@weddige
Der Eilbeschluss gilt sofort und ist grundsätzlich umzusetzen; die Beschwerde stoppt die Wirkung nicht automatisch. Nur wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof irgendwann die Vollziehung aussetzt oder der BayVGH den Beschluss abändert/aufhebt, darf die Stadt die Umsetzung vorläufig unterlassen. Der Beschluss ist jetzt auch schon vollstreckbar (Zwangsgelder etc.).
Das Hauptverfahren läuft davon unabhängig weiter.
heilrath@gruene.social
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Eine Frage an die #Jurabubble: -
Winni Nachtwei hat in der @tazgetroete einen wichtigen Gastbeitrag zur #Friedenspolitik von Bündnis 90 Die Grünen veröffentlicht.https://taz.de/Gruene-und-Friedenspolitik/!6153649/Winni Nachtwei hat in der @tazgetroete einen wichtigen Gastbeitrag zur #Friedenspolitik von Bündnis 90 Die Grünen veröffentlicht.
https://taz.de/Gruene-und-Friedenspolitik/!6153649/