@varbin Dem Wortlaut nach würde auch eine andere gesetzliche Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ausreichen. Ich hätte aber starke Zweifel an der Erforderlichkeit.
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Also wenn man betrieblich Firewalls nutzt, die Webseiten etwa nach "Gesundheit" oder "Religion" einteilen und mitschreiben (zusammen mit der IP-Adresse der Mitarbeiter*innen), ist doch wohl mindestens eine Betriebsvereinbarung notwendig, oder? -
Also wenn man betrieblich Firewalls nutzt, die Webseiten etwa nach "Gesundheit" oder "Religion" einteilen und mitschreiben (zusammen mit der IP-Adresse der Mitarbeiter*innen), ist doch wohl mindestens eine Betriebsvereinbarung notwendig, oder?@varbin Zumindest die Zustimmung des Betriebsrats nach § 87 (1) Nr. 6 BetrVG , imho.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html