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  3. Ich möchte mal auf die Möglichkeit hinweisen, dass man sich jährlich eine kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kreditauskunfteien wie der Schufa holen kann.

Ich möchte mal auf die Möglichkeit hinweisen, dass man sich jährlich eine kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kreditauskunfteien wie der Schufa holen kann.

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  • nerdherz@mastodon.socialN This user is from outside of this forum
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    nerdherz@mastodon.social
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    #1

    Ich möchte mal auf die Möglichkeit hinweisen, dass man sich jährlich eine kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kreditauskunfteien wie der Schufa holen kann.

    Ich empfehle:
    - Schufa Holding AG
    - Creditreform Boniversum GmbH
    - infoscore Consumer Data GmbH
    - CRIF Bürgel

    Darf gerne ergänzt werden. Aber das sind so die gängigsten.
    Oft kann man direkt auf deren Seite die Auskunft ganz einfach beantragen.

    nerdherz@mastodon.socialN gluecka@mastodon.socialG bruno@mastodon.greenB 5 Replies Last reply
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    • nerdherz@mastodon.socialN nerdherz@mastodon.social

      Ich möchte mal auf die Möglichkeit hinweisen, dass man sich jährlich eine kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kreditauskunfteien wie der Schufa holen kann.

      Ich empfehle:
      - Schufa Holding AG
      - Creditreform Boniversum GmbH
      - infoscore Consumer Data GmbH
      - CRIF Bürgel

      Darf gerne ergänzt werden. Aber das sind so die gängigsten.
      Oft kann man direkt auf deren Seite die Auskunft ganz einfach beantragen.

      nerdherz@mastodon.socialN This user is from outside of this forum
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      nerdherz@mastodon.social
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      #2

      Es schadet nicht, das wenigstens alle paar Jahre mal zu prüfen. Dadurch weiß man selbst was drin steht und manchmal stehen da auch falsche Sachen drin.

      Ich hatte z.B. vor ein paar Jahren mal eine angeblich ehemalige Wohnadresse in einer Auskunftei, die mir absolut nicht bekannt war.

      Sowas kann man beanstanden, dann wird es auch gelöscht.

      duschmarke@mastodon.socialD 1 Reply Last reply
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      • nerdherz@mastodon.socialN nerdherz@mastodon.social

        Es schadet nicht, das wenigstens alle paar Jahre mal zu prüfen. Dadurch weiß man selbst was drin steht und manchmal stehen da auch falsche Sachen drin.

        Ich hatte z.B. vor ein paar Jahren mal eine angeblich ehemalige Wohnadresse in einer Auskunftei, die mir absolut nicht bekannt war.

        Sowas kann man beanstanden, dann wird es auch gelöscht.

        duschmarke@mastodon.socialD This user is from outside of this forum
        duschmarke@mastodon.socialD This user is from outside of this forum
        duschmarke@mastodon.social
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        #3

        @nerdherz
        Ich mache das gerne schriftlich. Ich vermute das verursacht mehr Kosten.
        Die sollen schon sehen, dass sie bei Ihrer Datensammelei nicht zu billig weg kommen.

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        • R relay@relay.an.exchange shared this topic
        • nerdherz@mastodon.socialN nerdherz@mastodon.social

          Ich möchte mal auf die Möglichkeit hinweisen, dass man sich jährlich eine kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kreditauskunfteien wie der Schufa holen kann.

          Ich empfehle:
          - Schufa Holding AG
          - Creditreform Boniversum GmbH
          - infoscore Consumer Data GmbH
          - CRIF Bürgel

          Darf gerne ergänzt werden. Aber das sind so die gängigsten.
          Oft kann man direkt auf deren Seite die Auskunft ganz einfach beantragen.

          gluecka@mastodon.socialG This user is from outside of this forum
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          gluecka@mastodon.social
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          #4

          @nerdherz

          Für mein Auskunftsersuchen muss ich sicherlich allerhand personenbezogene Daten eingeben, oder?

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          • nerdherz@mastodon.socialN nerdherz@mastodon.social

            Ich möchte mal auf die Möglichkeit hinweisen, dass man sich jährlich eine kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kreditauskunfteien wie der Schufa holen kann.

            Ich empfehle:
            - Schufa Holding AG
            - Creditreform Boniversum GmbH
            - infoscore Consumer Data GmbH
            - CRIF Bürgel

            Darf gerne ergänzt werden. Aber das sind so die gängigsten.
            Oft kann man direkt auf deren Seite die Auskunft ganz einfach beantragen.

            bruno@mastodon.greenB This user is from outside of this forum
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            bruno@mastodon.green
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            #5

            @nerdherz

            Die betroffene Person hat gemäß Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 DSGVO das Recht, von Auskunfteien Auskunft über die zu ihrer Person verarbeiteten Daten sowie eine Kopie dieser Daten zu verlangen. Dieses Recht besteht grundsätzlich nicht nur einmalig, sondern kann wiederholt ausgeübt werden.

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            • nerdherz@mastodon.socialN nerdherz@mastodon.social

              Ich möchte mal auf die Möglichkeit hinweisen, dass man sich jährlich eine kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kreditauskunfteien wie der Schufa holen kann.

              Ich empfehle:
              - Schufa Holding AG
              - Creditreform Boniversum GmbH
              - infoscore Consumer Data GmbH
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              bruno@mastodon.green
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              #6

              @nerdherz
              Wann ein Auskunftsverlangen als rechtsmissbräuchlich im Sinne von Art. 12 Abs. 5 DSGVO einzuordnen ist, ist bislang nicht abschließend geklärt und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich sind insbesondere Häufigkeit, zeitlicher Abstand sowie das Vorliegen neuer oder veränderter Datenverarbeitungen.

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              • nerdherz@mastodon.socialN nerdherz@mastodon.social

                Ich möchte mal auf die Möglichkeit hinweisen, dass man sich jährlich eine kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kreditauskunfteien wie der Schufa holen kann.

                Ich empfehle:
                - Schufa Holding AG
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                bruno@mastodon.green
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                #7

                @nerdherz
                In der Praxis dürfte ein erneutes Auskunftsersuchen in einem Abstand von etwa drei Monaten regelmäßig vertretbar sein, sofern ein nachvollziehbares Informationsinteresse besteht. Bei konkreten Änderungen der gespeicherten Daten, neuen Einmeldungen oder sonstigen verarbeitungsrelevanten Entwicklungen ist ein erneutes Auskunftsverlangen ohnehin sachlich gerechtfertigt

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