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  3. Man kann ja geteilter Meinung zur #Wehrpflicht sein und auch zur Meldepflicht bei #Auslandsaufenthalten.

Man kann ja geteilter Meinung zur #Wehrpflicht sein und auch zur Meldepflicht bei #Auslandsaufenthalten.

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wehrpflichtauslandsaufenthwehrdienst
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  • irom@social.tchncs.deI irom@social.tchncs.de

    @TajuyanTachyon Ich vermute @chfrankcgn hat mit Untertanen-Denke (etwas grob) ausdrücken wollen, dass man Gesetze nicht gut finden muss, nur weil sie Gesetze sind. Du schreibst „deutsche Staatsbürgerschaft bedeutet, dass man zur Verfassung steht“

    Ich würde das so auch nicht unterschreiben wollen. Ich habe mir meine Staatsbürgerschaft nicht ausgesucht und bin nie zur Verfassung gefragt worden. Warum sollte ich eine moralische Verpflichtung haben, alles gut finden zu müssen, was da drin steht?

    Was ist, wenn aktuelle Politiker die Verfassung ändern? Muss ich dann damit einverstanden sein?

    Wenn ich dich richtig verstehe kommt es dir darauf an, dass man nicht nur die Vorteile einer Gemeinschaft ausnutzen sollte, sondern sich beteiligen muss, wenn sie in Gefahr ist?

    @robert1962 @ulrichkelber

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    robert1962@friendica.de
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    #75
    @irom @ulrichkelber @chfrankcgn @TajuyanTachyon Da hast du mich korrekt verstanden. Deine Argumentation bzgl. deiner nicht ausgesuchten Staatsbürgerschaft lasse ich für mich nicht gelten, weil es dir sozusagen einen Freibrief für beliebige Gesetzesverstöße ausstellen würde. Denn du sagst damit aus, dass du deine Staatsbürgerschaft und damit deine Pflichten als Staatsbürger (die, sich an das geltende Recht zu halten) in Frage stellst. Außerdem nutzt du selbstverständlich sämtliche Vorteile, die dir unser Staat gibt. Angefangen bei einer nahezu kostenlosen Schulbildung über eine solidarische Krankenversicherung, in der nicht jedes Kind extra zahlen muss bis hin zur Feizügigkeit deiner Person und vieles mehr. Weiterhin hast du vollen Zugang zu den anderen Sozialleistungen, hast das aktive und passive Wahlrecht und niemand kann dich ausbürgern, wie z.B in der Nazizeit oder der DDR.
    Und nein, du musst nicht mit Verfassungsänderungen einverstanden sein. Ich bin es auch nicht immer gewesen. Dennoch respektiere ich es, wenn eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und auch im Bundesrat eine solche beschließen würde (drunter geht es gar nicht) als ausreichend demokratisch legitimiert.
    Sie ist nicht perfekt, weil Menschen an ihr arbeiten. Aber sie ist besser als die meisten auf dieser Welt, so weit Staaten eine solche haben. ABer auch hier haben wir unsere Argumente nun ausgetauscht und bin dehsalb nun auch hier raus aus der Diskussion. Vielen Dank für den nachdenkenswerten Input, den du gegeben hast.
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    • boerdejakobiner@machteburch.socialB boerdejakobiner@machteburch.social

      @robert1962 @ulrichkelber
      Nein. Ich war dagegen, die Wehrpflicht überhaupt aufzuheben - nicht weil Militär toll ist oder wir viele Soldaty brauchen, sondern Verteidigung zu wichtig ist, um sie den Profis zu überlassen.
      Dass Wehrpflicht nicht als "Postkartenregelung" für Verweigerung bzw. Widerspruch gestaltet wird, und eine Wehrverfassung den "wehrfähigen" Teil der Bevölkerung überwacht, schränkt unsere Rechte m.E. wesentlich weiter ein - die Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit fehlen!

      canleaf@mastodon.socialC This user is from outside of this forum
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      canleaf@mastodon.social
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      #76

      @Boerdejakobiner @robert1962 @ulrichkelber Wusstest du, dass die KWAs sehr viele trans Frauen vor dem TSG Abschluss einbezogen hat, als der OP Zwang aufgehoben wurde?

