Nun fällt ja auch das Urheberrecht in meine Zuständigkeit und ich möchte mal dazu was los werden:
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Nun fällt ja auch das Urheberrecht in meine Zuständigkeit und ich möchte mal dazu was los werden:
Ihr lügt Euch alle tendenziell ein wenig in die eigenen Taschen, wenn ihr denkt, alles mögliche, insb. Screenshots, wären ein "Bildzitat". Ich sehe hier selten echte Bildzitate.
Ihr müsstet das Werk nämlich auch zum Gegenstand der Analyse machen; Beiwerk-Werke erfasst das allenfalls selten.
Auch Profis machen das (überall) ständig falsch.
@AwetTesfaiesus Jo. Das Bildzitat muss schon einen direkten Bezug zum Ursprung haben, und eine Quellenangabe. Einfach kopieren und zweckentfremden ist geklaut. Bin dabei aber großzügig mit mir, in der Hoffnung, dass eine Veränderung niemanden schert – besonders wenn die Veränderung die Kritik des Bezugs ist. @UlrikeHeiss
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@AwetTesfaiesus Jo. Das Bildzitat muss schon einen direkten Bezug zum Ursprung haben, und eine Quellenangabe. Einfach kopieren und zweckentfremden ist geklaut. Bin dabei aber großzügig mit mir, in der Hoffnung, dass eine Veränderung niemanden schert – besonders wenn die Veränderung die Kritik des Bezugs ist. @UlrikeHeiss
@Trojaner @UlrikeHeiss
* bzw. selbst der Bezug sein -
Nun fällt ja auch das Urheberrecht in meine Zuständigkeit und ich möchte mal dazu was los werden:
Ihr lügt Euch alle tendenziell ein wenig in die eigenen Taschen, wenn ihr denkt, alles mögliche, insb. Screenshots, wären ein "Bildzitat". Ich sehe hier selten echte Bildzitate.
Ihr müsstet das Werk nämlich auch zum Gegenstand der Analyse machen; Beiwerk-Werke erfasst das allenfalls selten.
Auch Profis machen das (überall) ständig falsch.
@AwetTesfaiesus Weil das Urheberrecht auch völlig absurd ist, in seiner zur Zeit geltenden Ausprägung. Alleine schon die 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. absoluter Irrsinn. Stell dir vor ein Tischler müsste Vergütung an die Nachkommen eines verstorbenen Kollegen zahlen weil er zu bestehende Sitzmöbel mit Baugleichen ergänzt.
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@AwetTesfaiesus Weil das Urheberrecht auch völlig absurd ist, in seiner zur Zeit geltenden Ausprägung. Alleine schon die 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. absoluter Irrsinn. Stell dir vor ein Tischler müsste Vergütung an die Nachkommen eines verstorbenen Kollegen zahlen weil er zu bestehende Sitzmöbel mit Baugleichen ergänzt.
@cybercow Ich bin mir spontan nicht sicher, dass er das nicht müßte
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@eingemaischt @coastgnu @energisch_
Fast ganz exakt
@AwetTesfaiesus @coastgnu @energisch_ ja, muss ein Ding sein und muss dauerhaft da sein.
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Eins könnte den Eindruck bekommen, das Urheberrecht wurde nur als Finanzierungshilfe darbender Juristen geschaffen und nicht zum Schutze eines Werkes.
Wenn ich höre, Fotos des Eiffelturmes unterliegen Urheberrecht, dann fall ich jedes Mal vom Glauben ab …@coastgnu Irrtum! Das 1. Urheberrecht schützt das Recht der Urheberinnen an ihrer Arbeit. Das Recht schützt die Brötchenquelle kreativer Menschen. Sie haben zunächst das 2. Verwertungsrecht inne und tauschen das gegen Brötchen bei Bildagenturen und Verlagen ein, die wiederum Brötchengeber für noch mehr kreative und weiterverarbeitende Menschen sind (auch den Hausmeister); und auch die Shareholder wollen ihren Anteil an den Brötchen. Um deren Schutz geht's. @energisch_ @AwetTesfaiesus
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Scheinbar doch, die Installation ist ja zu sehen.
