Vor Barbarossas Mühlenzwang 1158 waren Mühlen Eigentum der Dorfgemeinschaft. Mit dem Zwang wurden die Müller Pächter des Grundherrn. Im Umkreis durften keine weiteren Mühlen gebaut werden. Der Grundherr besaß das Mühlenmonopol. Müller und Bauern mussten Abgaben leisten. Konkurrenz fehlte – die technische Entwicklung stagnierte. Im 19. Jahrhundert wurde der Mühlenbann abgeschafft.#Reiche #Solaranlagen #MarkMyWords