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      • ulrichkelber@bonn.socialU ulrichkelber@bonn.social

        Man kann ja geteilter Meinung zur #Wehrpflicht sein und auch zur Meldepflicht bei #Auslandsaufenthalten. Und ja, besser wäre es auf jeden Fall gewesen, die Regelung außerhalb von Spannungszeiten und bei rein freiwilligem #Wehrdienst praktisch auszusetzen … aber: Schauen sich Medien und die Berichterstatter:innen der Opposition Gesetzentwürfe eigentlich gar nicht mehr an? Versteckt ist die Regel ja nun nicht gerade

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        Reisen nur mit Genehmigung - Kritik an Wehrdienstregeln

        Nach vielen Diskussionen wurde zu Jahresbeginn eine verpflichtende Musterung für junge Männer eingeführt. Doch über ein Detail des neuen Gesetzes wurde bisher kaum gesprochen. Es betrifft potenziell sehr viele - und sorgt nun für Nachfragen.

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        tagesschau.de (www.tagesschau.de)

        scotty86@mastodon.socialS This user is from outside of this forum
        scotty86@mastodon.socialS This user is from outside of this forum
        scotty86@mastodon.social
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        #77

        @ulrichkelber Recherche und journalistisches Arbeiten ist fast ausgestorben.
        Es wird nur noch wiedergegeben und getriggert, kaum mehr eingeordnet oder wirklich erklärt.
        Wie oft ich dieses Gesetz nun schon erklären durfte im Bekanntenkreis...
        #Medienproblem

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        • usi@ruhr.socialU usi@ruhr.social

          @robert1962 @ulrichkelber @worthuelse Aus meiner Sicht gibt es Gesetze und Verordnungen, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Geschehen einer Erklärung der Regierung bedürfen. Nicht jeder hat Jura studiert, um die Vorlagen oder das Bundesgesetzblatt zu verstehen.

          Es gehört für mich zur Transparenz einer Regierung, nicht nur zu sagen: „So, da ist das Gesetz!“, sondern auch zu erklären, warum man wie entschieden hat. Und dabei wesentliche Aspekte von Gesetzen nicht zu verschweigen.

          robert1962@friendica.deR This user is from outside of this forum
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          #78
          @usi @worthuelse @ulrichkelber Aber das kannst du doch jederzeit. Entweder live oder im "Bundestags TV" im Internet. Dafür werden doch die Bundestagsedabetten öffentlich geführt, einschließlich der drei Lesungen, damit der Interessierte das nachvollziehen kann. Dort wird ja nun wirklich haarklein darüber debattiert und auch erklärt, warum man dieses und jenes Gesetz eingebracht hat und/oder verabschieden will. Die Opposition nimmt es dann wie immer mit Gegenargumenten auseinander. Bis es dann zur Abstimmung kommt.
          Ich kann da deine Kritik nicht wirklich nachvollziehen.
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          • sardegna@nrw.socialS sardegna@nrw.social

            @ulrichkelber ich würd nen Teufel tun und mich irgendwo abmelden, wenn ich nochmal in dem Alter wär.... son Scheiß gabs ja noch nicht mal zu meiner Zeit beim Zwangswehrdienst...
            Zudem dürfte es verfassungswidrig sein, solange es keine militärische Krise gibt und solange es nur für Männer gilt...

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            skellig@social.tchncs.de
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            #79

            @sardegna @ulrichkelber natürlich gab es diese Regelung früher schon, die ist nicht neu. Als ich gemustert wurde musste man sich auch melden wenn man ins Ausland ging. Die Frage ist nur, wer hat das jemals gemacht hat und wer will das überprüfen?

