@AwetTesfaiesus ChatGPT ist ein Datenverarbeitungsystem, insbesondere, wenn es die Daten zu Trainingszwecken nutzt (was sonst?). Wenn du dort personenbezogene Daten einer anderen Person eingibst, brauchst du eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Da sehe ich aber keine: keine informierte Einwilligung, kein Vertrag, kein berechtigtes Interesse. Haushaltausnahme greift nicht.
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rosbach@social.tchncs.de
@rosbach@social.tchncs.de