@coastgnu
Dann gilt die offen verlegte Elektro-Installation als Kunstwerk. Im Kabelkanal würde das niemand interessieren. Im Fall des Eiffelturms hat sie sogar eine gewisse Schöpfungs... höhe!D., der meistens schon mit Personenabbildungen genug zu tun hat.
@energisch_ @AwetTesfaiesus -
@cybercow Ich bin mir spontan nicht sicher, dass er das nicht müßte
@AwetTesfaiesus Kommt wohl auf die "künstlerische Schöpfungshöhe" des Stuhls an, wie das ja auch bei Schriftarten ist. Das macht die ganze Sache aber nur noch absurder.
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@coastgnu Irrtum! Das 1. Urheberrecht schützt das Recht der Urheberinnen an ihrer Arbeit. Das Recht schützt die Brötchenquelle kreativer Menschen. Sie haben zunächst das 2. Verwertungsrecht inne und tauschen das gegen Brötchen bei Bildagenturen und Verlagen ein, die wiederum Brötchengeber für noch mehr kreative und weiterverarbeitende Menschen sind (auch den Hausmeister); und auch die Shareholder wollen ihren Anteil an den Brötchen. Um deren Schutz geht's. @energisch_ @AwetTesfaiesus
@coastgnu Das französische Recht ist nochmal speziell und begrenzt auch die in Deutschland übliche Panoramafreiheit. Und das amerikanische Copyright ist wieder anders. Ein internationales Wirrwarr voller Fallen. Das versuchte die EU zu entwirren, ist aber an Lobbyinteressen der großen Verwerter gescheitert. @AwetTesfaiesus
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@AwetTesfaiesus@mastodon.social
Danke für die Aufklärung! -
@coastgnu @energisch_ @AwetTesfaiesus Das Google-Stichwort dazu heißt "Panoramafreiheit".
Ganz vereinfacht: In Deutschland kannst du Fotos von Dingen, die du von der Straße aus machst, frei veröffentlichen.
In Belgien (Atomium) und Frankreich (Eiffelturm- Beleuchtung) nicht.
@eingemaischt
Die müssten für die Eifelturm Beleuchtung eigentlich Schmerzensgeld allen Betrachtenden zahlen. Das ist keine Kunst und kann weg.
@coastgnu @energisch_ @AwetTesfaiesus -
@Openhuman kannst dann halt auf auch den Nazis nichts mehr untersagen
@AwetTesfaiesus ja, cc0 ist ein ziemlich radikaler Ansatz.
Nicht nur Nazis, sondern auch zum Beispiel Diktaturen oder Ki Ich Versuche schon abzuwägen, was für Konsequenzen das hat. Allerdings sind Diktaturen jetzt auch nicht dafür bekannt das Urheberrecht groß zu achten.
Das Internet und der Fortschritt lebt durchs Teilen aber die Geschwindigkeit und Vergütungsmodelle der Urheberrechts sind aus den letzten Jahrhundert. Das erzeugt schon einiges an Reibung.
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@Trojaner @UlrikeHeiss
* bzw. selbst der Bezug sein@AwetTesfaiesus Schade, dass die meisten Kritiker:innen des Urheberrechts meist vergessen, dass wir Kreative von unserer Arbeit leben, und sie deshalb nicht einfach verschenken können. @UlrikeHeiss
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@AwetTesfaiesus ja, cc0 ist ein ziemlich radikaler Ansatz.
Nicht nur Nazis, sondern auch zum Beispiel Diktaturen oder Ki Ich Versuche schon abzuwägen, was für Konsequenzen das hat. Allerdings sind Diktaturen jetzt auch nicht dafür bekannt das Urheberrecht groß zu achten.
Das Internet und der Fortschritt lebt durchs Teilen aber die Geschwindigkeit und Vergütungsmodelle der Urheberrechts sind aus den letzten Jahrhundert. Das erzeugt schon einiges an Reibung.
Was ich gar nicht leiden kann,
sind Firmen die kein Urheberrecht achten,
aber es für sich in Anspruch nehmen.Das ist worst of both worlds.