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            • usi@ruhr.socialU usi@ruhr.social

              @worthuelse @ulrichkelber Was ist denn das Gegenteil von „Selbstdenker“?

              Ich halte ein gewisses Maß an Empörung schon für gerechtfertigt. Klar, man kann argumentieren, dass da ja alles offen in dem Gesetz bzw. dessen Entwurf drin steht.
              Ich halte es aber für eine Pflicht der Regierung, die Bürger von sich aus über grundlegende Änderungen zu informieren. Am besten noch, bevor Presse und Opposition aktiv werden.

              Für mich ist das ein weiterer Fehler in der Kommunikation seitens der Regierung.

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              #80

              @usi @worthuelse @ulrichkelber

              Es gab keine Änderung! Diese Passage stand von jeher im Gesetz. Siehe bspw. WPflG von 2011, §3, Abs 2. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl111s1730.pdf%27%5D

              Oder noch besser 2005.

              https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl111s1730.pdf%27%5D#/text/bgbl105s1465b.pdf?_ts=1775519626675

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              • ulrichkelber@bonn.socialU ulrichkelber@bonn.social

                @sardegna Doch, es gab die Regelung auch früher. Allerdings begrenzt auf Spannungszeiten

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                #81

                @ulrichkelber @sardegna

                Nicht ganz. Hat sich immer mal wieder geändert im Wandel zur ausgesetzten Wehrpflicht. In Fassung 2005 entfällt der §2, was jetzt wieder hinzugefügt wurde znd eine Einschränkung auf den Spannungsfall bzw. auch in der Fassung 2011 beinhaltet. Siehe https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl111s1730.pdf%27%5D#/text/bgbl105s1465b.pdf?_ts=1775519626675

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                • robert1962@friendica.deR robert1962@friendica.de
                  @usi @worthuelse @ulrichkelber Aber das kannst du doch jederzeit. Entweder live oder im "Bundestags TV" im Internet. Dafür werden doch die Bundestagsedabetten öffentlich geführt, einschließlich der drei Lesungen, damit der Interessierte das nachvollziehen kann. Dort wird ja nun wirklich haarklein darüber debattiert und auch erklärt, warum man dieses und jenes Gesetz eingebracht hat und/oder verabschieden will. Die Opposition nimmt es dann wie immer mit Gegenargumenten auseinander. Bis es dann zur Abstimmung kommt.
                  Ich kann da deine Kritik nicht wirklich nachvollziehen.
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                  #82

                  @robert1962 @ulrichkelber @worthuelse Wer der vielen Bürger ist denn ernsthaft daran interessiert, eine Bundestagsdebatte zu verfolgen, um den tieferen Sinn eines Gesetzes zu erkunden? Wobei die Debatten da oft auch nicht weiterhelfen, weil Begründungen nicht sachlich, sondern einseitig und polemisch vorgetragen werden.

                  Gerade bei emotional hoch gehandelten Themen wie der Wehrpflicht erwarte ich von der Regierung mehr. Ausser, die Akteure möchten noch mehr Politikverdrossenheit provozieren.

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                    @usi @worthuelse @ulrichkelber

                    Es gab keine Änderung! Diese Passage stand von jeher im Gesetz. Siehe bspw. WPflG von 2011, §3, Abs 2. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl111s1730.pdf%27%5D

                    Oder noch besser 2005.

                    https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl111s1730.pdf%27%5D#/text/bgbl105s1465b.pdf?_ts=1775519626675

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                    wrote last edited by
                    #83

                    @Ollivdb @worthuelse @ulrichkelber Es gab eine Änderung. Nicht an § 3, sondern § 2. Im alten Gesetz stand, dass § 3 nur im Spannungs- und Verteidungsfall gilt.
                    Im neuen Gesetz steht:

                    [..]
                    Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.
                    [..]

                    Übersetzt: es gilt IMMER.

