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  3. Die Bundesregierung beschließt die Vorratsdatenspeicherung – zum dritten Mal. 2007 gescheitert, 2015 gescheitert, und jetzt kommt sie als Zombie zurück.

Die Bundesregierung beschließt die Vorratsdatenspeicherung – zum dritten Mal. 2007 gescheitert, 2015 gescheitert, und jetzt kommt sie als Zombie zurück.

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  • kuketzblog@social.tchncs.deK kuketzblog@social.tchncs.de

    Die Bundesregierung beschließt die Vorratsdatenspeicherung – zum dritten Mal. 2007 gescheitert, 2015 gescheitert, und jetzt kommt sie als Zombie zurück. IP-Adressen und Portnummern aller Nutzer sollen anlasslos drei Monate lang gespeichert werden – ohne Verdacht, ohne Anlass. Nicht nur Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten abfragen, sondern auch Geheimdienste, Finanzbehörden und Zoll. Experten nennen das Gesetz europarechtswidrig, verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Aber hey, beim dritten Versuch klappt's vielleicht, oder? Wer immer wieder dasselbe verfassungswidrige Gesetz neu auflegt und damit die Grundrechte von Millionen unbescholtener Menschen angreift, hat seinen Job schlicht nicht verdient.

    #Vorratsdatenspeicherung #VDS #Überwachung #Datenschutz #Grundrechte

    /kuk

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    73cc@social.tchncs.de
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    #2

    @kuketzblog Hilft Mullvad dagegen?

    yolanda405@mastodon.socialY thomas@friendica.tomforge.deT 2 Replies Last reply
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    • 73cc@social.tchncs.de7 73cc@social.tchncs.de

      @kuketzblog Hilft Mullvad dagegen?

      yolanda405@mastodon.socialY This user is from outside of this forum
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      yolanda405@mastodon.social
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      #3

      @73CC
      Wählen könnte helfen...;-)
      @kuketzblog

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      • kuketzblog@social.tchncs.deK kuketzblog@social.tchncs.de

        Die Bundesregierung beschließt die Vorratsdatenspeicherung – zum dritten Mal. 2007 gescheitert, 2015 gescheitert, und jetzt kommt sie als Zombie zurück. IP-Adressen und Portnummern aller Nutzer sollen anlasslos drei Monate lang gespeichert werden – ohne Verdacht, ohne Anlass. Nicht nur Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten abfragen, sondern auch Geheimdienste, Finanzbehörden und Zoll. Experten nennen das Gesetz europarechtswidrig, verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Aber hey, beim dritten Versuch klappt's vielleicht, oder? Wer immer wieder dasselbe verfassungswidrige Gesetz neu auflegt und damit die Grundrechte von Millionen unbescholtener Menschen angreift, hat seinen Job schlicht nicht verdient.

        #Vorratsdatenspeicherung #VDS #Überwachung #Datenschutz #Grundrechte

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        reinald@nrw.social
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        #4

        @kuketzblog ach, was wäre es schön, wenn das BVerfG nicht nur ein Urteil fällte, sondern den Verlierer auch mit Mandatsverlust und dem Verlust des passiven Wahlrechts für 25 Jahre strafen würde...

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        • 73cc@social.tchncs.de7 73cc@social.tchncs.de

          @kuketzblog Hilft Mullvad dagegen?

          thomas@friendica.tomforge.deT This user is from outside of this forum
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          thomas@friendica.tomforge.de
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          #5
          @73CC
          Ja, ich denke schon. Der Provider selbst sieht ja dann nur die Verbindung zu Mullvad.
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          • kuketzblog@social.tchncs.deK kuketzblog@social.tchncs.de

            Die Bundesregierung beschließt die Vorratsdatenspeicherung – zum dritten Mal. 2007 gescheitert, 2015 gescheitert, und jetzt kommt sie als Zombie zurück. IP-Adressen und Portnummern aller Nutzer sollen anlasslos drei Monate lang gespeichert werden – ohne Verdacht, ohne Anlass. Nicht nur Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten abfragen, sondern auch Geheimdienste, Finanzbehörden und Zoll. Experten nennen das Gesetz europarechtswidrig, verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Aber hey, beim dritten Versuch klappt's vielleicht, oder? Wer immer wieder dasselbe verfassungswidrige Gesetz neu auflegt und damit die Grundrechte von Millionen unbescholtener Menschen angreift, hat seinen Job schlicht nicht verdient.

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            #6

            @kuketzblog

            ich möchte endlich ein Gesetz, daß Abgeordneten das Stimmrecht nimmt, die 3 mal wiederholt Gesetze vorschlägt, die dann von Gerichten als "nicht Verfassungskonform" kassiert.

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            • kuketzblog@social.tchncs.deK kuketzblog@social.tchncs.de

              Die Bundesregierung beschließt die Vorratsdatenspeicherung – zum dritten Mal. 2007 gescheitert, 2015 gescheitert, und jetzt kommt sie als Zombie zurück. IP-Adressen und Portnummern aller Nutzer sollen anlasslos drei Monate lang gespeichert werden – ohne Verdacht, ohne Anlass. Nicht nur Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten abfragen, sondern auch Geheimdienste, Finanzbehörden und Zoll. Experten nennen das Gesetz europarechtswidrig, verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Aber hey, beim dritten Versuch klappt's vielleicht, oder? Wer immer wieder dasselbe verfassungswidrige Gesetz neu auflegt und damit die Grundrechte von Millionen unbescholtener Menschen angreift, hat seinen Job schlicht nicht verdient.