Und gerade bei Ki sehr beliebt.
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@AwetTesfaiesus Kommt wohl auf die "künstlerische Schöpfungshöhe" des Stuhls an, wie das ja auch bei Schriftarten ist. Das macht die ganze Sache aber nur noch absurder.
@cybercow Schöpfungshöhe ist leichter zu überspringen als die Fußleiste
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@energisch_
Das ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Das deutsche Urheberrecht hat z. B. wenig mit
️ und
️ zu tun. Die gelten im angloamerikanischen Raum, wo du dein Urheberrecht sogar abgeben kannst, während du in D "nur" die Möglichkeit hast, die Nutzungsrechte abzugeben oder darauf zu verzichten.
@coastgnu @AwetTesfaiesus@C_Ottenburg aber wie, wenn US Produkte mit Logo in D verwendet werden. Denn das würde deine Screenshots mit OS Hintergrund berühren. @coastgnu @AwetTesfaiesus
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@energisch_
Das ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Das deutsche Urheberrecht hat z. B. wenig mit
️ und
️ zu tun. Die gelten im angloamerikanischen Raum, wo du dein Urheberrecht sogar abgeben kannst, während du in D "nur" die Möglichkeit hast, die Nutzungsrechte abzugeben oder darauf zu verzichten.
@coastgnu @AwetTesfaiesus@C_Ottenburg @energisch_ @coastgnu @AwetTesfaiesus
Soweit mir bekannt, ist das auch nicht ganz richtig... in Deutschland kann der Urheber lediglich Nutzungsrechte einräumen. Darin wird dann die Nutzung geregelt, z.B. das es umfänglich genutzt werden kann oder mit Einschränkungen.
Abgeben geht nicht, weil der Urheber immer der Urheber bleibt.
Im Grunde ganz einfach, wenn man verstanden hat, das es in D kein (C), (T) oder (R) gibt.
Die Menschen schauen zu viele amerikanische Serien
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@C_Ottenburg @energisch_ @coastgnu @AwetTesfaiesus
Soweit mir bekannt, ist das auch nicht ganz richtig... in Deutschland kann der Urheber lediglich Nutzungsrechte einräumen. Darin wird dann die Nutzung geregelt, z.B. das es umfänglich genutzt werden kann oder mit Einschränkungen.
Abgeben geht nicht, weil der Urheber immer der Urheber bleibt.
Im Grunde ganz einfach, wenn man verstanden hat, das es in D kein (C), (T) oder (R) gibt.
Die Menschen schauen zu viele amerikanische Serien
@Matthias @C_Ottenburg @energisch_ @coastgnu
Im wesentlichen korrekt (ein "unauflösliches Band bleibt stets")
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Nun fällt ja auch das Urheberrecht in meine Zuständigkeit und ich möchte mal dazu was los werden:
Ihr lügt Euch alle tendenziell ein wenig in die eigenen Taschen, wenn ihr denkt, alles mögliche, insb. Screenshots, wären ein "Bildzitat". Ich sehe hier selten echte Bildzitate.
Ihr müsstet das Werk nämlich auch zum Gegenstand der Analyse machen; Beiwerk-Werke erfasst das allenfalls selten.
Auch Profis machen das (überall) ständig falsch.
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@energisch_
Das ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Das deutsche Urheberrecht hat z. B. wenig mit
️ und
️ zu tun. Die gelten im angloamerikanischen Raum, wo du dein Urheberrecht sogar abgeben kannst, während du in D "nur" die Möglichkeit hast, die Nutzungsrechte abzugeben oder darauf zu verzichten.
@coastgnu @AwetTesfaiesus@C_Ottenburg @energisch_ @coastgnu @AwetTesfaiesus
Im amerikanischen Recht hat man auch die Möglichkeit, seine Werke ins public domain zu setzten (was bei sehr vielen von Regierungsbehörden produzierten Dokumenten der Fall ist).
Das deutsche Recht sieht jedoch keine Möglichkeit für einen lebenden Autor vor, sein Werk gemeinfrei zu machen. Das muss man dann über Umwege wie die Creative Commons Zero-Lizenz tun.
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