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  3. Banale Frage, komplexe Antwort?

Banale Frage, komplexe Antwort?

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  • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

    Banale Frage, komplexe Antwort? Liebe #Datenschutz-Nerds:

    Angenommen, ich wohne neben Marlis Meier in der Gartenstr. in Stuttgart.

    Ich habe zu Marlis keine weiteren Bezug außer, dass ich weiß, dass sie weiß, dass sie eben im Nachbarhaus wohnt. Das weiß ich, weil es mir eine andere Nachbarin erzählt hat.

    Ist es (rechtlich und moralisch) zulässig, in ein x-beliebiges LLM (sagen wir ChatGPT) folgendes eintippen:

    "Marlis Meier wohnt in der Gartenstr. 3 in Stuttgart"?

    hobo_ahoi@mastodon.socialH This user is from outside of this forum
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    hobo_ahoi@mastodon.social
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    #90

    @AwetTesfaiesus Juristisch hängt es von der DSGVO ab, die ja nur für Unternehmen einschlägig ist. Macht man das als Unternehmer, muss man die Marlis Meier darüber informieren etc. Außerdem ist es ein Fall von Auftragsdatenverarbeitung, für den man mit dem LLM erst eine genaue Vereinbarung treffen müsste.

    Fazit: Sehr wahrscheinlich ist es verboten.

    Moralisch denke ich, dass die LLM das eh schon weiß, falls die Marlies im Telefonbuch steht. Falls nicht wäre es halt so ähnlich ... 1/2

    hobo_ahoi@mastodon.socialH 1 Reply Last reply
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    • hobo_ahoi@mastodon.socialH hobo_ahoi@mastodon.social

      @AwetTesfaiesus Juristisch hängt es von der DSGVO ab, die ja nur für Unternehmen einschlägig ist. Macht man das als Unternehmer, muss man die Marlis Meier darüber informieren etc. Außerdem ist es ein Fall von Auftragsdatenverarbeitung, für den man mit dem LLM erst eine genaue Vereinbarung treffen müsste.

      Fazit: Sehr wahrscheinlich ist es verboten.

      Moralisch denke ich, dass die LLM das eh schon weiß, falls die Marlies im Telefonbuch steht. Falls nicht wäre es halt so ähnlich ... 1/2

      hobo_ahoi@mastodon.socialH This user is from outside of this forum
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      hobo_ahoi@mastodon.social
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      #91

      @AwetTesfaiesus ... wie wenn man z.B. das Foto eines Fremden in Social Media veröffentlicht. Er sollte schon einverstanden sein, denke ich 2/2

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      • _ryekdarkener_@mastodon.social_ _ryekdarkener_@mastodon.social

        @AwetTesfaiesus

        Der Prompt ist nichts anderes als eine Abfrage in einer Suchmaschine.
        Wenn die Daten öffentlich zugänglich sind, dann kann jede Person diese Daten erfragen.
        Der wichtige Punkt ist also, ob diese Information prinzipiell öffentlich verfügbar ist. Vergleichbar mit der Panoramaregelung bei Fotografie.
        Wenn eine als vertraulich eingestufte Information ohne Genehmigung veröffentlicht wurde, liegt wohl eine Straftat vor. Durch denjenigen, der die Information öffentlich gemacht hat.

        saale_coop@digitalcourage.socialS This user is from outside of this forum
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        saale_coop@digitalcourage.social
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        #92

        @_RyekDarkener_ @AwetTesfaiesus Es geht in der Frage ja darum dass die Informationen aus dem Prompt potenziell in den Datensatz aus dem LLM fliessen kann. Und wie die Anbieter gewährleisten dass keine personengebundenen Daten aus Suchanfragen gespeichert werden.

        _ryekdarkener_@mastodon.social_ 1 Reply Last reply
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        • r_alb@mastodon.socialR r_alb@mastodon.social

          @AwetTesfaiesus
          IMO greift die Haushaltsausnahme von der DSGVO schon mangels Verbindung zu der anderen Person nicht. Also gilt die DSGVO und es stellen sich alle wichtigen Datenschutz-Fragen.

