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  3. Also wenn man betrieblich Firewalls nutzt, die Webseiten etwa nach "Gesundheit" oder "Religion" einteilen und mitschreiben (zusammen mit der IP-Adresse der Mitarbeiter*innen), ist doch wohl mindestens eine Betriebsvereinbarung notwendig, oder?

Also wenn man betrieblich Firewalls nutzt, die Webseiten etwa nach "Gesundheit" oder "Religion" einteilen und mitschreiben (zusammen mit der IP-Adresse der Mitarbeiter*innen), ist doch wohl mindestens eine Betriebsvereinbarung notwendig, oder?

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teamdatenschutzdatenschutzfortinet
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    #1

    Also wenn man betrieblich Firewalls nutzt, die Webseiten etwa nach "Gesundheit" oder "Religion" einteilen und mitschreiben (zusammen mit der IP-Adresse der Mitarbeiter*innen), ist doch wohl mindestens eine Betriebsvereinbarung notwendig, oder?

    #teamdatenschutz #datenschutz #fortinet

    millesimus@digitalcourage.socialM varbin@infosec.exchangeV luap42@chaos.socialL 3 Replies Last reply
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    • varbin@infosec.exchangeV varbin@infosec.exchange

      Also wenn man betrieblich Firewalls nutzt, die Webseiten etwa nach "Gesundheit" oder "Religion" einteilen und mitschreiben (zusammen mit der IP-Adresse der Mitarbeiter*innen), ist doch wohl mindestens eine Betriebsvereinbarung notwendig, oder?

      #teamdatenschutz #datenschutz #fortinet

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      #2

      @varbin Zumindest die Zustimmung des Betriebsrats nach § 87 (1) Nr. 6 BetrVG , imho.
      https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html

      varbin@infosec.exchangeV 1 Reply Last reply
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      • millesimus@digitalcourage.socialM millesimus@digitalcourage.social

        @varbin Zumindest die Zustimmung des Betriebsrats nach § 87 (1) Nr. 6 BetrVG , imho.
        https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html

        varbin@infosec.exchangeV This user is from outside of this forum
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        #3

        @millesimus Da es sich hier um Artikel 9 Daten handelt, bleibt IMHO auch nur die Rechtsgrundlage der Sicherung des Arbeitsplatzes mit einer Kollektivvereinbarung nach Art. 9(2)b.

        Nicht nur ist der BR/PR Zustimmungspflichtig, ohne ihn gibt es meines Verständnis nach auch schon gar keine Rechtsgrundlage.

        millesimus@digitalcourage.socialM 1 Reply Last reply
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        • varbin@infosec.exchangeV varbin@infosec.exchange

          Also wenn man betrieblich Firewalls nutzt, die Webseiten etwa nach "Gesundheit" oder "Religion" einteilen und mitschreiben (zusammen mit der IP-Adresse der Mitarbeiter*innen), ist doch wohl mindestens eine Betriebsvereinbarung notwendig, oder?

          #teamdatenschutz #datenschutz #fortinet

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          #4

          Natürlich wird zwischen "Global Religion" und "Alternative Beliefs" unterschieden, und es gibt auch noch so Dinge wie "Abtreibung" als eigene Kategorie.

          Wer denkt sich sowas fürs Geschäftsumfeld aus...

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          • varbin@infosec.exchangeV varbin@infosec.exchange

            Also wenn man betrieblich Firewalls nutzt, die Webseiten etwa nach "Gesundheit" oder "Religion" einteilen und mitschreiben (zusammen mit der IP-Adresse der Mitarbeiter*innen), ist doch wohl mindestens eine Betriebsvereinbarung notwendig, oder?

            #teamdatenschutz #datenschutz #fortinet

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            #5

            @varbin kommt drauf an, ist eine Privatnutzung zulässig?

            varbin@infosec.exchangeV 1 Reply Last reply
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            • luap42@chaos.socialL luap42@chaos.social

              @varbin kommt drauf an, ist eine Privatnutzung zulässig?

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              #6

              @luap42 Nein, ist sie natürlich nicht. Und natürlich gibt es auch gute (berufliche) Gründe z.B. die Webseiten von Kirchen zu öffnen.

