Also wenn man betrieblich Firewalls nutzt, die Webseiten etwa nach "Gesundheit" oder "Religion" einteilen und mitschreiben (zusammen mit der IP-Adresse der Mitarbeiter*innen), ist doch wohl mindestens eine Betriebsvereinbarung notwendig, oder?
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Also wenn man betrieblich Firewalls nutzt, die Webseiten etwa nach "Gesundheit" oder "Religion" einteilen und mitschreiben (zusammen mit der IP-Adresse der Mitarbeiter*innen), ist doch wohl mindestens eine Betriebsvereinbarung notwendig, oder?
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Also wenn man betrieblich Firewalls nutzt, die Webseiten etwa nach "Gesundheit" oder "Religion" einteilen und mitschreiben (zusammen mit der IP-Adresse der Mitarbeiter*innen), ist doch wohl mindestens eine Betriebsvereinbarung notwendig, oder?
@varbin Zumindest die Zustimmung des Betriebsrats nach § 87 (1) Nr. 6 BetrVG , imho.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html -
@varbin Zumindest die Zustimmung des Betriebsrats nach § 87 (1) Nr. 6 BetrVG , imho.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html@millesimus Da es sich hier um Artikel 9 Daten handelt, bleibt IMHO auch nur die Rechtsgrundlage der Sicherung des Arbeitsplatzes mit einer Kollektivvereinbarung nach Art. 9(2)b.
Nicht nur ist der BR/PR Zustimmungspflichtig, ohne ihn gibt es meines Verständnis nach auch schon gar keine Rechtsgrundlage.
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Also wenn man betrieblich Firewalls nutzt, die Webseiten etwa nach "Gesundheit" oder "Religion" einteilen und mitschreiben (zusammen mit der IP-Adresse der Mitarbeiter*innen), ist doch wohl mindestens eine Betriebsvereinbarung notwendig, oder?
Natürlich wird zwischen "Global Religion" und "Alternative Beliefs" unterschieden, und es gibt auch noch so Dinge wie "Abtreibung" als eigene Kategorie.
Wer denkt sich sowas fürs Geschäftsumfeld aus...
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Also wenn man betrieblich Firewalls nutzt, die Webseiten etwa nach "Gesundheit" oder "Religion" einteilen und mitschreiben (zusammen mit der IP-Adresse der Mitarbeiter*innen), ist doch wohl mindestens eine Betriebsvereinbarung notwendig, oder?
@varbin kommt drauf an, ist eine Privatnutzung zulässig?
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@varbin kommt drauf an, ist eine Privatnutzung zulässig?
@luap42 Nein, ist sie natürlich nicht. Und natürlich gibt es auch gute (berufliche) Gründe z.B. die Webseiten von Kirchen zu öffnen.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob das ausreicht, um aus dem Anwendungsbereich des Artikel 9 herauszukommen.
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@luap42 Nein, ist sie natürlich nicht. Und natürlich gibt es auch gute (berufliche) Gründe z.B. die Webseiten von Kirchen zu öffnen.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob das ausreicht, um aus dem Anwendungsbereich des Artikel 9 herauszukommen.
Bin mir tbh wirklich nicht sicher, ob der 9 hier anwendbar ist. Einerseits vertrat der EuGH ja in Lindenapotheke einen sehr weiten Anwendungsbereich, andererseits ist die einzige pb Information hier ja "X ist der Auffassung, Information Y für berufliche Aufgaben zu benötigen, und ruft diese ab", was nicht wirklich inn 9 reinpasst imho -- jedenfalls nicht ggü. den Beschäftigten, ggf. ggü Dritten, die davon betroffen sind
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Bin mir tbh wirklich nicht sicher, ob der 9 hier anwendbar ist. Einerseits vertrat der EuGH ja in Lindenapotheke einen sehr weiten Anwendungsbereich, andererseits ist die einzige pb Information hier ja "X ist der Auffassung, Information Y für berufliche Aufgaben zu benötigen, und ruft diese ab", was nicht wirklich inn 9 reinpasst imho -- jedenfalls nicht ggü. den Beschäftigten, ggf. ggü Dritten, die davon betroffen sind
@luap42 Mir ist auch bekannt, dass ich nicht vor "Zufallsfunden" schützen muss (der Klassiker: irgendjemand teilt mir ohne Aufforderung personenbezogene Daten mit).
Allerdings finde ich "Privatnutzung verboten, wir sehen grundsätzlich was du tust, aber müssten das erstmal durchsuchen" und "Privatnutzung verboten, wir haben dann schonmal nach Religion und Politik gefiltert" schon "etwas" unterschiedlich.
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@luap42 Mir ist auch bekannt, dass ich nicht vor "Zufallsfunden" schützen muss (der Klassiker: irgendjemand teilt mir ohne Aufforderung personenbezogene Daten mit).
Allerdings finde ich "Privatnutzung verboten, wir sehen grundsätzlich was du tust, aber müssten das erstmal durchsuchen" und "Privatnutzung verboten, wir haben dann schonmal nach Religion und Politik gefiltert" schon "etwas" unterschiedlich.
@varbin gaaanz schwieriges Thema

aber ja, ganz unproblematisch ist das sicher nicht, so intuitiv ohne die einzelnen Anforderungen durchzuexerzieren ^^
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@millesimus Da es sich hier um Artikel 9 Daten handelt, bleibt IMHO auch nur die Rechtsgrundlage der Sicherung des Arbeitsplatzes mit einer Kollektivvereinbarung nach Art. 9(2)b.
Nicht nur ist der BR/PR Zustimmungspflichtig, ohne ihn gibt es meines Verständnis nach auch schon gar keine Rechtsgrundlage.
@varbin Dem Wortlaut nach würde auch eine andere gesetzliche Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ausreichen. Ich hätte aber starke Zweifel an der Erforderlichkeit.
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@varbin Dem Wortlaut nach würde auch eine andere gesetzliche Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ausreichen. Ich hätte aber starke Zweifel an der Erforderlichkeit.
@millesimus Auf was beziehst du dich?
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