Nun fällt ja auch das Urheberrecht in meine Zuständigkeit und ich möchte mal dazu was los werden:
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@AwetTesfaiesus@mastodon.social
That seems ridiculously restrictive... For example, how is taking a picture of something public different from taking a screenshot of something public? -
Nun fällt ja auch das Urheberrecht in meine Zuständigkeit und ich möchte mal dazu was los werden:
Ihr lügt Euch alle tendenziell ein wenig in die eigenen Taschen, wenn ihr denkt, alles mögliche, insb. Screenshots, wären ein "Bildzitat". Ich sehe hier selten echte Bildzitate.
Ihr müsstet das Werk nämlich auch zum Gegenstand der Analyse machen; Beiwerk-Werke erfasst das allenfalls selten.
Auch Profis machen das (überall) ständig falsch.
Urheberrecht? Das ist ein, hm ... interessantes Thema.
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@AwetTesfaiesus Sorry, will nicht derailen, aber "Urheberrecht" und "sich in die eigene Tasche lügen" ist einfach ein komplexer Trigger.
@regineheidorn
Trotzdem ein guter Hinweis, danke dafür. -
@AwetTesfaiesus Jaja, seit wir in Verein eine Foto-Abmahnung haben, und das vor dem LG Hamburg verhandelt wird, ist klar, dass man eigentlich gar nix darf. Das LG Hamburg ist sogar der Meinung, ÄHNLICHE FOTOS vom gleichen Aussichtspunkt aus seien ebenfalls mitgeschützt (wir haben gar nicht das abgemahnte Foto, sondern ein ähnliches genutzt). Weil das Urheberrecht die Werkidee schützt, nicht nur das konkrete Werk.

Ja, so haben wir auch geguckt.
Jedenfalls fliegen jetzt auch bei Buchrezensionen die Cover raus. Denn die meisten Verlage sind US oder UK, dort ist das per fair use oder fair dealing erlaubt, bei uns gilt aber vom LG Hamburg ausgelegtes deutsches Recht, und da braucht man wohl immer für wirklich alles eine explizite Erlaubnis.
Schafft das rückstandslos ab!
@forthy42 @AwetTesfaiesus moment. bitte nochmal in langsam.
wenn ich hier Fotos von Büchern posten will, die ich gelesen habe, um darüber zu sprechen. dann darf ich das nicht, weil Buchcover geschützte Werke sind, die ich nicht posten darf ohne Einwilligung des Verlags? oder der Illustratorin?
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Ist wie Linux, nur in allen Belangen schlechter und kostet Geld, das dann nach Trumps Amerika fließt.
@kontrollierterWahnwitz @AwetTesfaiesus @energisch_ @coastgnu
quasi die Win-Win-Schleife unterbrechen
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@forthy42 @AwetTesfaiesus moment. bitte nochmal in langsam.
wenn ich hier Fotos von Büchern posten will, die ich gelesen habe, um darüber zu sprechen. dann darf ich das nicht, weil Buchcover geschützte Werke sind, die ich nicht posten darf ohne Einwilligung des Verlags? oder der Illustratorin?
@thierna @AwetTesfaiesus Ja. Das ist balla-balla, weshalb es im angelsächsischen Recht eine von den Gerichten definierte fair use/fair dealings-Doktrin gibt, wonach das eine legitime Nutzung ist.
Aber hier bei uns gibt es kein Richterrecht (obwohl ich das, was das LG Hamburg so spricht, sehr wohl als solches einordne), sondern nur eine Auslegung der Gesetzestexte, und dort steht nirgendwo explizit, dass das legitime Nutzung ist.
Du brauchst formell die Einwilligung des Verlags. Der Illustrator hat seine Verwertungsrechte ja an den Verlag abgegeben, hat also nur sehr eingeschränkte Rechte, die bei einer Buchbesprechung möglicherweise¹ nicht verletzt werden. Normalerweise dürfte nichts passieren, weil die Verlage ja schwer bescheuert sein müssten, wenn sie Bilder ihrer Bücher in Buchbesprechungen wegklagen, aber es gibt eine Menge quasi-verwaister Werke, bei denen der Verlag die Verwertung an den Autor zurückgibt, und eine Neuauflage unrentabel ist. Da könnte es passieren, dass der Autor dann einen Abmahnanwalt ermächtigt, Geld einzutreiben, indem alte Rezensionen, die natürlich immer noch im Netz auffindbar sind, abgemahnt werden.