          Besonders spießen wird es bei Fairness, Transparenz, Zweckbindung, Rechtsgrundlage, Speicherbegrenzung und der Datenübertragung an Empfangende außerhalb der EU. Das umso mehr, wenn die prompts als Trainingsdaten verwendet werden.

          Unabhängig davon: für moralisch vertretbar halte ich es auch nicht.

          P This user is from outside of this forum
          P This user is from outside of this forum
          pantarhei@freiburg.social
          wrote last edited by
          #93

          @r_alb @AwetTesfaiesus greift die DSGVO hier überhaupt?

          Art. 2 DSGVO definiert unter
          (2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
          c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,

          ”Ausübung ausschließlich persönlicher Tätigkeiten“ müsste in dem genannten Szenario doch zutreffen? 🤔

          1 Reply Last reply
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          • saale_coop@digitalcourage.socialS saale_coop@digitalcourage.social

            @_RyekDarkener_ @AwetTesfaiesus Es geht in der Frage ja darum dass die Informationen aus dem Prompt potenziell in den Datensatz aus dem LLM fliessen kann. Und wie die Anbieter gewährleisten dass keine personengebundenen Daten aus Suchanfragen gespeichert werden.

            _ryekdarkener_@mastodon.social_ This user is from outside of this forum
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            _ryekdarkener_@mastodon.social
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            #94

            @saale_coop @AwetTesfaiesus

            Ein LLM verwaltet: Token. Und erstellt darauf basierend eine plausibel klingende Antwort.

            Wenn LLMs Zugang zu strukturierten Datensätzen haben, dann können sie damit arbeiten – wie jedes andere Programm auch, was Zugang zu diesen Daten hat. Diese sind aber nicht Teil des Sprachmodells selbst.

            Somit ist die Frage an sich schon falsch gestellt.
            Noch einmal: JEDES Programm, dass Zugriff auf Daten hat, kann mit diesen arbeiten. Das Problem ist nicht das Programm.

            saale_coop@digitalcourage.socialS 1 Reply Last reply
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            • lennybacon@infosec.exchangeL lennybacon@infosec.exchange

              @guy_bockamp @jk @AwetTesfaiesus Wirklich so gut wie jede*r wirft alle mögliche Scheiße in LLMs die bei Providers laufen. Die dümmsten Fragen. Unter anderem weil die Medien da ganz toll animieren „Probier es doch auch mal“. Datenschutzrechtliche, Ökologische oder überhaupt irgendwelche Bedenken - leider Fehlanzeige.

              LLM nur da wo sie Algorithmen gegenüber sinnvoll genutzt werden.
              Lokale Modelle sind immer vorzuziehen.

              guy_bockamp@mastodon.socialG This user is from outside of this forum
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              guy_bockamp@mastodon.social
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              #95

              @lennybacon @jk @AwetTesfaiesus Sehe ich ähnlich.

              Aber die Frage ist, ob der Regulierungsrahmen der DSGVO noch sinntragend ist

              lennybacon@infosec.exchangeL 1 Reply Last reply
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              • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

                Banale Frage, komplexe Antwort? Liebe #Datenschutz-Nerds:

                Angenommen, ich wohne neben Marlis Meier in der Gartenstr. in Stuttgart.

                Ich habe zu Marlis keine weiteren Bezug außer, dass ich weiß, dass sie weiß, dass sie eben im Nachbarhaus wohnt. Das weiß ich, weil es mir eine andere Nachbarin erzählt hat.

                Ist es (rechtlich und moralisch) zulässig, in ein x-beliebiges LLM (sagen wir ChatGPT) folgendes eintippen:

                "Marlis Meier wohnt in der Gartenstr. 3 in Stuttgart"?

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                #96

                @AwetTesfaiesus Kann man bei deinen Angaben aus meiner Sicht nicht valide beurteilen.

