Wenn du mal in die Begründung des Gerichts schaust, heben sie ab auf eklatante Mängel im Gutachten, wo bestimmte Bereich nicht abgedeckt sind und andere inkonsistent.
Sprich: Das BfV-Gutachten ist nicht gerichtsfest, sondern könnte(!) wahrscheinlich in einem Hauptverfahren von der Gegenseite erfoglreich zerpflückt werden. Nicht weil die Partei (natürlich) rechtsextremistisch und antidemokratisch wäre, sondern weil die Argumentation nicht ausreicht.
Deshalb die einstweilige Aussetzung. Diese Kritik an der Arbeit des BfV hätte durch bessere juristische Redaktion im BfV vermieden werden können. Das ist vermutlich sogar eine nützliche Sache, weil das BfV nun genau diese Mängel im Text beseitigen kann, um im Hauptverfahren zu gewinnen.
Das gleiche Thema gilt bei der Verbotsprüfung durch das BVerfG. Da muss von Anfang an eine saubere, gerichtsfeste, juristisch belastbare Akte eingereicht werden, sonst fliegt das Verfahren schon im Vorfeld auseinander. Das wäre dann keine pro-afd-Entscheidung, sondern eine Art Mängelrüge, aber die Nazis würden das natürlich so verbreiten.
So blöd das klingt: Auch wenn alle Beteiligten wissen, dass diese Partei durch und durch verfassungswidrig ist und die Leute übelste Nazis in Nadelstreifen, muss das juristisch unangreifbar sein. Wenn Gerichte so unparteiisch sind schützt das letztlich auch nicht-rechte Gruppen gegen Exekutiv-Organe wie das BfV.
. Bei den Grünen ist praktisch alles öffentlich.