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Es gab mal einen Beitrag, dass die zunehmende Schwere der Grundrechtseingriffe auch als eine Form der Voverlagerung der Strafe begriffen werden kann. So werden Strafen durch Belastung der Beschuldigten erreicht. Beschuldigten können so noch vor Urteil erhebliche Nachteile zugefügt werden und damit verlagert sich die strafzumessung von den Gerichten zu den Ermittlern. Zumindest aus Perspektive der Beschuldigten. Zumindest erinnere ich eine derartige Auffassung dieser Entwicklung mal gelesen zu haben.