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  3. Man kann ja geteilter Meinung zur #Wehrpflicht sein und auch zur Meldepflicht bei #Auslandsaufenthalten.

Man kann ja geteilter Meinung zur #Wehrpflicht sein und auch zur Meldepflicht bei #Auslandsaufenthalten.

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wehrpflichtauslandsaufenthwehrdienst
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  • ulrichkelber@bonn.socialU ulrichkelber@bonn.social

    @sardegna Doch, es gab die Regelung auch früher. Allerdings begrenzt auf Spannungszeiten

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    #81

    @ulrichkelber @sardegna

    Nicht ganz. Hat sich immer mal wieder geändert im Wandel zur ausgesetzten Wehrpflicht. In Fassung 2005 entfällt der §2, was jetzt wieder hinzugefügt wurde znd eine Einschränkung auf den Spannungsfall bzw. auch in der Fassung 2011 beinhaltet. Siehe https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl111s1730.pdf%27%5D#/text/bgbl105s1465b.pdf?_ts=1775519626675

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    • robert1962@friendica.deR robert1962@friendica.de
      @usi @worthuelse @ulrichkelber Aber das kannst du doch jederzeit. Entweder live oder im "Bundestags TV" im Internet. Dafür werden doch die Bundestagsedabetten öffentlich geführt, einschließlich der drei Lesungen, damit der Interessierte das nachvollziehen kann. Dort wird ja nun wirklich haarklein darüber debattiert und auch erklärt, warum man dieses und jenes Gesetz eingebracht hat und/oder verabschieden will. Die Opposition nimmt es dann wie immer mit Gegenargumenten auseinander. Bis es dann zur Abstimmung kommt.
      Ich kann da deine Kritik nicht wirklich nachvollziehen.
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      #82

      @robert1962 @ulrichkelber @worthuelse Wer der vielen Bürger ist denn ernsthaft daran interessiert, eine Bundestagsdebatte zu verfolgen, um den tieferen Sinn eines Gesetzes zu erkunden? Wobei die Debatten da oft auch nicht weiterhelfen, weil Begründungen nicht sachlich, sondern einseitig und polemisch vorgetragen werden.

      Gerade bei emotional hoch gehandelten Themen wie der Wehrpflicht erwarte ich von der Regierung mehr. Ausser, die Akteure möchten noch mehr Politikverdrossenheit provozieren.

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      • ollivdb@nrw.socialO ollivdb@nrw.social

        @usi @worthuelse @ulrichkelber

        Es gab keine Änderung! Diese Passage stand von jeher im Gesetz. Siehe bspw. WPflG von 2011, §3, Abs 2. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl111s1730.pdf%27%5D

        Oder noch besser 2005.

        https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl111s1730.pdf%27%5D#/text/bgbl105s1465b.pdf?_ts=1775519626675

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        #83

        @Ollivdb @worthuelse @ulrichkelber Es gab eine Änderung. Nicht an § 3, sondern § 2. Im alten Gesetz stand, dass § 3 nur im Spannungs- und Verteidungsfall gilt.
        Im neuen Gesetz steht:

        [..]
        Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.
        [..]

        Übersetzt: es gilt IMMER.

        Und genau deshalb bin ich der Ansicht, dass es nicht Aufgabe der Bürger ist, zu Nebenjob-Juristen zu werden, um Gesetze zu verstehen.

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        • usi@ruhr.socialU usi@ruhr.social

          @Ollivdb @worthuelse @ulrichkelber Es gab eine Änderung. Nicht an § 3, sondern § 2. Im alten Gesetz stand, dass § 3 nur im Spannungs- und Verteidungsfall gilt.
          Im neuen Gesetz steht:

          [..]
          Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.
          [..]

          Übersetzt: es gilt IMMER.

          Und genau deshalb bin ich der Ansicht, dass es nicht Aufgabe der Bürger ist, zu Nebenjob-Juristen zu werden, um Gesetze zu verstehen.

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          #84

          @usi @worthuelse @ulrichkelber

          Dennoch war es schonmal so. Nehmen wir mal die Versionschronik:

          Ich beginne 1995:
          http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl195s1756.pdf

          Dort gab es den §2 nicht in der Form, wie er im jetzigen Gesetz und im Gesetz von 2011 stand.
          Dennoch gab es den §3 schon in fast dergleichen Form, mit dem Unterschied "Kreiswehrersatzamt" zu "Karrierecenter".

          2005 hat man §2 ganz gestrichen. Dennoch war §3 noch genau so vorhanden. Ohne Einschränkungen. Also auch im Frieden.
          http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl105s1465b.pdf

          /1

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          • ollivdb@nrw.socialO ollivdb@nrw.social

            @usi @worthuelse @ulrichkelber

            Dennoch war es schonmal so. Nehmen wir mal die Versionschronik:

            Ich beginne 1995:
            http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl195s1756.pdf

            Dort gab es den §2 nicht in der Form, wie er im jetzigen Gesetz und im Gesetz von 2011 stand.
            Dennoch gab es den §3 schon in fast dergleichen Form, mit dem Unterschied "Kreiswehrersatzamt" zu "Karrierecenter".