              Ich bin mir auch nicht sicher, ob das ausreicht, um aus dem Anwendungsbereich des Artikel 9 herauszukommen.

              luap42@chaos.socialL 1 Reply Last reply
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              • varbin@infosec.exchangeV varbin@infosec.exchange

                @luap42 Nein, ist sie natürlich nicht. Und natürlich gibt es auch gute (berufliche) Gründe z.B. die Webseiten von Kirchen zu öffnen.

                Ich bin mir auch nicht sicher, ob das ausreicht, um aus dem Anwendungsbereich des Artikel 9 herauszukommen.

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                #7

                @varbin

                Bin mir tbh wirklich nicht sicher, ob der 9 hier anwendbar ist. Einerseits vertrat der EuGH ja in Lindenapotheke einen sehr weiten Anwendungsbereich, andererseits ist die einzige pb Information hier ja "X ist der Auffassung, Information Y für berufliche Aufgaben zu benötigen, und ruft diese ab", was nicht wirklich inn 9 reinpasst imho -- jedenfalls nicht ggü. den Beschäftigten, ggf. ggü Dritten, die davon betroffen sind

                varbin@infosec.exchangeV 1 Reply Last reply
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                • luap42@chaos.socialL luap42@chaos.social

                  @varbin

                  Bin mir tbh wirklich nicht sicher, ob der 9 hier anwendbar ist. Einerseits vertrat der EuGH ja in Lindenapotheke einen sehr weiten Anwendungsbereich, andererseits ist die einzige pb Information hier ja "X ist der Auffassung, Information Y für berufliche Aufgaben zu benötigen, und ruft diese ab", was nicht wirklich inn 9 reinpasst imho -- jedenfalls nicht ggü. den Beschäftigten, ggf. ggü Dritten, die davon betroffen sind

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                  wrote last edited by
                  #8

                  @luap42 Mir ist auch bekannt, dass ich nicht vor "Zufallsfunden" schützen muss (der Klassiker: irgendjemand teilt mir ohne Aufforderung personenbezogene Daten mit).

                  Allerdings finde ich "Privatnutzung verboten, wir sehen grundsätzlich was du tust, aber müssten das erstmal durchsuchen" und "Privatnutzung verboten, wir haben dann schonmal nach Religion und Politik gefiltert" schon "etwas" unterschiedlich.

                  luap42@chaos.socialL 1 Reply Last reply
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                  • varbin@infosec.exchangeV varbin@infosec.exchange

                    @luap42 Mir ist auch bekannt, dass ich nicht vor "Zufallsfunden" schützen muss (der Klassiker: irgendjemand teilt mir ohne Aufforderung personenbezogene Daten mit).

                    Allerdings finde ich "Privatnutzung verboten, wir sehen grundsätzlich was du tust, aber müssten das erstmal durchsuchen" und "Privatnutzung verboten, wir haben dann schonmal nach Religion und Politik gefiltert" schon "etwas" unterschiedlich.

                    luap42@chaos.socialL This user is from outside of this forum
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                    #9

                    @varbin gaaanz schwieriges Thema 🙈

                    aber ja, ganz unproblematisch ist das sicher nicht, so intuitiv ohne die einzelnen Anforderungen durchzuexerzieren ^^

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                    • varbin@infosec.exchangeV varbin@infosec.exchange

                      @millesimus Da es sich hier um Artikel 9 Daten handelt, bleibt IMHO auch nur die Rechtsgrundlage der Sicherung des Arbeitsplatzes mit einer Kollektivvereinbarung nach Art. 9(2)b.

                      Nicht nur ist der BR/PR Zustimmungspflichtig, ohne ihn gibt es meines Verständnis nach auch schon gar keine Rechtsgrundlage.

                      millesimus@digitalcourage.socialM This user is from outside of this forum
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                      #10

                      @varbin Dem Wortlaut nach würde auch eine andere gesetzliche Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ausreichen. Ich hätte aber starke Zweifel an der Erforderlichkeit.

                      varbin@infosec.exchangeV 1 Reply Last reply
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                        @varbin Dem Wortlaut nach würde auch eine andere gesetzliche Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ausreichen. Ich hätte aber starke Zweifel an der Erforderlichkeit.

                        varbin@infosec.exchangeV This user is from outside of this forum
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                        #11

                        @millesimus Auf was beziehst du dich?

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