Siehe 2 a) bis c) der Leitsätze des NPD-Verbotsverfahrens:
Urteil vom 17. Januar 2017
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele
(www.bundesverfassungsgericht.de)
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Siehe 2 a) bis c) der Leitsätze des NPD-Verbotsverfahrens:
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele
(www.bundesverfassungsgericht.de)
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Es müssen nicht ALLE V-Leute abgezogen werden, wenn ein #AfDVerbot sverfahren startet. 
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Das Internationale Auschwitz Komitee fordert Bundesinnenminister Dobrindt auf, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.
Also eine klarere Ansage kann es kaum geben.
Innenminister Dobrindt soll handeln, damit es zu einem AfD-Verbotsverfahren kommt, das fordert das Internationale Auschwitz Komitee. Wie die Partei agiere, sei »für Überlebende des Holocaust unerträglich«.
(www.spiegel.de)
Die Besprechung im Kommunikationsteam der CDU möchte ich mir mal vorstellen:
"Könnte das auf uns zurückfallen?"
"Neeeeeiiiin, Quatsch, wird schon passen."
Die Geschäftsführerinnen von HateAid wurden an Weihnachten von den USA mit einem Einreiseverbot sanktioniert. Der Grund: Die Organisation setzt sich gegen Hass im Netz ein.
Wir sagen dazu: Wir lassen uns nicht einschüchtern. Jetzt erst recht!