                Einfach mal auf der folgenden Seite nach Purpose suchen:
                https://gdpr-info.eu/art-5-gdpr/

                Anders gesagt: Du brauchst einen »Zweck«, warum du diese personenbezogenen Daten verarbeitest. Nach deinen Angaben hast Du aber keinen = Nicht zulässig.

                h_albermann@mastodon.socialH guy_bockamp@mastodon.socialG 2 Replies Last reply
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                • lennybacon@infosec.exchangeL lennybacon@infosec.exchange

                  @guy_bockamp @jk @AwetTesfaiesus Wirklich so gut wie jede*r wirft alle mögliche Scheiße in LLMs die bei Providers laufen. Die dümmsten Fragen. Unter anderem weil die Medien da ganz toll animieren „Probier es doch auch mal“. Datenschutzrechtliche, Ökologische oder überhaupt irgendwelche Bedenken - leider Fehlanzeige.

                  LLM nur da wo sie Algorithmen gegenüber sinnvoll genutzt werden.
                  Lokale Modelle sind immer vorzuziehen.

                  guy_bockamp@mastodon.socialG This user is from outside of this forum
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                  #97

                  @lennybacon @jk @AwetTesfaiesus

                  BTW: Persönlich denke ich, wir brauchen dringend ein Grundrecht darauf, gänzlich frei von Interaktion mit KI leben zu können.

                  lennybacon@infosec.exchangeL 1 Reply Last reply
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                  • h_albermann@mastodon.socialH h_albermann@mastodon.social

                    @AwetTesfaiesus Kann man bei deinen Angaben aus meiner Sicht nicht valide beurteilen.

                    Einfach mal auf der folgenden Seite nach Purpose suchen:
                    https://gdpr-info.eu/art-5-gdpr/

                    Anders gesagt: Du brauchst einen »Zweck«, warum du diese personenbezogenen Daten verarbeitest. Nach deinen Angaben hast Du aber keinen = Nicht zulässig.

                    h_albermann@mastodon.socialH This user is from outside of this forum
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                    #98

                    @AwetTesfaiesus Dabei ist zu beachten, dass es neben den in der GDPR aufgeführten Gründen andere, ggf. lokale, Bestimmungen über die Speicherung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten geben kann.

                    So kann eine Person die Löschung ihrer Daten fordern, gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder Dokumentationspflichten können dem aber entgegen stehen.

                    Daher sollten IT Systeme diese Fälle (Purpose) unterscheiden können um die Speicherung und Verarbeitung auf die jeweilige Zwecke zu beschränken.

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                    • guy_bockamp@mastodon.socialG guy_bockamp@mastodon.social

                      @lennybacon @jk @AwetTesfaiesus Sehe ich ähnlich.

                      Aber die Frage ist, ob der Regulierungsrahmen der DSGVO noch sinntragend ist

                      lennybacon@infosec.exchangeL This user is from outside of this forum
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                      #99

                      @guy_bockamp @jk @AwetTesfaiesus IMHO geht auch ohne AI die DSGVO nicht weit genug. Wären privat Personen inkludiert könnte man doxxing und ungewollte Datenweitergabe damit eindämmen. Es müsste eine Möglichkeit der Meldung geben die effektiv gegen die Millionen Verstöße vorgeht.

                      guy_bockamp@mastodon.socialG 1 Reply Last reply
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                      • guy_bockamp@mastodon.socialG guy_bockamp@mastodon.social

                        @lennybacon @jk @AwetTesfaiesus

                        BTW: Persönlich denke ich, wir brauchen dringend ein Grundrecht darauf, gänzlich frei von Interaktion mit KI leben zu können.

                        lennybacon@infosec.exchangeL This user is from outside of this forum
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                        wrote last edited by
                        #100

                        @guy_bockamp @jk @AwetTesfaiesus Das wäre sehr schön. Neben Digitalzwang gibt es ja nun auch einen KI-Zwang.