                    Und genau deshalb bin ich der Ansicht, dass es nicht Aufgabe der Bürger ist, zu Nebenjob-Juristen zu werden, um Gesetze zu verstehen.

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                    • usi@ruhr.socialU usi@ruhr.social

                      @Ollivdb @worthuelse @ulrichkelber Es gab eine Änderung. Nicht an § 3, sondern § 2. Im alten Gesetz stand, dass § 3 nur im Spannungs- und Verteidungsfall gilt.
                      Im neuen Gesetz steht:

                      [..]
                      Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.
                      [..]

                      Übersetzt: es gilt IMMER.

                      Und genau deshalb bin ich der Ansicht, dass es nicht Aufgabe der Bürger ist, zu Nebenjob-Juristen zu werden, um Gesetze zu verstehen.

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                      #84

                      @usi @worthuelse @ulrichkelber

                      Dennoch war es schonmal so. Nehmen wir mal die Versionschronik:

                      Ich beginne 1995:
                      http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl195s1756.pdf

                      Dort gab es den §2 nicht in der Form, wie er im jetzigen Gesetz und im Gesetz von 2011 stand.
                      Dennoch gab es den §3 schon in fast dergleichen Form, mit dem Unterschied "Kreiswehrersatzamt" zu "Karrierecenter".

                      2005 hat man §2 ganz gestrichen. Dennoch war §3 noch genau so vorhanden. Ohne Einschränkungen. Also auch im Frieden.
                      http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl105s1465b.pdf

                      /1

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                        @usi @worthuelse @ulrichkelber

                        Dennoch war es schonmal so. Nehmen wir mal die Versionschronik:

                        Ich beginne 1995:
                        http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl195s1756.pdf

                        Dort gab es den §2 nicht in der Form, wie er im jetzigen Gesetz und im Gesetz von 2011 stand.
                        Dennoch gab es den §3 schon in fast dergleichen Form, mit dem Unterschied "Kreiswehrersatzamt" zu "Karrierecenter".

                        2005 hat man §2 ganz gestrichen. Dennoch war §3 noch genau so vorhanden. Ohne Einschränkungen. Also auch im Frieden.
                        http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl105s1465b.pdf

                        /1

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                        #85

                        @usi @worthuelse @ulrichkelber

                        2011 wurde der §2 dann umgewandelt in das, was allgemein bekannt ist unter "der Abschaffung der Wehrpflicht" ( was de facto nicht stimmt, aber sei es drum ).
                        http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl111s1730.pdf

                        Erst jetzt, mit dem neuen Gesetz wurde der §2 wieder expliziter abgeändert. Nichtsdestotrotz hat sich im Laufe der Jahre am §3 nichts geändert. Ja, zwischen 2011 und kürzlich war der ausgesetzt/ auf den Spannungsfall reduziert.
                        Davor war der aber genau so wie jetzt auch schon. 2/2

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                          @usi @worthuelse @ulrichkelber

                          2011 wurde der §2 dann umgewandelt in das, was allgemein bekannt ist unter "der Abschaffung der Wehrpflicht" ( was de facto nicht stimmt, aber sei es drum ).
                          http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl111s1730.pdf

                          Erst jetzt, mit dem neuen Gesetz wurde der §2 wieder expliziter abgeändert. Nichtsdestotrotz hat sich im Laufe der Jahre am §3 nichts geändert. Ja, zwischen 2011 und kürzlich war der ausgesetzt/ auf den Spannungsfall reduziert.
                          Davor war der aber genau so wie jetzt auch schon. 2/2

                          usi@ruhr.socialU This user is from outside of this forum
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                          wrote last edited by
                          #86

                          @Ollivdb @worthuelse @ulrichkelber Ich hoffe, Ihr merkt selbst, dass es nicht eben einfach ist, ein paar einfach erscheinende Paragraphen zu erklären. Wir machen uns die Mühe, sie zu verstehen. Ca. 82 Mio andere Menschen kapitulieren davor. Deshalb stehe ich auf dem Standpunkt, dass gerade Gesetze, die in Grundrechte eingreifen, von Politikern erklärt werden müssen. Es ist eine Bring-Schuld. Wir haben die nicht gewählt, damit die uns dumm sterben lassen 😉

