mal nach Warnungen an die Sicherheitsbehörden verhindert. Das ist alles Augenwischerei was ihr da beschließt. Ganz nebenbei scheint der BGH und die EU das auch als nicht rechtskonform einzustufen.
                                      Diese Regierung ist echt nicht zum aushalten, und #Linnemann erzählt anderen was über Realität 😂
                                      #cdu #spd #merz #klingbeil 🫣

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                                      • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                        Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                        Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                        Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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                                        dibadu@ruhr.social
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                                        #53

                                        @Bundesregierung lassen sich damit auch Lobbykontakte von Politikern nachweisen? Oder werden Die privilegiert?
                                        Ich Frage für einen Freund.

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                                        • bundesregierung@social.bund.deB bundesregierung@social.bund.de

                                          Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

                                          Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

                                          Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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                                          #54

                                          @Bundesregierung 🤡🤡🤡

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