Das ist das Bedrohungszenario hier, und da wir unsere Vereinszeitschrift für die Ewigkeit aufbewahren wollen, ist das für uns ein reales Problem. Nach z.B. 3 Monaten automatisch gelöschte Mastodon-Posts haben das Problem wohl eher nicht.
¹) Namensnennung wäre noch als Recht da, und wer weiß, was dem LG Hamburg alles einfällt…
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Nun fällt ja auch das Urheberrecht in meine Zuständigkeit und ich möchte mal dazu was los werden:
Ihr lügt Euch alle tendenziell ein wenig in die eigenen Taschen, wenn ihr denkt, alles mögliche, insb. Screenshots, wären ein "Bildzitat". Ich sehe hier selten echte Bildzitate.
Ihr müsstet das Werk nämlich auch zum Gegenstand der Analyse machen; Beiwerk-Werke erfasst das allenfalls selten.
Auch Profis machen das (überall) ständig falsch.
@AwetTesfaiesus Ich bin für die Abschaffung des Urheberrechts. Alles unter eine GPL ähnliche Lizenz stellen. Das würde der Informations und Wissensfreiheit dienen. Nicht kapitalistische Vermarktung hinter Paywalls etc.
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@AwetTesfaiesus Ich bin für die Abschaffung des Urheberrechts. Alles unter eine GPL ähnliche Lizenz stellen. Das würde der Informations und Wissensfreiheit dienen. Nicht kapitalistische Vermarktung hinter Paywalls etc.
Ich nicht! Ich denke, ich verstehe, was Du sagen willst, aber: es ist eine Errungenschaft, dass wir das untrennbare Band des Urheberpersönlichkeitsrechts haben und das würde ich auf keinen Fall beseitigt sehen wollen.
Beim Rest: Auch Urhebys wollen essen.
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Nun fällt ja auch das Urheberrecht in meine Zuständigkeit und ich möchte mal dazu was los werden:
Ihr lügt Euch alle tendenziell ein wenig in die eigenen Taschen, wenn ihr denkt, alles mögliche, insb. Screenshots, wären ein "Bildzitat". Ich sehe hier selten echte Bildzitate.
Ihr müsstet das Werk nämlich auch zum Gegenstand der Analyse machen; Beiwerk-Werke erfasst das allenfalls selten.
Auch Profis machen das (überall) ständig falsch.
@AwetTesfaiesus Jo. Das Bildzitat muss schon einen direkten Bezug zum Ursprung haben, und eine Quellenangabe. Einfach kopieren und zweckentfremden ist geklaut. Bin dabei aber großzügig mit mir, in der Hoffnung, dass eine Veränderung niemanden schert – besonders wenn die Veränderung die Kritik des Bezugs ist. @UlrikeHeiss
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@AwetTesfaiesus Jo. Das Bildzitat muss schon einen direkten Bezug zum Ursprung haben, und eine Quellenangabe. Einfach kopieren und zweckentfremden ist geklaut. Bin dabei aber großzügig mit mir, in der Hoffnung, dass eine Veränderung niemanden schert – besonders wenn die Veränderung die Kritik des Bezugs ist. @UlrikeHeiss
@Trojaner @UlrikeHeiss
* bzw. selbst der Bezug sein -
Nun fällt ja auch das Urheberrecht in meine Zuständigkeit und ich möchte mal dazu was los werden:
Ihr lügt Euch alle tendenziell ein wenig in die eigenen Taschen, wenn ihr denkt, alles mögliche, insb. Screenshots, wären ein "Bildzitat". Ich sehe hier selten echte Bildzitate.
Ihr müsstet das Werk nämlich auch zum Gegenstand der Analyse machen; Beiwerk-Werke erfasst das allenfalls selten.
Auch Profis machen das (überall) ständig falsch.
@AwetTesfaiesus Weil das Urheberrecht auch völlig absurd ist, in seiner zur Zeit geltenden Ausprägung. Alleine schon die 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. absoluter Irrsinn. Stell dir vor ein Tischler müsste Vergütung an die Nachkommen eines verstorbenen Kollegen zahlen weil er zu bestehende Sitzmöbel mit Baugleichen ergänzt.
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@AwetTesfaiesus Weil das Urheberrecht auch völlig absurd ist, in seiner zur Zeit geltenden Ausprägung. Alleine schon die 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. absoluter Irrsinn. Stell dir vor ein Tischler müsste Vergütung an die Nachkommen eines verstorbenen Kollegen zahlen weil er zu bestehende Sitzmöbel mit Baugleichen ergänzt.