                          ollivdb@nrw.socialO 1 Reply Last reply
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                            @Ollivdb @worthuelse @ulrichkelber Ich hoffe, Ihr merkt selbst, dass es nicht eben einfach ist, ein paar einfach erscheinende Paragraphen zu erklären. Wir machen uns die Mühe, sie zu verstehen. Ca. 82 Mio andere Menschen kapitulieren davor. Deshalb stehe ich auf dem Standpunkt, dass gerade Gesetze, die in Grundrechte eingreifen, von Politikern erklärt werden müssen. Es ist eine Bring-Schuld. Wir haben die nicht gewählt, damit die uns dumm sterben lassen 😉

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                            wrote last edited by
                            #87

                            @usi @worthuelse @ulrichkelber

                            Da bin ich vollkommen d'accord.

                            Auch was Git-Law betrifft.

                            Und ja, die Verwirrung aka. Empörung wäre nicht da, wenn jeder das BGBl/Gesetze lesen würde/könnte.

                            Die Frage, die für mich bei dem Thema allerdings im Raum steht, ist: Wer hat die Diskussion/Empörung losgetreten, warum wurde es losgetreten und wer profitiert davon?

                            Ist imho das selbe wie mit dem "Heizungsgesetz". Wenn man da mal in die Versionen reinschaut, muss die CDU ganz kleine Brötchen backen.

                            worthuelse@troet.cafeW 1 Reply Last reply
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                            • ollivdb@nrw.socialO ollivdb@nrw.social

                              @usi @worthuelse @ulrichkelber

                              Da bin ich vollkommen d'accord.

                              Auch was Git-Law betrifft.

                              Und ja, die Verwirrung aka. Empörung wäre nicht da, wenn jeder das BGBl/Gesetze lesen würde/könnte.

                              Die Frage, die für mich bei dem Thema allerdings im Raum steht, ist: Wer hat die Diskussion/Empörung losgetreten, warum wurde es losgetreten und wer profitiert davon?

                              Ist imho das selbe wie mit dem "Heizungsgesetz". Wenn man da mal in die Versionen reinschaut, muss die CDU ganz kleine Brötchen backen.

                              worthuelse@troet.cafeW This user is from outside of this forum
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                              #88

                              @Ollivdb @usi @ulrichkelber Ha, gute Frage! Aber durch die Jauchegrube wühle ich mich mit Sicherheit nicht!

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                              • ulrichkelber@bonn.socialU ulrichkelber@bonn.social

                                Man kann ja geteilter Meinung zur #Wehrpflicht sein und auch zur Meldepflicht bei #Auslandsaufenthalten. Und ja, besser wäre es auf jeden Fall gewesen, die Regelung außerhalb von Spannungszeiten und bei rein freiwilligem #Wehrdienst praktisch auszusetzen … aber: Schauen sich Medien und die Berichterstatter:innen der Opposition Gesetzentwürfe eigentlich gar nicht mehr an? Versteckt ist die Regel ja nun nicht gerade

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                                Reisen nur mit Genehmigung - Kritik an Wehrdienstregeln

                                Nach vielen Diskussionen wurde zu Jahresbeginn eine verpflichtende Musterung für junge Männer eingeführt. Doch über ein Detail des neuen Gesetzes wurde bisher kaum gesprochen. Es betrifft potenziell sehr viele - und sorgt nun für Nachfragen.

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                                tagesschau.de (www.tagesschau.de)

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                                #89

                                @ulrichkelber wofür sollen wir uns eigentlich verheizen lassen? Merz Burns und Babyface? Für Zwang, Nötigung und Unfreiheit?
                                Ich denke ja nicht dran.
                                Für dieses korrupte Scheisssystem?

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