...Könnte man den Patientinnen und Angehörigen zumuten, noch viele Jahre auf eine Zulassung für genau ihre Erkrankung zu warten? Würde man sie strafrechtlich verfolgen wollen, wenn sie sich diese Pflanze selbst auf dem Balkon züchten? Dürfte man sie strafrechtlich verfolgen, wenn sie sich im günstigsten Fall erfolgreich selbst behandeln und im ungünstigsten Fall selbst schädigen?Cannabis ist solch eine Pflanze. Befürworter einer günstigen Selbstmedikation haben allerdings keine so starke Lobby wie milliardenschwere pharmazeutische Unternehmen....Quelle: "Die Heilkraft von CBD und Cannabis" (Dr. med. Franjo Grotenhermen)