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              #7

              @kuketzblog Cookies löschen, Datenschutz beachten. Nach der Verwendung ausloggen.

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              • kuketzblog@social.tchncs.deK kuketzblog@social.tchncs.de

                Die Bundesregierung beschließt die Vorratsdatenspeicherung – zum dritten Mal. 2007 gescheitert, 2015 gescheitert, und jetzt kommt sie als Zombie zurück. IP-Adressen und Portnummern aller Nutzer sollen anlasslos drei Monate lang gespeichert werden – ohne Verdacht, ohne Anlass. Nicht nur Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten abfragen, sondern auch Geheimdienste, Finanzbehörden und Zoll. Experten nennen das Gesetz europarechtswidrig, verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Aber hey, beim dritten Versuch klappt's vielleicht, oder? Wer immer wieder dasselbe verfassungswidrige Gesetz neu auflegt und damit die Grundrechte von Millionen unbescholtener Menschen angreift, hat seinen Job schlicht nicht verdient.

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                #8

                @kuketzblog und in wie fern soll sich das jetzt zu einer AfD unterscheiden die ebenfalls kein feuchten Fick auf Gesetze & Rechte gibt und liebend gern genau die gleichen feuchten Faschismus träumte lebt? ^^

                fatcok@mastodon.socialF 1 Reply Last reply
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                • kuketzblog@social.tchncs.deK kuketzblog@social.tchncs.de

                  Die Bundesregierung beschließt die Vorratsdatenspeicherung – zum dritten Mal. 2007 gescheitert, 2015 gescheitert, und jetzt kommt sie als Zombie zurück. IP-Adressen und Portnummern aller Nutzer sollen anlasslos drei Monate lang gespeichert werden – ohne Verdacht, ohne Anlass. Nicht nur Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten abfragen, sondern auch Geheimdienste, Finanzbehörden und Zoll. Experten nennen das Gesetz europarechtswidrig, verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Aber hey, beim dritten Versuch klappt's vielleicht, oder? Wer immer wieder dasselbe verfassungswidrige Gesetz neu auflegt und damit die Grundrechte von Millionen unbescholtener Menschen angreift, hat seinen Job schlicht nicht verdient.

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                  #9

                  @kuketzblog wie nennt man das nochmals wenn man immer wieder das gleiche versucht und auf ein anderes Ergebnis hofft?

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                  • unnon89@nrw.socialU unnon89@nrw.social

                    @kuketzblog und in wie fern soll sich das jetzt zu einer AfD unterscheiden die ebenfalls kein feuchten Fick auf Gesetze & Rechte gibt und liebend gern genau die gleichen feuchten Faschismus träumte lebt? ^^

                    fatcok@mastodon.socialF This user is from outside of this forum
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                    #10

                    @unnon89 @kuketzblog Whataboutismus ist immer etwas cringe 🤣 aber ja fckafd

                    1 Reply Last reply
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                    • kuketzblog@social.tchncs.deK kuketzblog@social.tchncs.de

                      Die Bundesregierung beschließt die Vorratsdatenspeicherung – zum dritten Mal. 2007 gescheitert, 2015 gescheitert, und jetzt kommt sie als Zombie zurück. IP-Adressen und Portnummern aller Nutzer sollen anlasslos drei Monate lang gespeichert werden – ohne Verdacht, ohne Anlass. Nicht nur Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten abfragen, sondern auch Geheimdienste, Finanzbehörden und Zoll. Experten nennen das Gesetz europarechtswidrig, verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Aber hey, beim dritten Versuch klappt's vielleicht, oder? Wer immer wieder dasselbe verfassungswidrige Gesetz neu auflegt und damit die Grundrechte von Millionen unbescholtener Menschen angreift, hat seinen Job schlicht nicht verdient.

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                      #11

                      @kuketzblog Es gab doch diesen Spruch (von Einstein wenn ich mich nicht irre):
                      "Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten."

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                        Die Bundesregierung beschließt die Vorratsdatenspeicherung – zum dritten Mal. 2007 gescheitert, 2015 gescheitert, und jetzt kommt sie als Zombie zurück. IP-Adressen und Portnummern aller Nutzer sollen anlasslos drei Monate lang gespeichert werden – ohne Verdacht, ohne Anlass. Nicht nur Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten abfragen, sondern auch Geheimdienste, Finanzbehörden und Zoll. Experten nennen das Gesetz europarechtswidrig, verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Aber hey, beim dritten Versuch klappt's vielleicht, oder? Wer immer wieder dasselbe verfassungswidrige Gesetz neu auflegt und damit die Grundrechte von Millionen unbescholtener Menschen angreift, hat seinen Job schlicht nicht verdient.

                        #Vorratsdatenspeicherung #VDS #Überwachung #Datenschutz #Grundrechte

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                        wrote last edited by
                        #12

                        @kuketzblog
                        … bei „unbescholten” klingt dann doch iwie wieder der Kunde an der Zapfsäule durch …

                        1 Reply Last reply
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