@koehntopp Häh, vor allem, warum schießt man gegen sie? Sie hat die Urlaubsverlängerung offenbar mit dieser Begründung beantragt und es wurde genehmigt. Liegt da der Fehler bei der Antragstellerin?
Auch kurios:
> Hamburgs Schulbehörde teilt mit: »Es muss ein besonderer Anlass vorliegen.« Eine Hochzeit etwa oder der runde Geburtstag eines engen Angehörigen.
Wenn Onkel Dieter rundet und es nicht schafft, seine Feier ins Wochenende zu legen, hebt das die Schulpflicht auf. Vollkommen nachvollziehbar.
Ja, ich weiß, es geht darum, dass man nicht will, dass alle ihre Kinder kurz vor den Ferien von der Schule abmelden, um entspannter/billiger zu reisen. Aber dann soll man es nicht mit irgendwelchen härten argumentieren. Was haben schlecht geplante Runde mit Härten zu tun?