@wutti @FAZ "Eine Verschärfung sieht Körber allerdings wiederum im neuen Absatz vier des Paragraphen 72, der für Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, eine Frist bis Ende 2044 vorschreibt. Eine solche Frist gab es im alten GEG [2020, Schwarz-Rot] nicht. Anders als online behauptet, sei das GEG [2023, Ampel] unter dem Strich nicht „entschärft“ worden, das Gegenteil sei der Fall, resümiert Körber." https://correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2025/02/11/abgemildert-statt-verschaerft-falsche-behauptungen-ueber-das-heizungsgesetz/
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