                        1 Reply Last reply
                        0
                        • lennybacon@infosec.exchangeL lennybacon@infosec.exchange

                          @guy_bockamp @jk @AwetTesfaiesus IMHO geht auch ohne AI die DSGVO nicht weit genug. Wären privat Personen inkludiert könnte man doxxing und ungewollte Datenweitergabe damit eindämmen. Es müsste eine Möglichkeit der Meldung geben die effektiv gegen die Millionen Verstöße vorgeht.

                          guy_bockamp@mastodon.socialG This user is from outside of this forum
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                          guy_bockamp@mastodon.social
                          wrote last edited by
                          #101

                          @lennybacon @jk @AwetTesfaiesus Verstehe ich.

                          Dennoch denke ich, die DSGVO war gleichzeitig zu ambitioniert. Heute würde ich sagen, die Ideen waren oft 'out of this world' und haben (wiewohl alle richtig) die Menschen überfordert.

                          lennybacon@infosec.exchangeL 1 Reply Last reply
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                          • guy_bockamp@mastodon.socialG guy_bockamp@mastodon.social

                            @lennybacon @jk @AwetTesfaiesus Verstehe ich.

                            Dennoch denke ich, die DSGVO war gleichzeitig zu ambitioniert. Heute würde ich sagen, die Ideen waren oft 'out of this world' und haben (wiewohl alle richtig) die Menschen überfordert.

                            lennybacon@infosec.exchangeL This user is from outside of this forum
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                            lennybacon@infosec.exchange
                            wrote last edited by
                            #102

                            @guy_bockamp @jk @AwetTesfaiesus Meine ideale … 🤷‍♂️ … Realität

                            1 Reply Last reply
                            0
                            • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

                              Weiterhin: Name und Hausnummer stehen auch am Haus (Briefkasten, Klingel)

                              joergba@mastodon.socialJ This user is from outside of this forum
                              joergba@mastodon.socialJ This user is from outside of this forum
                              joergba@mastodon.social
                              wrote last edited by
                              #103

                              @AwetTesfaiesus Außer in modernen Häusern mit Eigentumswohnungen. Dort stehen häufig nur Wohnungsnummern.

                              1 Reply Last reply
                              0
                              • h_albermann@mastodon.socialH h_albermann@mastodon.social

                                @AwetTesfaiesus Kann man bei deinen Angaben aus meiner Sicht nicht valide beurteilen.

                                Einfach mal auf der folgenden Seite nach Purpose suchen:
                                https://gdpr-info.eu/art-5-gdpr/

                                Anders gesagt: Du brauchst einen »Zweck«, warum du diese personenbezogenen Daten verarbeitest. Nach deinen Angaben hast Du aber keinen = Nicht zulässig.

                                guy_bockamp@mastodon.socialG This user is from outside of this forum
                                guy_bockamp@mastodon.socialG This user is from outside of this forum
                                guy_bockamp@mastodon.social
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                                #104

                                @h_albermann @AwetTesfaiesus Ich denke, das offen zu lassen, war Teil der Intention hinter der Frage.

                                Die Antwort ist dann: "Es kommt darauf an." Und dann ist die Frage: worauf?

                                BTW: die Prüfungsreihenfolge wäre wohl, ob der Anwendungsbereich überhaupt eröffnet ist (Art. 2 Abs. 2)

                                h_albermann@mastodon.socialH 1 Reply Last reply
                                0
                                • guy_bockamp@mastodon.socialG guy_bockamp@mastodon.social

                                  @h_albermann @AwetTesfaiesus Ich denke, das offen zu lassen, war Teil der Intention hinter der Frage.

                                  Die Antwort ist dann: "Es kommt darauf an." Und dann ist die Frage: worauf?

                                  BTW: die Prüfungsreihenfolge wäre wohl, ob der Anwendungsbereich überhaupt eröffnet ist (Art. 2 Abs. 2)

                                  h_albermann@mastodon.socialH This user is from outside of this forum
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                                  h_albermann@mastodon.social
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                                  #105

                                  @guy_bockamp @AwetTesfaiesus Oder einfacher: Die Antwort lautet nein, solange ich keinen guten Grund anführen kann.

