Ich möchte mal auf die Möglichkeit hinweisen, dass man sich jährlich eine kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kreditauskunfteien wie der Schufa holen kann.
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Ich möchte mal auf die Möglichkeit hinweisen, dass man sich jährlich eine kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kreditauskunfteien wie der Schufa holen kann.
Ich empfehle:
- Schufa Holding AG
- Creditreform Boniversum GmbH
- infoscore Consumer Data GmbH
- CRIF BürgelDarf gerne ergänzt werden. Aber das sind so die gängigsten.
Oft kann man direkt auf deren Seite die Auskunft ganz einfach beantragen. -
Ich möchte mal auf die Möglichkeit hinweisen, dass man sich jährlich eine kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kreditauskunfteien wie der Schufa holen kann.
Ich empfehle:
- Schufa Holding AG
- Creditreform Boniversum GmbH
- infoscore Consumer Data GmbH
- CRIF BürgelDarf gerne ergänzt werden. Aber das sind so die gängigsten.
Oft kann man direkt auf deren Seite die Auskunft ganz einfach beantragen.Es schadet nicht, das wenigstens alle paar Jahre mal zu prüfen. Dadurch weiß man selbst was drin steht und manchmal stehen da auch falsche Sachen drin.
Ich hatte z.B. vor ein paar Jahren mal eine angeblich ehemalige Wohnadresse in einer Auskunftei, die mir absolut nicht bekannt war.
Sowas kann man beanstanden, dann wird es auch gelöscht.
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Es schadet nicht, das wenigstens alle paar Jahre mal zu prüfen. Dadurch weiß man selbst was drin steht und manchmal stehen da auch falsche Sachen drin.
Ich hatte z.B. vor ein paar Jahren mal eine angeblich ehemalige Wohnadresse in einer Auskunftei, die mir absolut nicht bekannt war.
Sowas kann man beanstanden, dann wird es auch gelöscht.
@nerdherz
Ich mache das gerne schriftlich. Ich vermute das verursacht mehr Kosten.
Die sollen schon sehen, dass sie bei Ihrer Datensammelei nicht zu billig weg kommen. -
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Ich möchte mal auf die Möglichkeit hinweisen, dass man sich jährlich eine kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kreditauskunfteien wie der Schufa holen kann.
Ich empfehle:
- Schufa Holding AG
- Creditreform Boniversum GmbH
- infoscore Consumer Data GmbH
- CRIF BürgelDarf gerne ergänzt werden. Aber das sind so die gängigsten.
Oft kann man direkt auf deren Seite die Auskunft ganz einfach beantragen.Für mein Auskunftsersuchen muss ich sicherlich allerhand personenbezogene Daten eingeben, oder?
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Ich möchte mal auf die Möglichkeit hinweisen, dass man sich jährlich eine kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kreditauskunfteien wie der Schufa holen kann.
Ich empfehle:
- Schufa Holding AG
- Creditreform Boniversum GmbH
- infoscore Consumer Data GmbH
- CRIF BürgelDarf gerne ergänzt werden. Aber das sind so die gängigsten.
Oft kann man direkt auf deren Seite die Auskunft ganz einfach beantragen.Die betroffene Person hat gemäß Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 DSGVO das Recht, von Auskunfteien Auskunft über die zu ihrer Person verarbeiteten Daten sowie eine Kopie dieser Daten zu verlangen. Dieses Recht besteht grundsätzlich nicht nur einmalig, sondern kann wiederholt ausgeübt werden.
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Ich möchte mal auf die Möglichkeit hinweisen, dass man sich jährlich eine kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kreditauskunfteien wie der Schufa holen kann.
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Oft kann man direkt auf deren Seite die Auskunft ganz einfach beantragen.@nerdherz
Wann ein Auskunftsverlangen als rechtsmissbräuchlich im Sinne von Art. 12 Abs. 5 DSGVO einzuordnen ist, ist bislang nicht abschließend geklärt und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich sind insbesondere Häufigkeit, zeitlicher Abstand sowie das Vorliegen neuer oder veränderter Datenverarbeitungen. -
Ich möchte mal auf die Möglichkeit hinweisen, dass man sich jährlich eine kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kreditauskunfteien wie der Schufa holen kann.
Ich empfehle:
- Schufa Holding AG
- Creditreform Boniversum GmbH
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Oft kann man direkt auf deren Seite die Auskunft ganz einfach beantragen.@nerdherz
In der Praxis dürfte ein erneutes Auskunftsersuchen in einem Abstand von etwa drei Monaten regelmäßig vertretbar sein, sofern ein nachvollziehbares Informationsinteresse besteht. Bei konkreten Änderungen der gespeicherten Daten, neuen Einmeldungen oder sonstigen verarbeitungsrelevanten Entwicklungen ist ein erneutes Auskunftsverlangen ohnehin sachlich gerechtfertigt