            2005 hat man §2 ganz gestrichen. Dennoch war §3 noch genau so vorhanden. Ohne Einschränkungen. Also auch im Frieden.
            http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl105s1465b.pdf

            /1

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            #85

            @usi @worthuelse @ulrichkelber

            2011 wurde der §2 dann umgewandelt in das, was allgemein bekannt ist unter "der Abschaffung der Wehrpflicht" ( was de facto nicht stimmt, aber sei es drum ).
            http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl111s1730.pdf

            Erst jetzt, mit dem neuen Gesetz wurde der §2 wieder expliziter abgeändert. Nichtsdestotrotz hat sich im Laufe der Jahre am §3 nichts geändert. Ja, zwischen 2011 und kürzlich war der ausgesetzt/ auf den Spannungsfall reduziert.
            Davor war der aber genau so wie jetzt auch schon. 2/2

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              @usi @worthuelse @ulrichkelber

              2011 wurde der §2 dann umgewandelt in das, was allgemein bekannt ist unter "der Abschaffung der Wehrpflicht" ( was de facto nicht stimmt, aber sei es drum ).
              http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl111s1730.pdf

              Erst jetzt, mit dem neuen Gesetz wurde der §2 wieder expliziter abgeändert. Nichtsdestotrotz hat sich im Laufe der Jahre am §3 nichts geändert. Ja, zwischen 2011 und kürzlich war der ausgesetzt/ auf den Spannungsfall reduziert.
              Davor war der aber genau so wie jetzt auch schon. 2/2

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              #86

              @Ollivdb @worthuelse @ulrichkelber Ich hoffe, Ihr merkt selbst, dass es nicht eben einfach ist, ein paar einfach erscheinende Paragraphen zu erklären. Wir machen uns die Mühe, sie zu verstehen. Ca. 82 Mio andere Menschen kapitulieren davor. Deshalb stehe ich auf dem Standpunkt, dass gerade Gesetze, die in Grundrechte eingreifen, von Politikern erklärt werden müssen. Es ist eine Bring-Schuld. Wir haben die nicht gewählt, damit die uns dumm sterben lassen 😉

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                @Ollivdb @worthuelse @ulrichkelber Ich hoffe, Ihr merkt selbst, dass es nicht eben einfach ist, ein paar einfach erscheinende Paragraphen zu erklären. Wir machen uns die Mühe, sie zu verstehen. Ca. 82 Mio andere Menschen kapitulieren davor. Deshalb stehe ich auf dem Standpunkt, dass gerade Gesetze, die in Grundrechte eingreifen, von Politikern erklärt werden müssen. Es ist eine Bring-Schuld. Wir haben die nicht gewählt, damit die uns dumm sterben lassen 😉

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                #87

                @usi @worthuelse @ulrichkelber

                Da bin ich vollkommen d'accord.

                Auch was Git-Law betrifft.

                Und ja, die Verwirrung aka. Empörung wäre nicht da, wenn jeder das BGBl/Gesetze lesen würde/könnte.

                Die Frage, die für mich bei dem Thema allerdings im Raum steht, ist: Wer hat die Diskussion/Empörung losgetreten, warum wurde es losgetreten und wer profitiert davon?

                Ist imho das selbe wie mit dem "Heizungsgesetz". Wenn man da mal in die Versionen reinschaut, muss die CDU ganz kleine Brötchen backen.

                worthuelse@troet.cafeW 1 Reply Last reply
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                • ollivdb@nrw.socialO ollivdb@nrw.social

                  @usi @worthuelse @ulrichkelber

                  Da bin ich vollkommen d'accord.

                  Auch was Git-Law betrifft.

                  Und ja, die Verwirrung aka. Empörung wäre nicht da, wenn jeder das BGBl/Gesetze lesen würde/könnte.

                  Die Frage, die für mich bei dem Thema allerdings im Raum steht, ist: Wer hat die Diskussion/Empörung losgetreten, warum wurde es losgetreten und wer profitiert davon?

                  Ist imho das selbe wie mit dem "Heizungsgesetz". Wenn man da mal in die Versionen reinschaut, muss die CDU ganz kleine Brötchen backen.

                  worthuelse@troet.cafeW This user is from outside of this forum
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                  worthuelse@troet.cafe
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                  #88

                  @Ollivdb @usi @ulrichkelber Ha, gute Frage! Aber durch die Jauchegrube wühle ich mich mit Sicherheit nicht!

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                  • ulrichkelber@bonn.socialU ulrichkelber@bonn.social

                    Man kann ja geteilter Meinung zur #Wehrpflicht sein und auch zur Meldepflicht bei #Auslandsaufenthalten. Und ja, besser wäre es auf jeden Fall gewesen, die Regelung außerhalb von Spannungszeiten und bei rein freiwilligem #Wehrdienst praktisch auszusetzen … aber: Schauen sich Medien und die Berichterstatter:innen der Opposition Gesetzentwürfe eigentlich gar nicht mehr an? Versteckt ist die Regel ja nun nicht gerade

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                    Reisen nur mit Genehmigung - Kritik an Wehrdienstregeln

                    Nach vielen Diskussionen wurde zu Jahresbeginn eine verpflichtende Musterung für junge Männer eingeführt. Doch über ein Detail des neuen Gesetzes wurde bisher kaum gesprochen. Es betrifft potenziell sehr viele - und sorgt nun für Nachfragen.

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                    tagesschau.de (www.tagesschau.de)

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                    #89

                    @ulrichkelber wofür sollen wir uns eigentlich verheizen lassen? Merz Burns und Babyface? Für Zwang, Nötigung und Unfreiheit?
                    Ich denke ja nicht dran.
                    Für dieses korrupte Scheisssystem?

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