@cybercow Ich bin mir spontan nicht sicher, dass er das nicht müßte
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@eingemaischt @coastgnu @energisch_
Fast ganz exakt
@AwetTesfaiesus @coastgnu @energisch_ ja, muss ein Ding sein und muss dauerhaft da sein.
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Eins könnte den Eindruck bekommen, das Urheberrecht wurde nur als Finanzierungshilfe darbender Juristen geschaffen und nicht zum Schutze eines Werkes.
Wenn ich höre, Fotos des Eiffelturmes unterliegen Urheberrecht, dann fall ich jedes Mal vom Glauben ab …@coastgnu Irrtum! Das 1. Urheberrecht schützt das Recht der Urheberinnen an ihrer Arbeit. Das Recht schützt die Brötchenquelle kreativer Menschen. Sie haben zunächst das 2. Verwertungsrecht inne und tauschen das gegen Brötchen bei Bildagenturen und Verlagen ein, die wiederum Brötchengeber für noch mehr kreative und weiterverarbeitende Menschen sind (auch den Hausmeister); und auch die Shareholder wollen ihren Anteil an den Brötchen. Um deren Schutz geht's. @energisch_ @AwetTesfaiesus
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Scheinbar doch, die Installation ist ja zu sehen.
@coastgnu
Dann gilt die offen verlegte Elektro-Installation als Kunstwerk. Im Kabelkanal würde das niemand interessieren. Im Fall des Eiffelturms hat sie sogar eine gewisse Schöpfungs... höhe!D., der meistens schon mit Personenabbildungen genug zu tun hat.
@energisch_ @AwetTesfaiesus -
@cybercow Ich bin mir spontan nicht sicher, dass er das nicht müßte
@AwetTesfaiesus Kommt wohl auf die "künstlerische Schöpfungshöhe" des Stuhls an, wie das ja auch bei Schriftarten ist. Das macht die ganze Sache aber nur noch absurder.
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@coastgnu Irrtum! Das 1. Urheberrecht schützt das Recht der Urheberinnen an ihrer Arbeit. Das Recht schützt die Brötchenquelle kreativer Menschen. Sie haben zunächst das 2. Verwertungsrecht inne und tauschen das gegen Brötchen bei Bildagenturen und Verlagen ein, die wiederum Brötchengeber für noch mehr kreative und weiterverarbeitende Menschen sind (auch den Hausmeister); und auch die Shareholder wollen ihren Anteil an den Brötchen. Um deren Schutz geht's. @energisch_ @AwetTesfaiesus
@coastgnu Das französische Recht ist nochmal speziell und begrenzt auch die in Deutschland übliche Panoramafreiheit. Und das amerikanische Copyright ist wieder anders. Ein internationales Wirrwarr voller Fallen. Das versuchte die EU zu entwirren, ist aber an Lobbyinteressen der großen Verwerter gescheitert. @AwetTesfaiesus
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@AwetTesfaiesus@mastodon.social
Danke für die Aufklärung! -
@coastgnu @energisch_ @AwetTesfaiesus Das Google-Stichwort dazu heißt "Panoramafreiheit".
Ganz vereinfacht: In Deutschland kannst du Fotos von Dingen, die du von der Straße aus machst, frei veröffentlichen.
In Belgien (Atomium) und Frankreich (Eiffelturm- Beleuchtung) nicht.
@eingemaischt
Die müssten für die Eifelturm Beleuchtung eigentlich Schmerzensgeld allen Betrachtenden zahlen. Das ist keine Kunst und kann weg.
@coastgnu @energisch_ @AwetTesfaiesus -
@Openhuman kannst dann halt auf auch den Nazis nichts mehr untersagen
@AwetTesfaiesus ja, cc0 ist ein ziemlich radikaler Ansatz.
Nicht nur Nazis, sondern auch zum Beispiel Diktaturen oder Ki Ich Versuche schon abzuwägen, was für Konsequenzen das hat. Allerdings sind Diktaturen jetzt auch nicht dafür bekannt das Urheberrecht groß zu achten.
Das Internet und der Fortschritt lebt durchs Teilen aber die Geschwindigkeit und Vergütungsmodelle der Urheberrechts sind aus den letzten Jahrhundert. Das erzeugt schon einiges an Reibung.