@lizbian @bkastl Art. 32, (1) c)???"unter Berücksichtigung... dem Risiko angemessen ...gegebenenfalls..."Wiederherstellbarkeit und Zugriffsschutz sind widersprüchliche Anforderungen...das ganze wäre teuer...und der Zweck ist ja bloss eine Kopie von ohnehin anderswo vorliegenden Daten...ausserdem gehen die Schlüssel ja so gut wie nie verloren...und wenn kann man die Daten auch anders wieder beschaffen...und: welcher Fall war nochmal gegeben?