@sozi_simon aber: Anrechnung bedeutet, dass für die Bürgergeldempfänger das Kinder-BG ums Kindergeld (vom JC) gekürzt wird, dieses aber (von der FamK) gezahlt wird - so dass sie im Endeffekt kein zusätzliches Kindergeld bekommen (im Gegensatz zum Beschäftigten). Nicht, dass sie von dem BG-Satz noch Kindergeld an jemand anderes zahlen müssen.
Edit: okay gerade gesehen dass bei der "Rechnung nach Miete" das Kindergeld wieder dazu kommt.