                                  Was ein guter Grund ist … 🤓

                                  guy_bockamp@mastodon.socialG 1 Reply Last reply
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                                  • h_albermann@mastodon.socialH h_albermann@mastodon.social

                                    @guy_bockamp @AwetTesfaiesus Oder einfacher: Die Antwort lautet nein, solange ich keinen guten Grund anführen kann.

                                    Was ein guter Grund ist … 🤓

                                    guy_bockamp@mastodon.socialG This user is from outside of this forum
                                    guy_bockamp@mastodon.socialG This user is from outside of this forum
                                    guy_bockamp@mastodon.social
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                                    #106

                                    @h_albermann @AwetTesfaiesus moralisch: eher ja
                                    juristisch: nein

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                                    • awettesfaiesus@mastodon.socialA awettesfaiesus@mastodon.social

                                      Banale Frage, komplexe Antwort? Liebe #Datenschutz-Nerds:

                                      Angenommen, ich wohne neben Marlis Meier in der Gartenstr. in Stuttgart.

                                      Ich habe zu Marlis keine weiteren Bezug außer, dass ich weiß, dass sie weiß, dass sie eben im Nachbarhaus wohnt. Das weiß ich, weil es mir eine andere Nachbarin erzählt hat.

                                      Ist es (rechtlich und moralisch) zulässig, in ein x-beliebiges LLM (sagen wir ChatGPT) folgendes eintippen:

                                      "Marlis Meier wohnt in der Gartenstr. 3 in Stuttgart"?

                                      qbi@freie-re.deQ This user is from outside of this forum
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                                      #107

                                      @AwetTesfaiesus Zunächst verarbeitest du hier personenbezogene Daten innerhalb der EU. Daher wäre die DSGVO anwendbar. Haushaltsausnahme greift nicht.

                                      Als Rechtsgrundlage käme nur der Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Interessenabwägung) in Betracht. Zur Prüfung hat der EuGH eine 3-Schritt-Methode entwickelt:

                                      qbi@freie-re.deQ awettesfaiesus@mastodon.socialA 2 Replies Last reply
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                                      • qbi@freie-re.deQ qbi@freie-re.de

                                        @AwetTesfaiesus Zunächst verarbeitest du hier personenbezogene Daten innerhalb der EU. Daher wäre die DSGVO anwendbar. Haushaltsausnahme greift nicht.

                                        Als Rechtsgrundlage käme nur der Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Interessenabwägung) in Betracht. Zur Prüfung hat der EuGH eine 3-Schritt-Methode entwickelt:

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                                        #108

                                        @AwetTesfaiesus

                                        1. Du musst ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung verfolgen. Hier fällt es mir schwer, eines zu erkennen. Das heißt, die Prüfung wäre aus meiner Sicht hier schon zu Ende.
                                        2. Die Verarbeitung muss erforderlich sein, um das Interesse zu verwirklichen.
                                        3. Die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person dürfen nicht überwiegen.

                                        Alle drei Schritte müssen zu "deinen Gunsten" ausgehen. Das wäre hier nicht der Fall -> keine Rechtsgrundlage -> rechtlich nicht zulässig.

                                        qbi@freie-re.deQ 1 Reply Last reply
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                                          @AwetTesfaiesus

                                          1. Du musst ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung verfolgen. Hier fällt es mir schwer, eines zu erkennen. Das heißt, die Prüfung wäre aus meiner Sicht hier schon zu Ende.
                                          2. Die Verarbeitung muss erforderlich sein, um das Interesse zu verwirklichen.
                                          3. Die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person dürfen nicht überwiegen.

                                          Alle drei Schritte müssen zu "deinen Gunsten" ausgehen. Das wäre hier nicht der Fall -> keine Rechtsgrundlage -> rechtlich nicht zulässig.

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                                          #109

                                          @AwetTesfaiesus Das ist natürlich nur eine Kurzversion, die den "wenigen" 500 Zeichen bei Mastodon geschuldet ist. 😉

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