@technically_good @kuketzblog ..falsches Bedrohungsmodell.. - treffend. Proton will m. E. Kunden vor hinreichend bekannter Computerkriminalität schützen, ist aber doch ab einem bestimmten Punkt sicher nicht als rechtsfreier Raum definiert, wobei jetzt sicher die einen so sagen werden, und die anderen so.
do1ccc@social.tchncs.de
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Proton hat Zahlungsdaten eines Nutzers ans FBI weitergegeben – über den Schweizer Rechtsweg, aber mit demselben Ergebnis. -
Proton hat Zahlungsdaten eines Nutzers ans FBI weitergegeben – über den Schweizer Rechtsweg, aber mit demselben Ergebnis.@kuketzblog Liegt die Prüfung der Rechtmäßigkeit nicht beim zuständigen Staatsanwalt vor der Weiterleitung? Will sagen, da hat Proton nach der Zustellung eigentlich doch gar keinen Handlungsspielraum mehr...?
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Proton hat Zahlungsdaten eines Nutzers ans FBI weitergegeben – über den Schweizer Rechtsweg, aber mit demselben Ergebnis.@kuketzblog Ich verstehe die Aufregung offenbar nicht richtig. Ich bin seit über 40 Jahren überzeugt, das es in den elektronischen Medien und im Internet kein Recht auf rechtsfreie Räume gibt und das z.B. die Herausgabe von Daten ggf. individuell von der Justiz entschieden wird - in Rahmen des geltenden Rechts. Bei Proton (uvam.) ist genau das doch auch bekannt, oder etwa nicht? https://steigerlegal.ch/2025/07/28/proton-transparenzbericht-2024/