@thoralf Und EPBD?
"Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, hat die EU die [...] Gebäuderichtlinie EPBD [...] umfassend überarbeitet."
"Das Ziel bleibt, den nationalen Gebäudebestand zwischen 2030 und 2050 schrittweise in Richtung Nullemissionsgebäude zu transformieren."
"Der Großteil der neuen Vorgaben muss bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht überführt werden."
Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD verständlich erklärt
Fristen, Maßnahmen und Begriffe der EU-Gebäuderichtlinie EPBD: Nullemissionsgebäude, Gesamtenergieeffizienz und worst-first-Prinzip.
(www.dabonline.de)