@gregorgrau Es gibt eigentlich nie Probleme mit dem Datenschutz – nur mit Leuten, die keine Ahnung davon haben.
Die DSGVO verlangt keine „sofortige Löschung“, sondern erlaubt grundsätzlich nur eine Verarbeitung von Daten, solange ein berechtigter Zweck vorliegt.
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen sind ein berechtigter Zweck: Art. 6 (1) lit. c DSGVO.
Sehr einfach unter einen Hut zu bringen, man muss auch keine Wiederkäuer dafür töten.